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Kosten Fernstudium - Steuererklärung


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Mein Finanzamt sieht das leider anders: hat mir mein Erststudium nun als Werbungskosten berechnet, dabei war es klar als Sonderausgaben eingetragen.

Nunja, zu meiner Ehrenrettung sei gesagt, dass ich ja "eigentlich" geschrieben hatte. Im Normalfall ist das Ansetzen als Werbungskosten ja sogar besser, da ungedeckelt. Nur beim Unterschreiten des Werbungskostenpauschbetrags mit den weiteren Kosten sieht das anders aus.

Hat evtl. noch jemand n Tipp für mich? Ich habe noch nie Einspruch eingelegt.

Erst einmal solltest Du frohen Mutes sein. Meine Einsprüche hatten immer Erfolg. Zugegeben, mit meiner letzten Feststellung hatte ich Unrecht, weiß also nicht, was man darauf geben kann ;-)

Im Ernst, ein Einspruch lohnt sich oft. Das liegt vor allem daran, dass Dein Einspruch von der Behörde angenommen werden kann, die den beanstandeten Bescheid erstellt hat, aber nur von der übergeordneten Behörde abgelehnt werden kann. Deshalb bekommt man oft auf einen Einspruch keine Ablehnung, sondern noch mal Erklärungen zum Sachverhalt mit der Bitte zur Prüfung und ggf. Rücknahme des Einspruchs. Also versuchen. Sollte allerdings ein Einspruch in die höhere Instanz gehen, so kann sich die Sache auch "verbösern", wie mein Jura-Prof zu sagen pflegte. Man kann dort nicht nur das beantragte prüfen, sondern auch den ganzen Rest.

Damit Dein Studium nicht den Tatbestand der Werbungskosten erfüllt, müsstest Du etwas schreiben, dass Dein Studium nicht dem Beruf dient. Schwierig. Allerdings solltest Du darauf hinweisen, dass Du ja auf die Erklärung der restlichen Werbungskosten, insb. Fahrtkosten verzichtet hat. Alternativ kannst Du diese nachträglich erklären, dass bringt dann zumindest einen Teil des Geldes.

Gruß

Stonie

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Allerdings solltest Du darauf hinweisen, dass Du ja auf die Erklärung der restlichen Werbungskosten, insb. Fahrtkosten verzichtet hat. Alternativ kannst Du diese nachträglich erklären, dass bringt dann zumindest einen Teil des Geldes.

? Meine Fahrtkosten zum SZ habe ich mit als Sonderausgaben angegeben. Sind ja Kosten für meine Ausbildung. Bei dir klingt das so als müsste ich die Fahrtkosten dafür mit bei den Werbungskosten eintragen.

Also meine normalen Werbungskosten sind so minimal, da lohnt sich die Abrechnung über Sonderausgaben für mich total. (Wie gesagt, mein Steuerprogramm berechnet mir 300 Euro mehr als Rückzahlung.

Eine ausführlichere Prüfung meiner Angaben ist zwar nervig, aber nicht schlimm - ich habe stehts die Wahrheit angegeben (naja meine Pauschale für Telefonkosten war zu hochangesetzt, aber ein Versuch war es wert). Auf jeden Fall gut zu wissen wie das mit dem Ablehnen bzw. der Prüfung meines Einspruchs funktioniert, vielen Dank.

Noch eine Frage zu dem Thema "schreiben dass dein Studium nicht dem Beruf dient". Es ist nicht Teil eines sog. Ausbildungsdienstverhältnisses. Aber es ist doch erlaubt dass die "Richtung" berufsfördernd ist (gelernt habe ich einen kfm. Beruf und nun studiere ich BWL)?!

Da kämpft die ganze Welt dass ihre Fernstudienkosten als Werbungskosten durchgehen und ich muss dafür kämpfen dass es "nur" Sonderausgaben sind. Zum Verrücktwerden.

Danke für deine schnelle, qualitative Reaktion - trotz der leichten Verwirrung nun auf meiner Seite ;)

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Hallo,

Noch eine Frage zu dem Thema "schreiben dass dein Studium nicht dem Beruf dient". Es ist nicht Teil eines sog. Ausbildungsdienstverhältnisses. Aber es ist doch erlaubt dass die "Richtung" berufsfördernd ist (gelernt habe ich einen kfm. Beruf und nun studiere ich BWL)?!

Worauf ich hinaus wollte ist, dass Dir grundsätzlich kein Wahlrecht zusteht, Werbungskosten, die Werbungskosten sind, zu Sonderausgaben zu erklären. Du hast ja bereits eine Ausbildung. Von daher ist der Ansatz als Werbungskosten nicht sachlich falsch. Du hast das Pech, an einen sorgsamen Beamten geraten zu sein, vielleicht gab es wegen des aktuellen Urteils zur dualen Berufsausbildung als erstem Berufsabschluss auch neue Ausführungsanweisungen.

? Meine Fahrtkosten zum SZ habe ich mit als Sonderausgaben angegeben. Sind ja Kosten für meine Ausbildung. Bei dir klingt das so als müsste ich die Fahrtkosten dafür mit bei den Werbungskosten eintragen.

Aber Da Du ja vermutlich keine anderen Werbungskosten angegeben hast, in der Annahme, die würden die Pauschale nicht übersteigen, solltest Du diese mindestens nacherklären. Und da meinte ich den Klassiker der Pendlerpauschale, da kommen ja schon bei sagen wir 5 km an 220 Tagen 330 abzugsfähige Euro zusammen und das sind dann zumindest 100 Euro Erstattung. Ich bezog mich aber nicht auf Fahrten zum SZ, sondern zur Arbeit. Sorry, wenn das verwirrend war.

Gruß

Stonie

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Mein Finanzamt sieht das leider anders: hat mir mein Erststudium nun als Werbungskosten berechnet, dabei war es klar als Sonderausgaben eingetragen. Werde nun Montag erstmal Einspruch einlegen. Macht immerhin über 300 Euro bei mir aus.

Hat evtl. noch jemand n Tipp für mich? Ich habe noch nie Einspruch eingelegt.

Ich schätze mal, dass Du bereits eine Berufsausbildung hast, dann hängt dies höchstwahrscheinlich mit diesem Urteil zusammen. Ob sich ein Einspruch lohnt, würde ich an Deiner Stelle mit einem Steuerberater klären.

LG, Inés

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Worauf ich hinaus wollte ist, dass Dir grundsätzlich kein Wahlrecht zusteht, Werbungskosten, die Werbungskosten sind, zu Sonderausgaben zu erklären. Du hast ja bereits eine Ausbildung. Von daher ist der Ansatz als Werbungskosten nicht sachlich falsch.

Dieses Thema "Wahlrecht" ist genau das was ich aktuell untersuche. Häufig wird nämlich immer geschrieben, die Kosten dürfen (!) als Werbungskosten angesetzt werden, von einem Müssen wird nie gesprochen. (So auch zum Beispiel gleich im Einleitungstext des Spiegelartikels von Ines.)

Okay mit den Fahrkosten hat mich wirklich irritiert gehabt. Zur Arbeit habe ich keine Fahrkosten, Fußmarsch kostet nur Schuhsohle ;)

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Dieses Thema "Wahlrecht" ist genau das was ich aktuell untersuche. Häufig wird nämlich immer geschrieben, die Kosten dürfen (!) als Werbungskosten angesetzt werden, von einem Müssen wird nie gesprochen. (So auch zum Beispiel gleich im Einleitungstext des Spiegelartikels von Ines.)

Nunja, wenn ich nochmals meinen Jura-Prof zitieren darf: "Ein Blick ins Gesetz erleichert die Rechtsfindung."

In § 10 I EStG, heißt es eindeutig: "Sonderausgaben sind die folgenden Aufwendungen, wenn sie weder Betriebsausgaben noch Werbungskosten sind oder wie Betriebsausgaben oder Werbungskosten behandelt werden." und in § 12 EStG: "Soweit (...) nichts anderes bestimmt ist, dürfen weder bei den einzelnen Einkunftsarten noch vom Gesamtbetrag der Einkünfte abgezogen werden (...) Aufwendungen des Steuerpflichtigen für seine erstmalige Berufsausbildung und für ein Erststudium".

Damit steht dem Ansatz als Werbungskosten nichts im Weg. Und Sonderausgaben sind subsidiar zu Werbungskosten.

Ich freue mich für Dich, wenn es anders ist (bitte berichte), aber ich sehe keine Grundlage für eine Wahlmöglichkeit.

Gruß

Stonie

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M. E. bezieht sich das "dürfen" darauf, die Kosten überhaupt anzusetzen, dazu besteht nämlich keine Verpflichtung (jedenfalls wüsste ich nicht, woraus man die ableiten sollte). Wenn man es aber tut, besteht kein Wahlrecht zwischen Werbungskosten und Sonderausgaben.

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Exakt so sehe ich das auch. Dürfen im Sinne von überhaupt ansetzen.

Selbst wenn es gemeint wäre im Sinne von "statt Sonderausgaben", würde das nicht bedeuten, dass einem der umgekehrte Weg offen steht. Davon einmal abgesehen, sind Artikel in den Medien keine geeignete Grundlage, um damit dem Finanzamt gegenüber zu argumentieren.

Der Hauptgrund für diesen meinen Beitrag ist aber, dass ich meinen Beitrag oben ergänzen/korrigieren möchte. Ich schrieb dort, Du müsstest schauen, dass das Studium nichts mit dem Beruf zu tun hat und das ist abwegig, da sich auch die Sonderausgabennorm um die Berufsausbildung dreht und nicht um ein Studium an sich. Das erfolgreiche Argumentieren gegen die berufliche Ausbildung würde dazu führen, dass die Kosten gar nicht angerechnet werden.

Gruß

Stonie

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  • 4 Monate später...

Servus,

meine diesjährige Steuererklärung rückt näher...

Bescheinigung der WBH ist schon gekommen.

Da die Kosten des Studiums im letzten Jahr unter 4000 eur lagen (inkl. Fahren, Hotel und Studienkosten ansich), könnte ich das Studium als Werbungskosten nun absetzen, oder?

Also alles in Werbungskosten... inkl. Fahrten zur Arbeit, Büromaterial, Laptop (1/3 oder wie war das?), Fachbücher, Fachzeitschriften, Studium, Fahrten für Präsenzphasen, Hotel ...? Da kommt dann schon eine krasse Summe zusammen. Aber für Werbungskosten egal, oder?

Gruß

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