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Rückerstattung Diplomprüfungsgebühr


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Hallo,

hat jemand Erfahrung wie die HFH es handhabt, wenn man nach Entrichtung der Diplomprüfungsgebühr, aber vor der offiziellen Beantragung der Diplomarbeit beim Prüfungsamt vom Studium zurücktritt? Bekommt man dann seine gezahlte Prüfungsgebühr kpl., teilweise oder gar nicht erstattet? Wenn jemand hierzu was weis bitte melden.

Danke

Gruß

Fernstudent

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Hmm ... sehr spezielle Frage. Vom Studium zurücktreten kannst Du nicht. Du kannst Deinen Vertrag kündigen. Was dann aber mit Deiner gezahlten Gebühr passiert weiß ich leider nicht und ich bezweifle, dass das hier im Forum jemand mit Sicherheit beantworten kann. Ich vermute, dass Du die Gebühr zurück bekommst, immerhin hast Du für etwas bezahlt, was Du gar nicht in Anspruch genommen hast. Vielleicht behält die HFH einen Anteil für den Bearbeitungsaufwand ein. Das ist aber alles Spekulation. Warum gehst Du nicht auf Nummer sicher und rufst eben bei der HFH an?

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Da die Sache noch nicht endgültig entschieden ist, werde ich mich hierzu im Forum nicht weiter über irgendwelche Beweggründe äußern. Erst wenn alles entschieden ist werde ich mich hierzu in irgendeiner Form äußern.

Mit freundlichen Grüßen

Fernstudent

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