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Gekaufte Doktortitel - 100 Professoren unter Korruptionsverdacht


Markus Jung

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EURO 20.000 für die Urkunde. So ein Wucher. Mach ich Euch für EURO 10,00 auf schönem, hochglänzendem Elefantenpapier. Wer möchte kann sofort auf den Prof. upgraden für EURO 15,00 oder sofort auf den Imperator als Sorglospaket.

Dr. Timste hat übrigens die erste Urkunde bei mir gekauft. Da hatte ich jedoch leider einen Fehler gemacht u. Doktohr mit "h" geschrieben, dafür war die Urkunde aber dann auch preiswerter.

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Die Hochschulrektorenkonferenz HRK reagiert mit einer Pressemitteilung:

Missbrauch der Promotion hat keinen Platz in der deutschen Wissenschaft

Angesichts der am Wochenende bekannt gewordenen Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Köln zu Unregelmäßigkeiten bei Promotionen erklärte die Präsidentin der Hochschulrektorenkonferenz (HRK), Prof. Dr. Margret Wintermantel heute in Bonn:

"Die Universitäten haben im Rahmen der HRK hochschulübergreifende Qualitätsstandards für das Promotionsverfahren entwickelt. Sie sichern die Eigenständigkeit der Forschungsleistung des Doktoranden, die Kern der Promotion ist. Auf dieser Grundlage ist die deutsche Promotion international höchst anerkannt. Diese Reputation darf durch kriminelle Machenschaften nicht beschädigt werden.

Die Universitäten entwickeln ihre Qualitätsstandards laufend weiter. Sie sichern ihre Promotionsverfahren gegen Missbrauch ab, etwa durch ein konsequentes Mehr-Augen-Prinzip, indem Versicherungen an Eides Statt zur Eigenständigkeit der Forschungsleistung verlangt werden und jede Dissertation veröffentlicht werden muss. Sollten Verstöße gegen diese Standards in dem einen oder anderen Fall auftreten, so muss die Staatsanwaltschaft zügig ermitteln.

Das Promotionsverfahren ist in den Promotionsordnungen der Fakultäten so geregelt, dass in allen Phasen die Qualität gewährleistet ist:

Über die Zulassung eines Kandidaten zur Promotion entscheidet der Promotionsausschuss und prüft dabei dessen wissenschaftliche Vorqualifikation sowie die Qualität des Vorhabens.

Das eigentliche Prüfverfahren sieht die Begutachtung durch mehrere Hochschullehrer, die hochschulöffentliche Auslage der Arbeit und dann eine hochschulöffentliche Prüfung mit mindestens drei Prüfern vor.

Schließlich wird jede Dissertation publiziert und damit der gesamten wissenschaftlichen Öffentlichkeit bekannt gemacht."

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Nun äußert sich die FU Berlin - und sagt eigentlich nur, dass sie nichts sagen kann:

Stellungnahme der Freien Universität Berlin zu den in den Medien bekannt gewordenen Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Köln zu Unregelmäßigkeiten bei Promotionen

Die Hochschulleitung der Freien Universität Berlin hat aus der Presse erfahren, dass nichtplanmäßiges Personal (laut Medienberichten: Honorarprofessoren, Privatdozenten, Aushilfsprofessoren) bei der Durchführung von Promotionsvorhaben rechtswidrige Entscheidungen getroffen haben soll. Die Freie Universität Berlin wurde darüber von der Staatsanwaltschaft Köln nicht informiert. Die Staatsanwaltschaft Köln konnte bislang für eine Stellungnahme nicht erreicht werden. Die Freie Universität Berlin hat aus diesem Grund nunmehr eine schriftlich Anfrage mit der Bitte um Mitteilung von Einzelheiten an die Staatsanwaltschaft Köln gerichtet. Insbesondere möchte die Freie Universität Berlin erfahren, ob nichtplanmäßig Lehrende der Freien Universität beschuldigt werden und gegebenenfalls wer beschuldigt wird. Bevor entsprechende Informationen nicht vorliegen, ist es der Freien Universität Berlin nicht möglich, eine substantielle Stellungnahme zu dem Themenkreis zu formulieren.

Quelle: Presse-Mitteilung

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Das Ministerium für Innovation, Wissenschaft, Forschung und Technologie NRW:

Pinkwart: Missbrauch von Promotionen wird nach NRW-Hochschulrecht streng geahndet

Unrechtmäßiges Führen eines Titels kann bis zu 500.000 Euro kosten

Zu den Ermittlungen der Kölner Staatsanwaltschaft gegen Professoren, die für die Annahme von Promotionskandidaten Geld angenommen haben sollen, sagte NRW-Innovationsminister Prof. Andreas Pinkwart:

"Die rund 5000 Promotionen, die in Nordrhein-Westfalen pro Jahr abgelegt werden, unterliegen hohen Qualitätsstandards. Sollten diese Standards bei der Zulassung der Kandidaten oder bei der eigentlichen Prüfung in einigen Fällen vorsätzlich unterlaufen worden sein, gibt es klare Sanktionsmechanismen: Wer einen akademischen Titel zu Unrecht führt, macht sich strafbar, kann seinen Titel verlieren und nach nordrhein-westfälischem Hochschulrecht mit bis zu einer halben Million Euro Bußgeld bestraft werden. Wer als Professor einen Titelerwerb gegen Geld ermöglicht oder erleichtert, kann über das strafrechtliche Verfahren hinaus den Beamtenstatus und seinen Titel als Hochschulprofessor verlieren; einem Privat-Dozenten droht der Entzug der Lehrbefugnis.

Die deutsche Promotion genießt - auch im Ausland - eine sehr hohe Reputation. Dies darf nicht durch schwarze Schafe gefährdet werden. Daher setze ich darauf, dass die Staatsanwaltschaften mit ihren Ermittlungen die jetzt im Raum stehenden Verdachtsfälle umfassend und möglichst schnell aufklären. Danach werden die Hochschulen als Dienstherren über die Einleitung von disziplinarrechtlichen Schritten entscheiden."

Quelle: Presse-Mitteilung

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