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Kosten Fernstudium - Steuererklärung


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Hallo,

ich hoffe, hier kann mir jemand helfen:

Welche Kosten von meinem BB-Fernstudium an der HFH kann ich in die Einkommensteuererklärung reinschreiben?

Klar ist mir, dass die mtl. Studiengebühren und die Fahrtkosten zu den Präsenzen reinkommen. Jetzt habe ich noch was von "Materialbezugskosten" gelesen - sind die in den mtl. Studiengebühren enthalten? Wie ist es mit Internetgebühren zu Hause - kann ich die anteilig anrechnen und falls ja, wieviel? :confused:

Gibt es noch andere Kosten die ich anrechnen kann als Werbungskosten? :001_unsure::001_unsure:

Schon mal herzlichen Dank und viele Grüße,

Kati

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Wie Du schon sagst alles was mit den Gebühren zusammenhängt sowie die Fahrtkosten entweder pauschal (0,30 EUR/km) oder eben real (Bahntickets).

Zudem die Verpflegungskostenpauschale (je nach Dauer der Abwesenheit).

Zusätzlich kannst Du Literatur ansetzen oder Büromaterial ansetzen, Druck- Kopier- und Bindekosten. Ebenso einen Rechner (auf 5 Jahre "abzuschreiben").Das Arbeitszimmer und Internetanschluss wird sicher nicht ganz so einfach werden, weil du dann auch nachweisen musst in wie weit du das privat nutzt.

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Bei der Fahrtkostenpauschale EURO 0,30 gilt jedoch die einfache Entfernung (also nicht Hin- u. Rückweg)? Die Istkosten z.B. Bahn aber als Hin- u. Rückweg???

Abschreibungsdauer Computer/Notebook früher 4 Jahre, aktuell 3 Jahre.

Wie wird das eigentlich mit der Verplegungspauschale gemacht.

Wenn ich Freitags direkt von der Arbeits zur Vorlesung fahre, bin ich ja von früh bis spät am Abend weg. Dann also EURO 12,00 weil mehr als 14 Std. Oder zählt nur die tatsächliche Zeit An-, Abfahrt u. Vorlesungszeit???

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Sorry falscher Begriff - es ist die Reisekostenpauschale 0,30 EUR/km und nicht die Fahrtkostenpauschale (welche nach aktuellem Steurrecht auch gar keine Werbungskosten sind) - bei den Istkosten gilt das natürlich ebenso für Hin- und Rückweg.

Bei der Nutzungsdauer habe ich mich tatsächlich verguckt - habe auch selbst 3 Jahre angesetzt *g*

Bei der Verpflegungspauschale habe ich An- und Abreisezeit mit eingerechnet und dieses auch genehmigt bekommen.

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Ich habe die Abfahrtszeit ab Arbeitgeber genommen, ist ja auch sinnvoll, für Überstunden kriegst du ja auch keine Pauschale :)

Bei mir ging es schlussendlich nur um ca. 160 EUR Verpfelgungskostenpauschale und die gingen durch, aber das heisst natürlich nicht, dass dies jedes Finanzamt durchwinkt.

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Ebenfalls nicht vergessen: Bei den Werbungskosten gilt die alte Grenze von 410 Euro für geringwertige Wirtschaftsgüter fort. Netbooks oder gebrauchte Rechner erreichen diesen Wert nicht unbedingt. Ich habe mein Netbook vollständig im ersten Jahr abgesetzt, ich habe erfolgreich (und wahrheitsgemäß) argumentiert, dass ich den mobilen Rechner ausschließlich fürs Studium nutze, weil ich für die private Nutzung ja einen leistungsfähigeren Desktop-Rechner habe.

Außerdem noch der Hinweis, dass bei Fahrten im Fernstudium auch alle Nebenkosten angesetzt werden können, z.B. ein im Hotel gegebenes Trinkgeld oder die Kosten für den Gepäckaufbewahrungsautomaten am Bahnhof. Sofern plausibel, wird das ohne Quittung anerkannt. Natürlich trotzdem nur ansetzen, wenn man das auch tatsächlich gegeben hat und sich nicht für so ein paar Euro unglücklich machen. Das gleiche gilt für die beliebten Fahrtkosten im Zusammenhang mit privaten Lerngemeinschaften.

In Sachen Internet habe ich einfach immer einen Schätzwert für Porto und Telekommunikationsaufwand aufgrund der Besonderheiten des Fernstudiums von 50 bis 80 Euro im Jahr angesetzt, was bisher immer akzeptiert wurde.

Und leider dürfte/konnte ich einmal - was in der Summe nicht zu meinem finanziellen Vorteil gereichte - auch die Reparaturkosten nach einem Autounfall auf dem Weg zu Bibliothek ansetzen. Auch die wurden anerkannt.

Gruß

Stonie

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und nicht vergessen, die Fahrten für eine "Lerngruppe". Hier sollten alle Teilnehmer die Daten festhalten, wann man sich bei wem getroffen hat (mit Namen und Anschrift). Und in die Bibliothek fährt man ja auch mal zur Beschaffung zusätzlicher Literatur; und ebenso in den Büroladen, schließlich brauchen wir viele Textmarker :lol:

Auch wenn man kein Arbeitszimmer absetzen kann, ein Schreibtisch, Schreibtischlampe, etc. sind Arbeitsmaterial und als solches absetzbar.

Kosten für Internet würde ich prozentual mit reinnehmen, da gerade Fernstudenten das Internet dringend benötigen. Wir bei der AKAD senden ja z.B. die laufenden Einsendeaufgaben in die Virtuelle Hochschule ein, melden uns online zu Seminaren an, etc. Ich würde es auf jeden Fall mit reinnehmen, allerdings eben nur zu einem bestimmten Prozentsatz. Streichen kann der Beamte immer noch.

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