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Aufstiegsstipendium


MrsFrischling

Empfohlene Beiträge

Hallo zusammen,

habe in einem anderen Zusammenhang schon einmal das Thema angeschnitten, aber irgendwie keine Antwort bekommen. Ich versuchs hiermit noch einmal:

Das Aufstiegsstipendium interessiert mich sehr.

Leider entsprechen meine Zensuren nicht dem geforderten Schnitt (sind halt passend zur Teenagerzeit .....).

Habe gehört, dass man auch durch ne Empfehlung des Arbeitgebers da ran kommen kann.

Wie muss/sollte denn so ein Empfehlungsschreiben aussehen ??

Finde dazu leider nichts im Netz.

Könnt ihr mir helfen ?

LG

Mrs.Frischling

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Ich denke da gibt es keine Vorschriften. Zum einen sollte es natürlich stimmen ;o) Und ich würde jetzt mal behaupten es soll aussagen, was Du bisher besonderes für den Arbeitgeber geleistet hast. Genaueres kann Dir keiner sagen. Da muss sich Dein Arbeitgeber Gedanken machen. Evtl. mit Dir zusammen. Es kann Dir hier ja keiner sagen was Du bisher für Deinen Arbeitgeber besonderes geleistet hast.

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Zu finden auf der Seite des SBB ist folgendes:

3.4.4 Begründeter Vorschlag

Ein begründeter Vorschlag ist eine weitere Möglichkeit, das Kriterium der besonderen beruflichen Leistungsfähigkeit zu belegen. Wenn Sie die Voraussetzung bereits mit der Note einer beruflichen Abschlussprüfung oder mit einem Sieg in einem überregionalen Leistungswettbewerb erfüllen konnten, brauchen Sie diese Option nicht zu wählen.

Ein begründeter Vorschlag ist ein an die SBB gerichtetes Schreiben des Arbeitgebers. Er schlägt darin die Bewerberin / den Bewerber unter Darlegung der besonderer Leistungen in Ausbildung und Beruf für das Aufstiegsstipendium vor. Allgemeine Zeugnisse reichen nicht aus.

Die SBB legt ihrer Entscheidung einen strengen Maßstab zugrunde, um das für das Förderprogramm maßgebliche Leistungsprinzip nicht zu unterlaufen.

Mögliche Entscheidungskriterien können sein:

 Welche eigenverantwortliche Tätigkeit hat die Mitarbeiterin/der Mitarbeiter übernommen?  Welche zusätzlichen Aufgaben wurden zugewiesen?  Was macht die Mitarbeiterin/der Mitarbeiter mehr oder anders/besser als vergleichbare

Kolleginnen/Kollegen? Welche Besonderheiten heben sie/ihn hervor?

Hat die Mitarbeiterin/der Mitarbeiter [Auswahl möglicher Punkte]:  Personal-, Budgetverantwortung,  Ausbildungsaufgaben übernommen (praktisch/theoretisch),  Leitungsaufgaben oder Weisungsbefugnisse,

 besondere, spezialisierte Aufgabenbereiche, die ihr/ihm z.B. ungewöhnlich früh übertragen wurden?

Ein begründeter Vorschlag braucht nicht alle oben genannten möglichen Kriterien zu enthalten, sondern sollte die zutreffenden Punkte mit konkreten Beispielen belegen.

Der begründete Vorschlag muss auf Briefpapier des Arbeitgebers verfasst und von einer zeichnungsberechtigten Person unterschrieben sein. Die Funktion der /des Unterzeichnenden muss vermerkt sein.

Bitte beachten Sie: Wenn Sie die Möglichkeit eines begründeten Vorschlags nutzen möchten, raten wir Ihnen dringend, die Online-Bewerbung erst dann zu senden, wenn Ihnen das Schreiben des Arbeitgebers bereits vorliegt.

Ich hoffe, es ist okay, dass ich das hier einkopiert habe. Zur Sicherheit aber noch die genaue Quellenangabe: Klick

Mich persönlich würde ja interessieren, ob diese Empfehlung vom aktuellen Arbeitgeber sein muss. Ich hätte nämlich bei einem früheren durchaus Chancen darauf. Meinen aktuellen würde ich, da eh gerade in einer Wegbewerbungsphase, natürlich nicht darauf ansprechen wollen.

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Jetzt endlich habe ich mir das ganze Schreiben mal richtig durchgelesen, dabei bin ich auf folgendes gestossen:

"Die Stipendiatin / der Stipendiat verpflichtet sich nach Stipendiumszusage innerhalb eines Jahres mit dem Studium zu beginnen, den Studienerfolg regelmäßig nachzuweisen und das Studium in der vorgesehenen Regelstudienzeit abzuschließen."

Heißt das, ich müsste den Betrag zurückerstatten, falls ich verlängern muss ???? :confused:

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Damit wäre zu rechnen, schließlich ist ein Stipendium ja für besonders begabte Studennten. Aber da kann man sich ja zur Not noch mal direkt informieren:

Name der Firma:Stiftung Begabtenförderung berufliche Bildung

Rechtsform:Gemeinnützige Gesellschaft mbH

Anschrift:SBB, Lievelingsweg 102-104, 53119 Bonn

Telefon:0228 / 6 29 31-0

Fax:0228 / 629 31-11

E-Mail:info@sbb-stipendien.de

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Ich habe mich mal mit meinen Fragen an die von Meike angegebene Mailadresse angewandt und sehr schnell Antwort erhalten. Kann ich also nur empfehlen.

Für mich stellte sich ja die Frage, ob ein "begründeter Vorschlag des Arbeitgebers" zwangsläufig vom aktuellen Arbeitgeber kommen muss. MUSS ER NICHT! Juhu! Ich kann also meinen vorherigen Arbeitgeber darum bitten. Ich werde dies auch tun, denn da habe ich gute Chancen. Mein jetziger hätte das vll auch gemacht, aber da ich da gerade in einer Wegbewerbungsphase stecke und zudem etwas studiere, was mit meiner aktuellen Branche nicht wirklich etwas zu tun hat, hätte das alles natürlich nicht wirklich gepasst. Ich werde morgen also mal meinen Ex-Chef darauf ansprechen.

Weiterhin wollte ich wissen, ob man bei einem Vollstipendium noch arbeiten darf bzw ob es da in Bezug auf die Verdiensthöhe oder die Anzahl der Arbeitsstunden Grenzen gibt. Gibt es nicht! Man darf theoretisch (in Bezug auf das Stipendium) soviel arbeiten, wie man will, so lange es das Studium nicht beeinträchtigt. Ich wurde allerdings gebeten, hierbei "steuerliche Aspekte zu berücksichtigen", zu denen man mir aber (logischerweise) keine Antwort geben könnte.

Alles in Allem: wunderbar! Das hebt meine Laune heute aber doch noch wider Erwarten!

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  • 1 Monat später...

Hallo allerseits,

Ich möchte möglichst noch in diesem Jahr an der EURO-FH mit dem Studium Betriebswirtschaft & Psychologie beginnen und kläre dazu momentan die Finanzierung. Natürlich werde ich mich auch in der derzeit laufenden Phase um ein Aufstiegsstipendium bewerben, benötige dazu aber (leider) eine Empfehlung meines Arbeitgebers. "Leider" daher, weil bei uns keiner so recht weiß wie genau das Schreiben aussehen soll. Zwar gibt es ja schon einen Leitfaden auf der Internetseite der SBB, aber dennoch tun wir uns ziemlich schwer. Daher meine Frage, ob es so etwas wie Beispiele gibt, die man sich ansehen kann? Hat jemand ein Stipendium über diesen Weg erhalten und könnte mir Tipps geben?

Vielen Dank schon einmal für (hoffentlich) einige Rückmeldungen ;)

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  • 6 Jahre später...

Dazu findest du in der FAQ die unten stehenden Infos. Ich denke mal, üblicherweise wird es sich da um den aktuellen Arbeitgeber handeln. Es werden aber keine konkreten Einschränkungen genannt zu den von dir genannten Fragen. Eventuell würde ich empfehlen, im Vorfeld direkt bei der SBB anzufragen - gerade falls bei dir das Arbeitsverhältnis nur sehr kurz war oder lange zurückliegt. Vielleicht möchtest du auch noch was dazu schreiben, wie konkret bei dir die Situation ist?

 

Quelle: https://www.sbb-stipendien.de/aufstiegsstipendium/bewerbung/faq.html

 

Zitat

 

1.6  Was ist ein „begründeter Vorschlag“?

Ein begründeter Vorschlag ist die dritte Möglichkeit, das Kriterium der besonderen beruflichen Leistungsfähigkeit zu belegen. Wenn Sie die Voraussetzung bereits mit der Note einer beruflichen Abschlussprüfung oder mit einem Sieg in einem überregionalen Leistungswettbewerb erfüllen konnten, setzen Sie in diesem Auswahlfeld keinen Haken.

Ein begründeter Vorschlag ist ein an die SBB gerichtetes Schreiben des Arbeitgebers. Er schlägt darin den Bewerber - unter Darlegung dessen besonderer Leistungen im Beruf - für das Aufstiegsstipendium vor. Allgemeine Arbeitszeugnisse und Referenzscheiben Dritter reichen nicht aus. 

Die SBB legt ihrer Entscheidung einen strengen Maßstab zugrunde, um das für das Förderprogramm maßgebliche Leistungsprinzip nicht zu unterlaufen. 
Mögliche Entscheidungskriterien können sein:

  • Welche eigenverantwortliche Tätigkeit hat die Mitarbeiterin/der Mitarbeiter übernommen?
  • Welche zusätzlichen Aufgaben wurden zugewiesen?
  • Was macht die Mitarbeiterin/der Mitarbeiter mehr oder anders/besser als vergleichbare Kolleginnen/Kollegen? Welche Besonderheiten heben sie/ihn hervor?


Hat die Mitarbeiterin/der Mitarbeiter [Auswahl möglicher Punkte]:

  • Personal-, Budgetverantwortung (Umfang darstellen),
  • Ausbildungsaufgaben übernommen (praktisch/theoretisch),
  • Leitungsaufgaben oder Weisungsbefugnisse,
  • besondere, spezialisierte Aufgabenbereiche, die ihr/ihm z.B. ungewöhnlich früh übertragen wurden
  • Weiterbildungen, Qualifizierungen ergänzend zur Ausbildung


Ein begründeter Vorschlag braucht nicht alle oben genannten möglichen Kriterien zu enthalten, sondern sollte die zutreffenden Punkte mit konkreten Beispielen belegen.

Der begründete Vorschlag muss auf Briefpapier des Arbeitgebers verfasst und von einer zeichnungsberechtigten Person unterschrieben sein. Die Funktion der /des Unterzeichnenden muss vermerkt sein. 

Bitte beachten Sie: Wenn Sie die Möglichkeit eines begründeten Vorschlags nutzen möchten, raten wir Ihnen dringend, die Online-Bewerbung erst dann zu senden, wenn Ihnen das Schreiben des Arbeitgebers bereits vorliegt. 

Nach Versenden Ihrer Online-Bewerbung schicken Sie den begründeten Vorschlag bitte innerhalb von sieben Tagen per Einwurfeinschreiben an die SBB. Es gilt das Datum des Poststempels. 

 

 

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