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Fernstudium zur leitenden Arzthelferin


arzthelferin23

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Hallo

Eine Anmerkung zur Formulierung "staatlich anerkannt": Fernlehrgänge im subakademischen Bereich müssen durch die staatliche Zentralstelle für Fernunterricht (ZFU) zugelassen werden. Das bedeutet dann, dass sie "staatlich zugelassen" sind.

Was aber nicht gleichbedeutend damit ist, dass man nach Ablegung der (meist institutsinternen) Prüfung nun einen Titel "staatlich zugelassener XY" tragen dürfte.

Das muss aber auch nicht unbedingt schlimm sein, denn für viele, viele Berufe gibt es gar keine staatliche Prüfungsordnung - also kann es in diesen Berufen auch gar keinen "staatlich zugelassenen XY" geben. Trotzdem werden auch in diesen Berufen immer wieder gut ausgebildete Leute gesucht - die ihre Weiterbildung eben auch mit einem institutsinternen Zertifikat belegen und damit beruflich und in Sachen Karriereplanung wirklich etwas anfangen können.

Viele Grüße

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