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Bafög Fragen


Lupi

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Wir haben ein offizielles Schreiben vom Hessischen Ministerium für Wissenschaft und Kunst erhalten, mit welchem uns eindeutig mitgeteilt wird, dass unsere Abiturfernlehrgänge nicht die Voraussetzungen des § 3 Abs. 3 Nr. 2 des BAföG erfüllen. Daher kann dafür keine Förderung bewilligt werden!

Wende Dich doch mal an das Hess. Ministerium für Wissenschaft und Kunst und schildere Dein Anliegen. Auch bezgl. der unterschiedlichen Handhabung bei der SGD und der Hamburger Akademie f. Fernstudien.

Leider haben sogar Arbeitgeber kein Verständnis mehr, dass man sich weiterbilden möchte. (Aushilsjob, um die SGD zu finanzieren)

Musste kündigen, da ich kaum noch frei bekommen habe und ich gerade jetzt für die letzten paar Monate lernen möchte.

Wovon finanzierst Du die SGD und das restliche Leben jetzt? Ohne Job kommt ja nun überhaupt nichts herein.

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Wende Dich doch mal an das Hess. Ministerium für Wissenschaft und Kunst und schildere Dein Anliegen. Auch bezgl. der unterschiedlichen Handhabung bei der SGD und der Hamburger Akademie f. Fernstudien.

Wovon finanzierst Du die SGD und das restliche Leben jetzt? Ohne Job kommt ja nun überhaupt nichts herein.

Hallo,

vielen Dank, ich werde am Montag mal anrufen :)

Ich habe die SGD schon bezahlt :) Zum Glück unterstützen mich meine Eltern in Sachen Dach über dem Kopf und Naturalien auch wenn es ihnen kaum möglich ist :( Unangenehm ist es mir auf jeden Fall und es kostet mich sehr viel Überwindung es so offen zu legen. Mit 23 müsste man ja theoretisch auf eigenen Beinen stehen :(

Gruß

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  • 2 Wochen später...

Hallo Leute,

hab jetzt eine Antwort bekommen und der Fall wird immer misteriöser:

Sehr geehrter Herr ***,

Ausbildungsförderung wird für Fernunterrichtslehrgänge nur geleistet, wenn nach § 3 Abs. 3 Nr. 2 BAföG "die Teilnahme an dem Lehrgang die Arbeitskraft des Auszubildenden voll in Anspruch nimmt...".

Teilziffer 2.5.2 der Verwaltungsvorschriften zu § 2 BAföG führt dazu näher aus:

"Die Arbeitskraft des Auszubildenden wird durch die Ausbildung voll in Anspruch genommen, wenn nach den Ausbildungsbestimmungen oder der allgemeinen Erfahrung die Ausbildung (Unterricht, Praktika, Vorbereitung) 40 Wochenstunden erfordert.

Dies ist nur anzunehmen, wenn die Unterrichtszeit mindestens 20 Wochenstunden beträgt; der Religionsunterricht ist mitzuzählen, auch wenn der Auszubildende im Einzelfall daran nicht teilnimmt. Zu welcher Tageszeit der Unterricht erteilt wird, ist unerheblich."

Nach den hier vorliegenden Erkenntnissen erfüllen die Fernlehrgänge der Studiengemeinschaft Darmstadt (sgd) demgemäß nicht die Voraussetzungen des § 3 Abs. 3 Nr. 2 BAföG. Meines Wissens füllt die Ausbildungsstätte das BAföG-Formblatt 2 auch entsprechend aus.

Die Zulassung nach § 12 Fernunterrichtsschutzgesetz der Fernlehrgänge durch die staatliche Zentralstelle für Fernunterricht (ZFU) in Köln ist dabei gemäß § 3 Abs. 2 BAföG lediglich ein weiteres, zu erfüllendes Kriterium.

Die Ausbildungsstätte ist daher nicht in dem Verzeichnis der Ausbildungsstätten im Lande Hessen, deren Besuch dem Grunde nach zu Leistungen nach dem BAföG berechtigt (sog. Hessisches Ausbildungsstättenverzeichnis) aufgeführt. Eine BAföG-Förderung dürfte damit auch durch andere Bundesländer nicht erfolgen.

Auch die Finanzierungsbroschüre der sgd unter http://www.sgd.de/studienfoerderung-und-finanztipps/Finanztipps-Broschuere.pdf führt eine Förderung nach BAföG nicht auf.

Inwieweit die "Hamburger Akademie für Fernstudien" die förderungsrechtlichen Voraussetzungen erfüllt vermag ich von hier nicht zu beurteilen. Dies liegt in der ausschließlichen Zuständigkeit der Freien und Hansestadt Hamburg.

Ich hoffe, Ihre Anfrage mit dieser Auskunft beantworten zu können und bedauere sehr, Ihnen keine günstigere Mitteilung geben zu können.

Mit den besten Wünschen für Ihre Ausbildung verbleibe ich

Nach diesem schreiben, dürften Abiturienten der SGD noch nie BAföG bekommen haben !?

Dies ist nur anzunehmen, wenn die Unterrichtszeit mindestens 20 Wochenstunden beträgt

Welche Fernschule kann so etwas nachweißen, dann dürften ja kein Fernunterricht gefördert werden !?

Gruß

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