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Anrechnung des "Staatlich geprüften Betriebswirt"


Sabine81

Empfohlene Beiträge

Da sollten wir mal ein FAQ-Item draus machen. Hier mal die Kurzform:

Bei den meisten Studiengängen gibt es in Deutschland keine Anerkennung im eigentlichen Sinne. Dies gilt auch für BWL. Es bleibt dem Arbeitgeber überlassen, wen er einstellt. Niemand ist gezwungen, z. B. einen britischen Bachelor einzustellen, wenn er einen Dipl-Kfm einstellt oder so.

Die Aussage der KMK ist wichtig für die Führung des Grades, also das öffentlichie Auftreten mit dem "Titel". Dafür muss die Hochschule nach dem Recht des Herkunftslandes anerkannt sein. H+ bei Anabin heißt, dass die KMK der Ansicht ist, dass die Instiution nach dem Recht des Herkunftslandes anerkannt sei. Man darf also den Abschluss in D führen (es heißt übrigens nicht, dass die Einrichtung durch die KMK anerkannt wäre, sondern, dass die KMK der Ansicht ist, dass die Einrichtung nach dem Recht des Herkunftslandes anerkannt sei - ein Unterschied, den offenbar die wenigsten begreifen können).

FIBAA (akkreditiert Studiengänge, keine Einrichtungen) ist ein Qualitätssiegel. Für die Gradführung ist es unerheblich. Wieviel FIBAA-Akreditierung aussagt, ist diskutabel. Es ist mehr ein Mindeststandad. International sind die dt. Akkreditierungsagenturen (egal welche) übrigens (noch) irrelevant. Wenn Lincoln tatschlich FIBAA-Akkr. hat, haben sie das nur für den deutschen Markt gemacht. Andere brit. Instititionen werden das nicht haben, was aber nicht heißt, dass sie schlecht wären.

Stefan

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Hallo!

Grundsätzlich ist eine Anerkennung "Staatlich geprüfter Betriebswirt" auf ein "Studium BWL" völlig richtig. ABER: Anerkennung von beruflichen oder Nicht-akademischer Titel auf Hochschulstudiengänge wird (immer) ein heikles Thema bleiben, vor allem für die Hochschulen. Sind die Hochschulen an den vermittelten Inhalten beteiligt, lässt sich im Vorfeld eine Evaluierung des Stoffes und des vermittelten Wissens bereits abschätzen. Somit fällt auch die Anerkennung "leichter". Mein Arbeitgeber (AWW e.V.) hat für dieses Problem bereits ein Modell entwickelt und mit der FH Brandenburg umgesetzt. In unserem Fall erfolgt tatsächlich die Anerkennung der Ausbildung zum SGB auf das Grundstudium BWL an der FHB, allerdings handelt es sich um ein maßgeschneidertes Programm für die Bundeswehrfachschule Berlin, bei dem die Teilnehmer das zweijährige Programm splitten (1 Jahr Bundeswehrfachschule - 1 Jahr bei der AWW e. V.).

Kurzer Abriß:

"Die Agentur für wissenschaftliche Weiterbildung und Wissenstransfer - AWW e. V. bietet als Fachschule für Wirtschaft, genehmigte Ersatzschule, Fachrichtung Betriebswirtschaft und in Kooperation mit der FH Brandenburg sowie der Bundeswehrfachschule Berlin ein mehrstufiges Qualifizierungsprogramm. Absolventen der Bundeswehrfachschule mit FH-Reife werden bei AWW e. V. ein weiteres Jahr unterrichtet und erhalten dann den "Staatlich geprüften Betriebswirt". Derzeit wird diese Ausbildung auf das Grundstudium des Diplomstudiengangs BWL der FH Brandenburg voll anerkannt, sofern die Ausbildung in allen Fächern mit ausreichenden Leistungen absolviert wurde und betriebswirtschaftlich relevante Praxiserfahrung nachgewiesen werden kann.

Die zukünftige Anerkennung der Ausbildung auf das Bachelorstudium wird derzeit vorbereitet. Geplant ist eine Anerkennung von 2 Semestern im Bachelorstudiengang. Möglicherweise sind für die Anerkennung noch zusätzliche Ausbildungsinhalte zu absolvieren. Für Bewerber von anderen Fachschulen als der Bundeswehrfachschule Berlin muss geprüft werden, ob die von ihnen absolvierten Lehrpläne den Anforderungen der AWW e. V. entsprechen."

Bei Interesse und für weitere Informtaionen wenden an Sie sich bitte an:

AWW e. V. - Fachschule für Wirtschaft

Dr. Annette Strauß (Geschäftsführung / Schulleiterin)

Magdeburger Str. 50

14770 Brandenburg

Tel.: 03381/355-750

e-mail: annette.strauss@aww-brandenburg.de"

Noch einen schönen Tag

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habe mich mit obigem institut in verbindung gesetzt, rotz selben abschlussen für externe keine möglichkeit...aber man meinte:"es sei einiges im gange" bezogen auf die das absolvieren des bachelor in kurzer zeit nach dem sgb unter dessen anrechnung....was auch immer damit gemeint ist?

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