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Das leidige Thema Exmatrikulation.


Marcus82

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Ganz davon abgesehen, dass man dann ggf. umsonst studiert hat, da die meisten Prüfungsordnungen eine "Bewährungszeit von fünf oder zehn Jahren nach Erlangung eines Titels festlegen, in denen der Prüfungsausschuss die Verleihung widerrufen kann.

Gruß

Stonie

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