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Studiendauer verkürzt - aber trotzdem voll zahlen?


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Hallo zusammen,

ich brauche mal einen rechtlichen Rat. Ich habe bei der PFH einen Antrag auf Verkürzung der Studiendauer von 5 auf 4 Trimester gestellt und diesen auch genehmigt bekommen. Allerdings stand in dem Gehemigungsschreiben auch, dass ich die Studiengebühr auch weiterhin für 5 Trimester zahlen muss. Ich hab auch mit der PFH gesprochen, aber die meinten, dass das so ist, weil ich ja einen Vertrag über 20 Monate und nicht weniger abgeschlossen habe.

Kann das rechtlich in Ordnung sein? Ich meine, ich kriege ja auch keine Leistung mehr.

Eine Freundin von mir hat ebenfalls verkürzt und in ihrem Schreiben steht nichts von einer Fortzahlung der Gebühren.

Jetzt überlegen wir zu Ende September (wo unser Studium durch die Verkürzung auch regulär endet) zu kündigen. Allerdings habe ich dann Angst, dass ich

1. mein Diplom nicht überreicht kriege und

2. wenn ich durch eine Prüfung falle, dann hab ich ja keine Chance mehr, die zu wiederholen.

Aber ich sehe es nicht ein, vier Monate 250 € für NIX zu zahlen.

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Ja, ich denke das ist rechtlich vollkommen i.O. Du hast einen Vertrag über 5 Trimester abgeschlossen und dich verpflichtet für diese Zeit Studiengebühren zu zahlen. Wenn du jetzt eher fertig wirst, ist das dein "Privatvergnügen". Die FH hat dir alle Leistungen für 5 Trimester gegeben.

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Hey,

ich bin zwar bei der HFH, hab mich dort aber auch Höherstufen lassen und müsste mein Studium 2 Semester vor Ende der Regelstudienzeit abschließen.

Das ändert aber nichts dran, dass ich 7 Semester bezahlen muss.

Die Leistung die du beziehst verteilt sich auf 5 Semester, bist du schneller fertig ändert das überhaupt nichts an der Betreuungszeit, die du "gebucht" hast.

Den Trick mit dem Kündigen würde ich nicht versuchen.

Ich traue mich zu wetten, dass du dann dein Diplom nicht bekommst... Sonst würden es ja alle Studenten so machen um Geld zu sparen. Ich gehe sogar davon aus, dass du das Diplom erst bekommst, wenn du deine ganzen Studiengebühren bezahlt hast... (würde ich als FH so machen)

Ich hab zwar keine Konkreten Infos diesbezüglich, kann mir aber nicht vorstellen dass dein "Plan" so funktioniert, wie du dir das ausgedacht hast...

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Aber ich sehe es nicht ein, vier Monate 250 € für NIX zu zahlen.

Wenn Du ein Auto über Finanzierung über 20 Monate kaufst und Du es nach 15 Monaten verschenkst musst Du auch noch 5 Monate die Raten bezahlen.

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Danke für eure Einschätzungen!

@Rhinoa: Nein, ich werde es wohl nicht riskieren, es war vielmehr nur eine Idee, über die ich nachgedacht habe.

Mir ist schon klar, das sich den Vertrag für 5 Trimester abgeschlossen habe, nur dachte ich, wenn ich die Studiendauer verkürze (per Antrag, nicht einfach nur "schnelleres" Arbeiten), dass das einer Verkürzung der gesamten Vertragsdauer gleichkommt. War vielleicht auch etwas naiv von mir.

Sei es drum, dann sollte die PFH aber auch in allen Verkürzungs-Genehmingungsschreiben erwähnen, dass die Studiendauerverkürzung keinen Einfluss auf den eigentlichen Vertrag und die darin abgeschlossenen Studiengebühren hat. Aber okay, das ist schon nicht mehr verwunderlich.

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Wenigstens bei der HFH ist es so das Du eine Art Bescheid bekommst um welchen Betrag sich die gesamten Gebühren bei der Anerkennung von Fächern kürzen.

Das ist bei der HFH allerdings auch nicht linear, sprich nur weil man 2 Fächer anerkannt bekommen hat spart man nicht 2/26tel der Gebühren.

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