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Kindergeld bei Fernabi?


Lindarina

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Hallo @all

Erstmal etwas zu mir: Ich bin 23 Jahre jung, haben einen erweiterten Realschulabschluss und eine abgeschlossene Berufsausbildung mit ca 1,5 Jahren Berufserfahrung Aufgrund von Krankheit kann ich meine Beruf nciht mehr ausführen udn auch nicht die geforderten 5-6 Jahre Berufserfahrung sammeln, die ich für mein Studium brächte. Und so bleibt mir nur noch, dass Abi nachzumachen um Pflegepäd. zu studieren.

Fernstudium ist bei mir das einzige was in Frage kommt. Zur Ziet lebe ich noch vom Krankengeld, was die nächsten Monate eine Rente werden kann. (Anträge dauern..) Nun meine Frage, kann ich, wenn die Rente bewilligt ist, oder auch jetzt schon, Kindergeld beantragen, oder geht das nicht mehr? ich weiß, wenn man am Kolleg das Abi nachmacht, dass man Bafög udn Kindergeld (bin 27 wenn ich richtig das in Erinnerung habe) beantragen kann. Bafög wird wohl flach fallen durch die Rente? Dann bliebe zumindestens das Kindergeld, um die Kosten für das Fernabi zu begleichen.

Hat Jemand Erfarungen damit?

LG Lindarina

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Hallo Lindarina,

der Anspruch auf Kindergeld ist immer sehr individuell. Fragen dazu können so allgemein nicht beantwortet werden. Jeder hat andere Voraussetzungen, Bedingungen usw. Vielleicht findest Du HIER mehr Informationen. Sonst kann ich nur raten, bei der Kasse anzurufen oder mit allen Papieren vorbei zu gehen. Beim BAföG ist es ähnlich. Nähere Infos findest Du HIER. Evtl. auch die Suche im Forum nutzen, da Kindergeld und BaföG öfter mal Themen sind.

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Ich bin 23 Jahre jung [...] (bin 27 wenn ich richtig das in Erinnerung habe)

Wie lange Kindergeld gezahlt werden kann hängt von Deinem Geburtsjahr ab. Da Du wohl entweder 1985 oder 1986 geboren wurdest, kannst nur nur bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres Kindergeld beantragen.

Ansonsten schließe ich mich Zippy an!

LG, Inés

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  • 4 Wochen später...

Hallo Lindarina,

Kindergeld ist eine Transferleistung die davon abhängt, ob man eine Ausbildung (Schule / Berufsausbildung) macht oder nicht. Sie ist nur insoweit abhängig vom Einkommen, als dass rund 7900 Euro im Jahr nicht übersteigt.

Für Fernabitur und Fernstudium wird in der Regel kein Kindergeld gezahlt, da es sich nicht um eine "strukturierte Ausbildung" handelt.

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Vorsicht mit solchen Aussagen! Ob man in Ausbildung ist oder nicht, ist zwar oft entscheidend fürs Kindergeld, aber keinesfalls der einzige Faktor. Z. B. könnte (!) auch eine Behinderung vorliegen, dann sieht es wieder anders aus. Zuverlässige Auskunft gibt nur die Familienkasse.

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Vorsicht mit solchen Aussagen! Ob man in Ausbildung ist oder nicht, ist zwar oft entscheidend fürs Kindergeld, aber keinesfalls der einzige Faktor. Z. B. könnte (!) auch eine Behinderung vorliegen, dann sieht es wieder anders aus. Zuverlässige Auskunft gibt nur die Familienkasse.

Eine Behinderung wurde hier aber nicht angegeben.

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Nun, es war davon die Rede, dass der Beruf nicht mehr ausgeübt werden kann. Ich hatte auch extra das (!) hinter das könnte gesetzt, weil wir es nicht wissen. Einfach anzunehmen, dass es nicht so ist, ist aber auch fahrlässig. Genau weil man ohne Kenntnis der Umstände nichts sagen kann, ist es immer problematisch, auf solche allgemeinen Fragen Antwort zu geben (und sich auf die Antworten zu verlassen, ist auch problematisch).

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Möglich.

Ist hier jedoch sowieso nicht relevant, da ...

"Kindergeld wird mindestens bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres (Vollendung erfolgt am Vorabend des Geburtstages) gezahlt, darüber hinaus bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres, wenn das Kind sich in der Schul-, Berufsausbildung oder im Studium befindet und das eigene Einkommen des Kindes bestimmte Grenzen nicht übersteigt."

Die Beitragserstellerin hat geschrieben, dass sie 23 ist.

Behinderung oder nicht - es muss ab dem Überschreiten der 18 eine Ausbildung irgendeiner Art im Gange sein.

Ist dies nicht der Fall, wird nicht gezahlt.

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Die Beitragserstellerin hat geschrieben, dass sie 23 ist.

Behinderung oder nicht - es muss ab dem Überschreiten der 18 eine Ausbildung irgendeiner Art im Gange sein.

Ist dies nicht der Fall, wird nicht gezahlt.

Ohne Dir zu nahe zu treten, aber auf den berechtigten und vorsichtigen Hinweis, dass pauschale Antworten hier sehr schwierig sind, noch viel pauschaler zu antworten, ist nicht wirklich klug, insbesondere wenn die Aussage schlicht nicht richtig ist: Es soll ja das Abitur nachgeholt werden, das ist eine allgemeine Schulausbildung und damit eine Ausbildung für einen Beruf im Sinne des Kindergeldes. Macht doch auch nur Sinn, wenn es wie hier nicht anders geht. Warum sagst Du, dass das hier nicht vorliegt? Google ggf. das Urteil des Finanzgerichts Schleswig-Holstein 3 K 254/06.

Eine Regelung, dass die Ausbildung ohne Unterbrechung ab dem 18 Lebensjahr erfolgen muss ist mir nicht bekannt (korrigier mich), das kenne ich nur von der elterlichen Haftpflichtversicherung.

Gruß

Stonie

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Behinderung oder nicht - es muss ab dem Überschreiten der 18 eine Ausbildung irgendeiner Art im Gange sein.

Ist dies nicht der Fall, wird nicht gezahlt.

Diese Aussage ist in mehrfacher Hinsicht falsch. Es gibt noch mindestens zwei weitere Kriterien, die eine Bezug von Kindergeld über 18 Jahre hinaus ermöglichen:

- Zwischen 18 - 21 kann auch für Arbeitslose Kindergeld bezahlt werden (die Fragestellerin ist 23, ja, aber Deine Aussage impliziert, über 18 müsste man immer in Ausbildung sein).

- Bei Behinderung kann (sogar über das 25. bzw. 27. Lebensjahr hinaus) bezahlt werden: "Für ein über 18 Jahre altes Kind wird Kindergeld gezahlt, wenn es wegen einer körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung nicht in der Lage ist, sich selbst zu unterhalten" (http://www.finanztip.de/recht/familie/sparbuchregel12.htm).

Ich würde in allseitigem Interesse bitten, von rechtlichem Rat ohne fundierte Kenntnisse der Materie abzushen (ich will nicht behaupten, dass ich die hätte, deswegen bin ich da auch immer sehr zurückhaltend).

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