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Lohnsteuererklärung - Arbeitszimmer doch abesetzbar?


oliver87

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Hallo zusammen,

wie schon häufig diskutiert gibt es mehrere Meinungen zu der Absetzbarkeit des Arbeitszimmer. Speziell für Fernstudenten - wie wir - scheint es aus meiner Sicht jedoch nun doch absetzbar zu sein.

Ich habe bei Stiftung Warentest folgenden interessante Angaben gefunden:

Diese Ausgaben für Studium, Ausbildung, berufliche Weiterbildung oder Umschulung können Sie in Ihrer Steuererklärung abrechnen:

...

Arbeitszimmer zuhause

Geben Sie anteilige Miete, Neben- und Reinigungskosten für das Arbeitszimmer daheim an, wenn Sie keinen anderen Platz zum Lernen haben. Nach derzeitigem Recht lehnt das Finanzamt ab, aber der Bundesfinanzhof muss erst entscheiden, ob die Behörde zumindest bis zu 1 250 Euro pro Jahr anerkennen muss (Az. VI R 13/09, Bundesverfassungsgericht 2 BVL 13/09). Falls Sie Fernstudent sind, muss das Finanzamt Ihre vollen Kosten anerkennen, weil das Arbeitszimmer Mittelpunkt Ihrer „beruflichen Tätigkeit“ ist.

Quelle: http://www.test.de/themen/steuern-recht/test/-Kosten-fuers-Studium/1804963/1804963/1809249/1804969/

Was ist eure Meinung dazu? Gebt ihr das Arbeitszimmer in euer Lohnsteuererklärung mit an?

Beste Grüße,

Oliver87

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momentan ist der Stand noch wie folgt:

das Arbeitszimmer muß den Mittelpunkt der gesamten beruflichen Tätigkeit darstellen.

Deshalb:

Bei einer berufsbegleitenden Fortbildung ist das Arbeitszimmer nicht der Mittelpunkt der gesamten beruflichen Tätigkeit.

Beschäftigen man sich Vollzeit mit einer beruflichen Fortbildung, kann das Arbeitszimmer in bestimmten Fällen absetzbar sein.

Inzwischen ist es nicht mehr ganz so einfach festzustellen, wann ein Arbeitszimmer den Mittelpunkt der gesamten beruflichen Tätigkeit ausmacht, da es auf den sogenannten "qualitativen" Schwerpunkt ankommt, also nicht nur auf den zeitlichen.

Ich glaube, dass es auch hierzu noch anhängige Verfahren gibt.

Fazit:

Wenn es nicht zuviel Aufwand ist, Arbeitszimmerkosten trotzdem ansetzen und schauen, ob der Bescheid in diesem Fall vorläufig ist. Falls nicht, Einspruch einlegen mit Ruhen des Verfahrens bis über diesen Punkt entschieden worden ist.

Vorab erst einmal klären, ob die Studienkosten Werbungskosten oder Sonderausgaben sind, und falls Sonderausgaben, ob diese nicht schon ausgeschöpft sind. Sonst wäre die Arbeit umsonst.

Elke

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Danke für die Antwort. Ich finde jedoch den letzten Satz von Stiftung Warentest irritierend:

...

Falls Sie Fernstudent sind, muss das Finanzamt Ihre vollen Kosten anerkennen, weil das Arbeitszimmer Mittelpunkt Ihrer „beruflichen Tätigkeit“ ist.

Bedeutet das nun, erst wenn der Bundesfinanzhof entschieden hat oder bereits sofort?

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Mein Arbeitszimmer wurde in der Einkommenssteuererklärung (ab 2008) mit angegeben. Kommentar des Steuerberaters: Es wird abgelehnt, da aber die gerichtliche Klärung noch läuft, wird der Steurbescheid unter Vorbehalt ausgestellt. Sollte es zu einer Anerkennung durch das Gericht kommen, wird automatisch zurückgezahlt.

Also angeben und hoffen!

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Der Begriff Arbeitszimmer ist etwas weit hergeholt, mein PC steht im Wohnzimmer in ner Ecke und selbstverständich benutze ich diesen für private, wie auch für Lernzwecke. Ein Arbeitszimmer im eigentlichen Sinne gibt es nicht bei mir.

Meine konkrete Frage ist einfach, kann ich das Zeug absetzen was PC und Zubehör angeht - weil ich es ja unter anderem auch zum lernen brauche - oder nicht? Und falls anteilig, dann zu wieviel Prozent? Wird es dann unter umständen gar nicht gelten wenn ich den ganzen Betrag angebe?

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