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Folgefehler HFH


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Hallo,

gibt es eigentlich Korrekturrichtlinien die ich einsehen kann ?

Es kann doch nciht sein dass kein Folgefehler in WMT gezählt wird ?

Und ich bin mir 100% sicher, dass sich die bei uns im SZ dafür zuständige Dame also Lehrbeauftragte die WMT liest bzw. korrigiert, vorbehalte hat gegen Personen die nicht in der Präsenz sind!

War einmal in einer Präsenz, da hat sie dies offenkundig bekanntgegeben !

Diese Person hat in meiner Klausur 20%, meiner Punkte übersehen, also 29 statt 36-37. Falle zwar damit auch durch, aber es geht ums Prinzip ....

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Die Richtlinie steht auf den ersten Seite der Musterlösung - Folgefehler werden demnach voll bepunktet, abgezogen werden nur die Punkte für den falschen Schritt.

In diesem Fall würde helfen Widerspruch einzulegen, ob es das Wert ist, wenn du es auch so nicht geschafft hättest ist natürlich eine andere Frage.

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es geht ja nciht nur um die folgefehler, sondern auch um punkte die einfach übersehen bzw. markiert und nciht gezählt wurden ! wenn folgefehler mit voller punktzahl bewertet werden, kann es sogar sehr gut möglichkeit sein, dass ich anstatt 30 punkten sogar mehr als 40 habe !

also d.h. 30-40% wurden mir nicht gegeben ! und das darf nicht wahr sein, ich bezahle jeden monat 280€ da darf ich ja wohl um mehr sorgfalt bitten, und wir waren wirklich nur zu fünft!

aber ich bin mir sowieso ziemlich sicher, dass die lehrbeauftragt die klausuren nciht vorurteilsfrei bewertet ! die andere die auch durchgefallen ist, war auch auf keiner präsenz veranstaltung !

also ich werde definitiv widerspruch einlegen, weil so geht es nicht ! das mir 10-15 punkte geklaut werden ! auch wenn das zum bestehen nicht reicht ...

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hier muss ich chillie mal widersprechen:

ich hab in Mathe auch schon Klausuren gesehen, in denen stand, dass auch Folgefehler abzuziehen sind (was ich allerdings auch hart finde). Es kommt also auf die Korrekturrichtlinie an.

wenn du auch mit Widerspruch durchfallen würdest, würde ich an deiner Stelle keinen Widerspruch einlegen. Streiten dem Prinzip wegen bringt nach meiner Meinung nichts.

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Wenn offensichtlich Punkte nicht gezählt, bzw. nicht summiert wurden würde ich widersprechen. Wenn es jetzt nur "ums Prinzip" geht eher nicht, ausser du hast vor die Wiederholungsprüfung an einem anderen SZ zu schrieben.

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Das mit einer nicht vorurteilsfreien Bewertung der Klausur finde ich aber schon harten Tobak. Das würde doch in Deinem Falle bei der Zweitkorrektur auffallen. Wird die Zweitkorrektur nicht automatisch ab weniger als 50% vorgenommen?

Und warum sollte der Korrektor jemanden durchknallen lassen, nur weil er nicht bei der Vorlesung war? Also ich glaube, dass die HFH nach bestätigtem Anfangsverdacht die notwendigen Schritte einleiten würde.

Wenn Du dir da so sicher bist, dann tritt doch mit der HFH in Kontakt.

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Es gibt im Regelfall keine Zweitkorrektur mehr - auch der Widerspruch wird direkt vom Erstkorrektor behandelt, eine Zweitkorrektur wird nur von einem anderen Gutachter vorgenommen, wenn der Widerspruchsausschuss das vorgibt.

Den Zusammenhang nicht in der Präsenz gewesen zu sein und durchzufallen kann man natürlich auch hinsichtlich anderen Punkten spinnen und nicht wegen dem Missfallen der Dozentin. Das sollte man nicht vergessen!

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Es gibt im Regelfall keine Zweitkorrektur mehr - auch der Widerspruch wird direkt vom Erstkorrektor behandelt, eine Zweitkorrektur wird nur von einem anderen Gutachter vorgenommen, wenn der Widerspruchsausschuss das vorgibt.

Das ganze Widerspruchsverfahren ist m.E. nach sinnlos, da der Widerspruchsausschuss die Prüfungsentscheidung nur dahingehend überprüft, ob der Prüfer Verfahrensfehler begangen hat, das anzuwendende Recht verkannt hat, von falschen Tatsachen ausgegangen ist, allgemeingültige Bewertungsgrundsätze nicht beachtet hat oder sich von sachfremden Erwägungen hat leiten lassen.

Das heißt vereinfacht: Sollte der Prüfer seine Bewertung nicht ändern wollen (aus welchen Gründen auch immer), dann kann er dies auch irgendwie verargumentieren und du hast keine Chance auf mehr Punkte!

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ob der Prüfer Verfahrensfehler begangen hat, das anzuwendende Recht verkannt hat, von falschen Tatsachen ausgegangen ist, allgemeingültige Bewertungsgrundsätze nicht beachtet hat oder sich von sachfremden Erwägungen hat leiten lassen
Es werden "nur" Verfahrensfehler, gültiges Recht, falsche Tatsachen, Bewertungsgrundsätze, sachfremde Erwägungen herangezogen - was sollte denn Deiner Meinung nach noch geprüft werden, damit das Verfahren nicht sinnlos ist?
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