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Ausnahmegenehmigung bei über 120 Punkten


Wendy

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Hallo,

Problem ist folgendes: 1. Kurs geht noch bis Juni 2010, 60 Punkte, zweiter startet im Februar, 60 Punkte.

Der dritte Kurs ist ein Short Course mit 15 Punkten von November bis April (8.4. ist ECA-Termin).

Nun hat die OU mir einen Brief geschrieben, dass das eigentlich zu viel ist. Hier hatte doch schon mal wer so eine Ausnahmegenehmigung, was genau ist zu tun und wie hoch sind die Chancen auf Erfolg?

Alles Liebe,

Wendy

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Hi,

was steht den in dem Brief genau drinnen. Ich habe einen Brief heuer bekommen, wo ich darauf hingewiesen wurde, dass 60 Punkte postgradual in einem Semester (die laufen fast alle 6 Monate) zuviel sind und eigentlich als "fulltime study" gelten. Habe alle beide bestanden und keine Probleme gehabt.

lG

Christopher

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Das bezieht sich auf die sogenannte 120 poins maximum study load policy .. wo genau die steht, weiß ich nicht, aber ich habe davon vor Aufnahme des Studiums mal gelesen (und verinnerlicht, aber irgendwie ... naja, das Aufpassen verschlafen) :D.

Heißt: Über 120 Punkte auf einen Schlag dürfen nicht gemacht werden, es seie denn, es sind nicht mehr als 150, die entweder

- aus zwei residential school courses bestehen (von meinen ist keiner residential school)

- oder die Kursdauer sich nicht mehr als 1 Monat überschneidet (da ist Examination usw. mit drin).

Es geht vornehmlich darum, dass im allgemeinen viele Teilzeit studieren, 120 Vollzeit ist und wir das ja alle genießen sollen, um bestmögliche Ergebnisse zu erzielen.

Aber es gibt die Möglichkeit sich beraten zu lassen, wie und ob das trotzdem geht (Arbeitsaufwand bzw. Zeitaufwand, bisheriger Studienverlauf mit Noten wird zu Rate gezogen), wenn ich danach immer noch heiß auf meine 135 Punkte bin, dann darf ich den Direktor vom Regional Centre anschreiben und ihm glaubhaft versichern, dass ich das schaffe.. der wiederum entscheidet individuell.

So, ein wenig ausführlich, aber gut.

Ich für meinen Teil arbeite gar nicht mehr, sondern habe mein Leben komplett der OU gewidmet :thumbup:, und der 15 Punkte-Kurs, der mir da in die Quere gekommen ist, ist der neue Autismus-Kurs. Da ich da aus privaten Gründen sehr viel drüber weiß, sehe ich den eigentlich mit relativ wenig Zeitaufwand verbunden und hab die 15 Punkte Mehraufwand irgendwie gar nicht wahrgenommen .. blöd.

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Hallo Wendy,

ich habe eine solche Ausnahmegenehmigung letztes Jahr erhalten. Dazu habe ich in Newcastle angerufen und man gab mir dann eine email Adresse. An diese email Adresse sendete ich eine kleine Begründung warum ich denke, dass ich mit der Mehrbelastung umgehen kann.

Ich denke, dass Du einfach auf den Brief reagieren kannst und sofern Du gut begründest, warum es Dir möglich ist diese Kurse zu studieren, wirst Du diese Kurse auch studieren dürfen.

LG

Inés

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