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Prüfungen im Ausland


ludwigjung

Empfohlene Beiträge

Sehr geehrte Forenteilnehmer,

ich hätte eine wichtige Frage zu den Auslandsprüfungen an der Fernuni Hagen.

Und zwar möchte ich im Sommersemester 2 Modulprüfungen ablegen. Die Prüfungstermine

sind beide Anfang September. Allerdings werde ich mich zu dieser Zeit nicht in Deutschland aufhalten, sondern im nicht-europäischen Ausland ein Auslandssemester (Ich bin neben dem Studium an der Fernuni noch an einer weiteren Universität eingeschrieben) verbringen. Nun habe ich gelesen, dass das Ablegen einer Prüfung im Ausland nur möglich ist, wenn man einen festen Wohnsitz im Ausland anmeldet. Allerdings werde/kann ich vermutlich nicht wegen eines 5-monatigen Studienaufenthaltes meinen Wohnsitz ins Ausland verlegen. Hat jemand von ihnen bereits Erfahrungen mit einer ähnlichen Situation gemacht? Gibt es u.U. eine Möglichkeit zu einer Art "Härtefall"-Antrag? Ich stelle die Frage hier, weil es mir seit 2 Tagen nicht möglich war die Zuständige an der FU Hagen zu erreichen.

Über Ratschläge oder Informationen würde ich mich sehr freuen.

Vielen Dank und Beste Grüße,

Ludwig Jung

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Was soll den heißen, Du kannst Deinen Wohnsitz nicht verlegen? Das tust Du eh, wenn Du ins Ausland ziehst. Also da hast Du keine Wahl. Wenn es in Deinem Gastland eine Meldepflicht gibt, musst Du Dich dort eh melden (Du willst wohl Deinen Aufenthalt nicht mit einem Gesetzesbruch einweihen), wenn nicht, weißt Du halt durch Utility Bill o. ä. Deinen Aufenthalt nach. Ich verstehe überhaupt nicht, woher diese Angst kommt, sich umzumelden o. ä. Dabei explodiert keine Bombe. Und nein, Du verlierst nicht das Kindergeld. Und nein, "die Versicherung" ist auch nicht weg.

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