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Bafög Fragen


Lupi

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Ich bekomme von der Frau ja nicht mal den Antrag zugesendet :mad:

Hallo,

bei Behörden geht das Spiel so:

- Antrag stellen

- Warten

- Kommt keine Antwort ... Dienstaufsichtsbeschwerde

- Passt die Antwort nicht ... Widerspruch

- Passt die Reaktion auf den Widerspruch nicht ... Widerspruch

Der erste Widerspruch wird vom Sachbearbeiter bearbeitet, der zweite Widerspruch vom Vorgesetzten, der dritte Widerspruch vom Justiziar. :-) Es gibt dabei Unterschiede je nach Land und Behörde, der Weg ist aber grundsätzlich der gleiche.

Auf jedes ernsthafte Schreiben muss zwangsweise reagiert werden, jeder Antrag muss entschieden werden und jedesmal sind von der Behörde bestimmte Formen und Fristen einzuhalten. Und jedesmal hast Du das Recht auf Dienstaufsichtsbeschwerde und gegen jede Behördenentscheidung gibt es die Möglichkeit des Widerspruch.

Wichtig bei Behörden ist ein absolut sachlicher und unpersönlicher Schreibstil. Also ein Schreiben ohne "ich", "wir", "sie".

Viele Grüße

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Hallo,

ich danke euch vielmals :)

Ich möchte nur noch gerne wissen:

Wie stehen meine Chancen auf Bafög, warum verwehrt diese Dame mir das, darf sie das?

Ich habe gelesen, dass jeder Mensch, der sich weiterbilden möchte, auch unterstützt wird. Dann müsste das Fernstudium ja zu 100% gefördert werden !?

Ich habe jetzt noch ein paar Infos gesammelt und jemand aus dem Freundeskreis erzählte mir, dass er letztes Jahr über die Fernakademie Hamburg das Abitur gemacht hat, er hat Bafög bekommen und zwar von dieser Frau!?

Darf die SGD einfach ausgeschlossen werden !?

Gruß

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Also, zunächst mal würde ich das mit dem 100% Anspruch auf irgendwas ziemlich schnell aus dem Kopf verbannen. Ja, wenn die Umstände vorliegen, dann hast du Anspruch auf etwas, ob das aber 100% sind und ob das auch immer für jeden zutrifft, möchte ich mal dahingestellt sein lassen. Ich selber glaube das nicht.

Wenn ein Fernabiturient der Fernakademie Klett von dieser Frau Geld bekommen hat, dann weiß ich ehrlich nicht, weshalb man jemandem von der SGD das verwehren sollte. Hat die Frau was gegen SGD? Wenn ja, kann das nicht dein Problem sein. Du solltest trotzdem den Antrag stellen.

Solange bei dir alle Voraussetzungen erfüllt sind, sehe ich wirklich nicht, warum du kein BaföG bekommen solltest. Vielleicht versucht die Frau mit dieser Einschüchterungstaktik die Leute schon davon abzuhalten, überhaupt einen Antrag zu stellen - dann bekommt man eben auch kein Geld. Ich rate trotzdem dringend dazu, einfach mal diesen Antrag zu stellen, denn dann bekommst du ja auch schwarz auf weiß gesagt, warum man dir ggf. keine Unterstützung zukommen lassen will - damit fängt man mehr an, als darüber zu spekulieren, warum die Frau so reagiert, wie sie reagiert.

Andererseits kann es auch sein, dass es urplötzlich doch geht, und du doch Geld bekommst, ohne Einspruch, usw. Manchmal geschehen Wunder, auch in diesem unserem Lande! :)

Viel Glück!

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Hallo,

danke für deine Antwort.

Ich werde den Antrag stellen und hoffen, dass ich positiv überrascht werde :) Die SGD habe ich eben auch kontakiert und mal schauen, was sie davon halten.

Ich werde euch auf dem laufenden halten :)

Gruß

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Ich habe gelesen, dass jeder Mensch, der sich weiterbilden möchte, auch unterstützt wird. Dann müsste das Fernstudium ja zu 100% gefördert werden !?

Hallo,

vergiss das. Es gibt ein Grundprinzip bei allen Formen von Hilfe: Nur dann und genau nur dann, wenn die betreffende Person sich nicht selbst helfen kann.

Läuft in Deutschland unter katholisches Sozialprinzip oder so (hatte mal ein Referat über die Geschichte der Sozialhilfe in Deutschland gehört). Allerdings gibt es dieses Prinzip in allen Kulturen und Religionen. Etwa in der Mahabarata (und die ist dreitausend Jahre alt)

Bedingungslose Hilfe macht Menschen schwach. :)

Viele Grüße

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Hallo Leute,

also ich habe Antwort von der SGD erhalten und diese hat mir meine Zuversicht wieder geraubt:

Wir haben ein offizielles Schreiben vom Hessischen Ministerium für Wissenschaft und Kunst erhalten, mit welchem uns eindeutig mitgeteilt wird, dass unsere Abiturfernlehrgänge nicht die Voraussetzungen des § 3 Abs. 3 Nr. 2 des BAföG erfüllen. Daher kann dafür keine Förderung bewilligt werden!

??

Gruß

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Hm, du sagtest aber zu Beginn, dass SGD damit wirbt, dass man BaföG beantragen kann, oder?

Auf der Homepage der SGD gibt es diesbezüglich keine Werbung (mehr).

Die Broschüre der Hamburger Akademie f. Fernstudien gibt auf S. 7 dazu Auskünfte. Hier wird genau auf den § 3 Absatz 2 (das neue BAföG) Bezug genommen, der für die SGD nicht gelten soll.

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Hm, du sagtest aber zu Beginn, dass SGD damit wirbt, dass man BaföG beantragen kann, oder?

Wenn SGD nicht gefördert wird, warum wird Klett dann gefördert?

Hallo,

das frage ich mich auch! Auf der Seite der SGD steht leider nichts MEHR von Bafög :(

Ich verstehe das überhaupt nicht, ist Fernakademie nicht gleich Fernakademie (solange sie geprüft ist)?

Ich weiß wirklich nicht weiter, gibt es vllt. eine andere Förderung, dich ich beantragen kann ?

Leider haben sogar Arbeitgeber kein Verständnis mehr, dass man sich weiterbilden möchte. (Aushilsjob, um die SGD zu finanzieren)

Musste kündigen, da ich kaum noch frei bekommen habe und ich gerade jetzt für die letzten paar Monate lernen möchte.

Also wie ihr lest, werden mir von überall Steine in den Weg gelernt, bin richtig verzweifelt !

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