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Öffentlicher Dienst


benn

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Die Altersregelungen, die ich in meinem Beitrag (s.o.) ansprach, können unter dem Gesichtspunkt, dass zum 01. April 2009 das Beamtenstatusgesetz in Kraft getreten ist, und infolge dessen auch Anpassungen der übrigen Beamtengesetze und auch der Rechtsverordnungen durchgeführt worden sein könnten, möglicherweise nicht mehr aktuell sein. Wenn Du noch Interesse an dem Weg, vom mittleren Dienst in den gehobenen Dienst aufzusteigen hast, benn, würde ich Dir empfehlen, bei der Einstellungsbehörde Näheres zu erfragen. Anhaltspunkte für die Vorbereitung des Gesprächs hast Du nun.

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Danke Euch allen nochmals recht herzlichst!

Ihr habt jetzt wenigstens etwas Licht in mein Dunkel gebracht ;-)

Dann entscheide ich mich zunächst erstmal für einen Fernstudiengang zur Überbrückung und werde mich dann für nächstes Jahr bewerben, abwarten und dann entscheiden (wenn ich darf) und dann weiteres dort erfragen.

Vielen Dank und vg benn

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