Zum Inhalt springen

Kindergeld auch bei Nichtschüler-Abitur


Markus Jung

Empfohlene Beiträge

Auch die Vorbereitung auf das Abitur als "Nichtschüler" kann als Berufsausbildung gelten. Den Eltern volljähriger Kinder steht für diesen Zeitraum dann weiter Kindergeld zu. Das geht aus einem Urteil des Bundesfinanzhofs in München hervor (Az.: III R 26/06). Zumindest ab dem Monat der Anmeldung zur Prüfung ist das der Fall.

Vollständiger Artikel bei n-tv:

http://www.n-tv.de/ratgeber/steuernrecht/Kasse-muss-Kindergeld-zahlen-article480752.html

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

  • 3 Jahre später...
Anzeige: (wird für registrierte Benutzer ausgeblendet)

Man kann das Abitur ohnehin nur im eigenen Bundesland machen. Eine Ausnahme ist, wenn man die Vorbereitung über ein Institut absolviert (ILS, SGD), dann kann man auch die Prüfungen im Bundesland des Instituts (Hamburg, Hessen) ablegen.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Archiviert

Dieses Thema ist jetzt archiviert und für weitere Antworten gesperrt.




×
  • Neu erstellen...