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Zulassung/Anerkennung


Empfohlene Beiträge

Kinders ... klärt euere Differenzen per PN aber nicht im Forum - eure Beweggründe sind klar abgesteckt, andere Kappeleien helfen hier niemanden mehr weiter.

Alle weiteren Streitigkeiten fliegen hier ohne Kommentar aus der Diskussion.

Dank fürs Verständnis!

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Hintergrund der Frage ist, dass die Kultusministerium-Konferenz am 06.03.09 beschlossen hat, dass wenn man einen Hochschulzugang in einem Bundesland erhalten hat (z.B. durch Eignungsprüfung, Ausnahmegenehmigung, Abitur etc.) und dort 1 Jahr erfolgreich studiert hat, dieser Hochschulzugang für jedes Bundesland gilt.

Da das Hamburger Hochschulgesetz die Zulassung zur Hochschule wesentlich einfacher ermöglicht als die Zulassungsverordnungen in anderen Bundesländern, wäre es doch möglich, ein Jahr an der HFH erfolgreich zu studieren und sich dann - da bundesweit anerkannter Hochschulzugang - an einer anderen Uni (zum Beispiel der Uni des Heimatorts) einzuschreiben.

Vielleicht bringt das jetzt etwas Licht in die Frage, ob die HFH nun eine "Uni" oder "Fachuni" ist :)

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Hintergrund der Frage ist, dass die Kultusministerium-Konferenz am 06.03.09 beschlossen hat, dass wenn man einen Hochschulzugang in einem Bundesland erhalten hat (z.B. durch Eignungsprüfung, Ausnahmegenehmigung, Abitur etc.) und dort 1 Jahr erfolgreich studiert hat, dieser Hochschulzugang für jedes Bundesland gilt.

Ah, das wusste ich noch nicht. Ist dies schon in Landesrecht umgesetzt? Wenn ja, gibt es Einschränkungen? Z. B. je nach Fach? Man sollte sich in solchen Fällen immer genau informieren, um enttäuschungen zu vermeiden. Aber klar, wenn dem so ist, ist das eine Möglichkeit.

Da das Hamburger Hochschulgesetz die Zulassung zur Hochschule wesentlich einfacher ermöglicht als die Zulassungsverordnungen in anderen Bundesländern, wäre es doch möglich, ein Jahr an der HFH erfolgreich zu studieren und sich dann - da bundesweit anerkannter Hochschulzugang - an einer anderen Uni (zum Beispiel der Uni des Heimatorts) einzuschreiben.

An einer "anderen Uni" kann man sich schon deswegen nicht einschreiben, weil die HFH eben keine Uni ist, es also keine andere, sondern die erste Uni wäre. Mag wie Haarspalterei klingen, nur würden die Begriffe korrekt gebraucht werden, würden viele Fragen gar nicht entstehen (z. B. wenn man nicht immer von Fernuni sprechen würde, wenn man Fernhochschule meint).

Vielleicht bringt das jetzt etwas Licht in die Frage, ob die HFH nun eine "Uni" oder "Fachuni" ist :)

Es gibt keine Fachunis (s. o.).

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Mich würde der genaue Wortlaut dieser Entscheidung auch sehr interessieren (auf der entsprechenden Webseite habe ich nichts gefunden). Rein praktisch kann ich mir das nicht so ganz vorstellen. Wie weist man denn bspw. nach, dass man 1 Jahr erfolgreich studiert hat? Und danach kann man dann wirklich beliebig wechseln? Ich bin ja wirklich sehr für eine Abkehr der föderalistischen Strukturen im Bildungswesen, aber wie soll das in diesem Fall funktionieren?

Wie sieht denn so eine Hochschulzugangsberechtigung der HFH bislang aus? Steht dort, dass man damit nur an der HFH zugelassen ist? Andererseits kann ich mir nicht so ganz vorstellen, dass man durch das Schreiben einer Deutsch- und einer Matheprüfung mal eben eine Hochschulzugangsberechtigung für sämtliche Hochschulen erwirbt.

Da gibt es eben Unterschiede. Ich habe auch mal was gefunden.
Im Prinzip teile ich Monis Meinung, jedoch tue ich mich der Aussage, an FHs würde nicht wissenschaftlich gearbeitet, etwas schwer. Ich denke, das kann man so nicht sagen. Den Begriff der "wissenschaftlichen Hochschule" habe ich noch nie gehört. Hat den außer Moni sonst schon jemand definiert?
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Wie sieht denn so eine Hochschulzugangsberechtigung der HFH bislang aus? Steht dort, dass man damit nur an der HFH zugelassen ist?

Man erhält eine Bestätigung, welche in Bezugnahme auf das Hamburger Hochschulgesetz die Immatrikulation nach Paragraph bla ermöglicht.

Ich habe beispielsweise auch damals mit meinem Fachwirt einen fachgebundenen Fachhochschulzugang in Bayern erhalten - den hat die HFH beispielsweise nicht interessiert. Aber gut, dass war noch vor den Erleichterungen beim Hochschulzugang.

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Den Beschluss kann man hier nachlesen: http://www.hochschulinformationsbuero.de/uploads/media/2009-03-06_KMK_Hochschulzugang-beruflich-Qualifzierte.pdf Besonders zu beachten für "unsere" Situation hier ist der letzte Absatz auf der letzten Seite.

Wie gesagt: Hochschulzugangsberechtigung von jedem Bundesland wird nach 1jährigem erfolgreichen Studium bundesweit anerkannt. Das ist jetzt nicht irgendwie reininterpretiert oder so, sondern von mehreren Stellen (Ämter, Hotlines der HFH etc) bestätigt worden.

Meine Frage ist lediglich: Ist diese Hochschulzugangsberechtigung eine Berechtigung zum Studium an einer Fach-Hochschule oder an einer Universität oder an "allen Hochschulen". Sprich kann ich nach 1jährigem erfolgreichen Studium an der HFH zur Uni Düsseldorf gehen, mich in BWL immatrikulieren und weiter gehts oder kann ich "nur" zur FH Düsseldorf wechseln.

LG,

Philipp

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Hier sieht man mal wieder wie wichtig es ist die richtige Bezeichnung zu verwenden. Wen man lustig FH, Uni und Hochschule im ständigen Wechsel verwendet blickt man am Ende nicht mehr durch.

Wie du schon sagst, in der Beschlussfassung steht klar Hochschulen, eine Hochschule ist genau das - sowohl ein Universität als auch eine Fachhochschule.

Was ich aber noch nicht ganz verstehe ist dein Ziel?

Du willst an der Universität Düsseldorf BWL studieren und hast kein Abitur richtig?

So, jetzt gehst du den Weg über die HFH - legst dort die Eingangsprüfung ab und führst das Eingangsgespräch. Kostet 160 EUR zusätzlich bist du 2 Semester an der HFH eingeschrieben, kostet ca. 3tsd EUR.

Dafür musst du in 2 Semestern 8 Klausuren ablegen - diese wohl erfolgreich.

Danach exmatrikulierst du dich, und bewirbst dich damit an der Uni Düsseldorf?

Neben den ca. 3tsd EUR kostet das eine Jahr Studium auch noch eine Menge Zeit - insbesondere dann, wenn das Fernstudium nicht aus der Überzeugung heraus, sondern vor allem als Mittel zum Zweck genutzt wird, dürfte es nicht leicht werden. Sprich auf dem Papier sieht es recht einfach aus - es steckt aber eine Menge dahinter.

Die Leistungen der HFH werden wohl zu einem großen Teil nicht anerkannt werden (das solltest du unbedingt vorab klären - ebenso wie die reibungslose Immatrikulation)

Welche Möglichkeit hättest du denn für den direkten Einstieg? Immerhin gilt die von dir zitierte Richtlinie ausgehend von der KMK, sprich welche Anforderungen stellt die Uni Düsseldorf für beruflich qualifizierte?

Sinnvollerweise würde ich persönlich stets versuchen direkt am Ziel zu arbeiten und nicht erst einen großen Umweg zu gehen.

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Ich hatte hier mal bei der Uni Bamberg nachgefragt.

Ich hätte mich nach Erhalt des Bachelor - Zwischenzeugnisses immatrikulieren können in den Bachelor BWL, ABER da es sich um eine Umschreibung von FH an Uni handelt hätte ich jedes Modul welches bis dahin bereits bestanden war, nochmal belegen müssen. Kein einziger CP wäre mir angerechnet worden.

....obs das dann wert ist?

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Im Prinzip teile ich Monis Meinung, jedoch tue ich mich der Aussage, an FHs würde nicht wissenschaftlich gearbeitet, etwas schwer. Ich denke, das kann man so nicht sagen. Den Begriff der "wissenschaftlichen Hochschule" habe ich noch nie gehört. Hat den außer Moni sonst schon jemand definiert?

Ja, der Begriff der wissenschaftlichen Hochschule wurde bis vor wenigen jahren im Hochschulrecht verwendet, um Universitäten und gleichgestellte Hochschulen (also THs, TUs, spezielle Hochschulen a la HfP in München) zu kennzeichnen in Abgrenzung von der Fachhochschule. Allerdings ist er inzwischen nicht mehr gebräuchlich, sondern es wird meist von Universitäten gesprochen, wobei die gleichgestellten dann eingeschlossen werden, wohl, weil man den Eindruck vermeiden will, FHs seien nicht wissenschaftlich. Deswegen nannte sich die WHU auch wissenschaftliche Hochschule für Unternehmensführung, das war keine Schrulle von denen, sondern eine genaue kennzeichnung des Status.

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