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Darf ich studieren?


mischa7

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Hallo Leute.

Kann mir da jemand weiter helfen? Weiß nämlich nicht ob ich bei der FernUni Hagen studieren darf.

Ich habe 1997 ein Abitur am technischem Gymnasium gemacht, mit 2 fremdsprachen. Habe dann 2000 bis 2003 Angewandte Informatik an der FH studiert und entgültig nicht bestanden. Habe einfach privat eine schwere Zeit gehabt. Wurde anschließend von der Firma wo mein Praktikum gemacht hatte übernommen, und habe die folgenden Jahre als Inbetriebnehmer im Automatisierungbereich gearbeitet.

Bei mir hat sich jetzt privat einiges geändert. Familie, Kind - wieder Ruhe und Stabilität. Und ich habe beschlossen das Fallengelassene nachzuholen. Und mich würde das Bachelor im Fach Informatik interessieren, weil es auch auf meiner Beruflichen Praxis aufbauen würde. Doch leider musste ich grad in der Broschüre lesen, Zitat:

"Sollten Sie die Abschlussprüfung in einem Studiengang an

einer Universität im Geltungsbereich des Hochschulrahmengesetzes

endgültig nicht bestanden haben, dann ist es Ihnen

nicht möglich, diesen Studiengang an der FernUniversität

noch einmal aufzunehmen oder fortzusetzen. Andere

Studiengänge – auch im selben Fach – stehen Ihnen jedoch

grundsätzlich offen."

So, ist das Bachelor in Informatik hier ein Fach oder Studiengang? Was ich damals gemacht habe war "Angewandte Informatik" und kein Bachelor in Informatik? Gibt es in der FernUni Hagen mehrere Richtungen der Informatik? Oder heißt es dass ich nicht weiter machen darf aber neu anfangen? Oder was darf ich machen?

Wäre sehr dannkbar wenn mir da jemand weiter helfen könnte. :confused:

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So, ist das Bachelor in Informatik hier ein Fach oder Studiengang? Was ich damals gemacht habe war "Angewandte Informatik" und kein Bachelor in Informatik? Gibt es in der FernUni Hagen mehrere Richtungen der Informatik? Oder heißt es dass ich nicht weiter machen darf aber neu anfangen? Oder was darf ich machen?

Eines vorab: ich würde in den sauren Apfel beißen und mich einfach bei der Fernuni einschreiben bzw. die Einschreibung versuchen. Angaben zu nicht bestandenen Prüfungen musst du ja schon bei der Anmeldung machen. Dann werden die die schon Bescheid sagen, ob du zugelassen wirst oder nicht.

Andererseits ist der Beginn der nächsten Einschreibefrist erst im Juni, glaube ich. Eventuell kannst du dich mal unverbindlich ans Prüfungsamt wenden und mal erste brauchbare Infos bekommen.

Aber ich gebe mal meine wenig qualifizierte Beurteilung der Sachlage: so wie dass das in der Prüfungsordnung (§2) steht, wird man anscheinend wirklich nur bei nicht bestandenen Uni-Prüfungen nicht zugelassen.

1) In den Studiengang Bachelor of Science in Informatik kann eingeschrieben wer-den oder als Zweithörerin oder Zweithörer gemäß § 52 Abs. 2 HG zugelassen wer-den, wer

1. das Zeugnis der Hochschulreife (allgemeine oder einschlägige fachgebundene Hochschulreife) oder ein durch Rechtsvorschrift oder von der 2 Lesefassung der BPO Informatik zuständigen staatlichen Stelle als leichwertig anerkanntes Zeugnis besitzt und

2. die Bachelor-Prüfung in Informatik an einer Universität im Geltungsbereich des Hochschulrahmengesetzes nicht endgültig nicht bestanden hat.

Also wie in der Broschüre formuliert. Ob allerdings anderswo noch Einschränkungen stehen, kann ich leider nicht sagen, wäre aber seltsam.

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Danke für die schnelle Antwort.

Darf ich noch was fragen? Warum muss man die Angaben zu nicht bestandenen Klausuren machen? Werden diese landesweit gespeichert und geprüft? Das würde ja bedeuten dass man einem das Recht auf Bildung einem nimmt.

Echt schade :( War nach langem Hin-und-her-rechnen der Finanzen endlich fest entschlossen es durch zu ziehen - und jetzt sowas?

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Naja, man geht davon aus, dass wenn man etwas dreimal nicht kapiert hat, auch der vierte Versuch nichts bringt. Irgendwo muss es schon Grenzen geben, sonst wäre ein Hochschulabschluss eben nicht das wert, was er wert ist. Dass das Jahre später immer noch gilt, ist wahrscheinlich wirklich nicht richtig so, aber wird nunmal bisher so geregelt. Das hat mit Recht auf Bildung überhaupt nichts zu tun, denn das Bildungssystem hat keine Schuld daran, wenn du Prüfungen nicht bestehst. Tut mir leid, ich mag Schuldprojektionen überhaupt nicht.

Außerdem hast du es ja überhaupt noch nicht versucht. Schreibe einen Anmelde-Antrag, gib deine endgültig nicht bestandene Prüfung an und dann wirst du sehen, ob es überhaupt ein Problem gibt oder nicht. Aus der Ferne wird dir da niemand eine qualifizierte Antwort geben können. Deine Chancen stehen aber recht gut. Du wirst häufig nicht in ganz Deutschland für dieses Fach gesperrt, sondern nur in deinem Bundesland. Weiterhin gibt es eben, wie schon gesagt, noch den generellen Unterschied zwischen Universitäten und Fachhochschulen. Probier es erstmal. Solange dir niemand abgesagt hat, gibt es auch noch keinen Grund, sauer oder enttäuscht zu sein.

Viel Erfolg! :)

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Es scheint hier die Lage recht eindeutig, solange Du an einer FH durchgefallen bist, ist das egal. Insofern gibt es keinen Grund, den Kopf hängen zu lassen.

Und mit so Schlagwörtern wie "Recht auf Bildung genommen" wäre ich mal vorsichtig. Abgesehen davon, dass es Dir ja nicht um Bildung, sondern um einen Hochschulabschluss geht (auch wenn die Zusammenhänge sicher nicht zu leugnen sind ;-) sind selbst Grundrechte u. U. eingeschränkt. Und dass das "Recht auf Bildung" halt duch die Leistungen des Prüflings eingeschränkt ist, ist wohl in Ordnung. Letztlich müsste es ja Deiner Logik nach unendlich viele Versuche geben. Das kann es auch nicht sein (denn im 100. Versuch besteht wahrscheinlich noch jeder, dann sagt es aber nichts mehr aus).

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