Zum Inhalt springen

Ich brauche dringend Hilfe!


Empfohlene Beiträge

Anzeige: (wird für registrierte Benutzer ausgeblendet)

Mal eine Frage, vielleicht kann mir jemand von Euch helfen. :D

Ein Minderjähriger (16 J.) hat das Fahrzeug seines Nachbarn vorsätzlich, aus gehegter Abneigung erheblich beschädigt. Der Nachbar, der die Tat zufällig beobachtet hat, lässt sich von dem Minderjährigen ein Schuldanerkenntnis über 500,00 € unterschreiben.

Der Schadensersatzberechtigte kann keinen beliebigen Betrag für den entstandenen Schaden verlangen, vielmehr muss er den tatsächlich entstandenen Schaden nachweisen. Das ist schon klar, aber nun meine Fragen... vielleicht kann mir jemand helfen.

1. Ist das unterzeichnete Schuldanerkenntnis von Anfang an nichtig gewesen, da der Nachbar einfach einen beliebigen Preis für den entstandenen Schaden verlangt hat?

oder

2. Ist es durch die fehlende Zustimmung (Einwilligun bzw. Genehmigung) des Vaters des Minderjährigen von dem unterzeichneten Schuldanerkenntnis sowieso nichtig gewesen? Bedarf es überhaupt in dem Fall der Einwilligung bzw. Genehmigung des Vaters um das Schuldanerkenntnis geltend zu machen? (Wie gesagt, der Junge hat das Schuldanerkenntnis ohne Beanstandung unterschrieben).

oder

3. Beide 1 und 2 sind zutreffend???

Bitte um Hilfe!!!! Vielen Dank im Voraus!!!! Liebe Grüßli :):)

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Hi du!

ich würde sagen 1 und 2 sind richtig.

Begründung:

Schadensersatz muss berechtigt sein (Forderung). Dazu gibt es einen §§ den ich aber nicht auswendig weiß.

Ein Minderjähriger darf keine Geschäfte abschließen. Da das ein einseitiges Geschäft ist (er hat auch keinen rechtlichen Vorteil), würde ich sagen, dass der Taschengeld § ebenfalls nicht greift.

ABER was viel wichtiger ist, Brigitta:

Du solltest so etwas auf Basis der Hefte erschließen lernen. Es bringt dir nichts, wenn die Lösung dir vorgesagt wird. (zudem kann meine ja falsch sein).

In solch einem Fall würde ich das Ganze noch einmal lesen.

Ich möchte hier kein Fingerpointing machen und ich weiß auch durchaus wie schwer es t.w. ist Lösungen zu finden. ABER du hast dich entschieden etwas zu lernen und das macht man nur wenn man sich intensiv mit den Aufgaben beschäftigt.

Gruß

rita

PS: keine Garantie für die Richtigkeit meiner Antwort...

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Hallo Rita,

danke für die schnelle Antwort.

Ja, Du hast schon Recht, aber wenn man so sieht, hab ich die -wahscheinlich- richtige Antwort/Lösung ja selbst gewusst... ich bin mir aber immer so unsicher und verbringe Tage und Nächte mit einer einfachen Aufgabe, obwohl mir die Lösung in "der Hand liegt". Du hast mir meine Vermutungen indirekt bestätigt, danke sehr!!! :)

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Hi Brigitta,

aber dazu ist doch ein Studium da. Um Fehler zu machen. Wenn du alles schon wissen würdest, müsstest du es ja nicht mehr machen. Natürlich ist es toll bei einer EA eine 1,0 zu bekommen. Aber dennoch ist es auch normal in einer EA mal "nur" eine 3,0 zu kriegen.

Wichtig ist, dass du was lernst. Nur Mut. Fehler macht jeder. Und aus jedem Fehler lernst du ein Stück mehr.

gruß

Rita

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Archiviert

Dieses Thema ist jetzt archiviert und für weitere Antworten gesperrt.




×
  • Neu erstellen...