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Kündigungsfristen bei Fernstudium -flexibel...?!


Felicia

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Habe übrigens den ersten Monat, nach dem Probemonat, (Auch aus finanziellen Gründen) um einen weiteren Monat (Mai) Aufschub gebeten. Aber da können die mir doch daraus jetzt im nachhinein

keinen Strick drehen...?! Da wurde mir gesagt: "Ach das ist doch kein Problem..."

Strick draus drehen nicht - aber natürlich musst Du für den Probemonat und den aufgeschobenen Monat auch bezahlen. Wenn Du also zwei Monate später mit den Zahlungen begonnen hast, musst Du auch über das Vertragsende hinaus noch zwei weitere Monate zahlen.

Wie schon gesagt: Insgesamt musst Du nach meinem Verständnis sechs Monatsraten zahlen.

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-Häh?!

Aber der Probemonat ist doch gratis, oda wie ?

nein. Er verlängert lediglich die Kursdauer und wenn Du während des Probemonats kündigst bzw. zurücktrittst fallen keine Kosten an.

Machst Du also nach der Probezeit weiter, fallen mindestens die Kursgebühren für sechs Monate an, egal wann Du dann kündigst.

Dass Dir der Anbieter einen weiteren Monat Zahlungsaufschub gewährt hat, war doch ein Entgegenkommen, quasi ein zinsloser Mini-Kredit. Aber kein Verzicht auf die Kursgebühren für einen Monat.

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Nur als Beispiel (mit einer monatlichen Rate von 200,-€), damit ich's richtig verstanden habe:

Du müsstest 6 Monate bezahlen (also 1200,- €), wegen der Kündigungsfrist, sollst du jetzt aber 8 Monate (also 1600,- €) zahlen?

Ob sich eine Monatsrate (um einen Monat) verschoben hat oder nicht, mehr als die 6 Raten dürften dir, nach meinem Verständnis, nicht berechnet werden.

Ja, ich blicke da selbst nicht durch...:rolleyes:

Da wird der angebliche Test-Monat doch mitgzählt, wasweißich...:confused:

LG.:cool:,

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Dein Vortag ist etwas verwirrend, Felicia. Aber so wie ich es sehe, stehen zwei Vereinbarungen im Raum. Der Lehrgangsvertrag und eine besondere Zahlungsvereinbarung, deren Abschluss Du mit Deinem Ratenzahlungsvorschlag angetragen hast.

Was Dein Zitat des Fernunterrichtsschutzgesetzes mit dem 6-Monats-Zeitraum anbelangt, endet der Fernunterrichtsvertrag im August. Das würde ich ebenso sehen wie Markus. In diesem Zeitraum werden die vereinbarten Zahlungsbeträge verpflichtend begründet. Nach Ablauf der Frist entstehen keine weiteren Zahlungsbeträge mehr für Dich, die als Gegenleistung für Fernstudium-Dienste anzusehen sind. Das heißt aber nicht, dass mit dem Ablauf des Zeitraums etwa in Folge der Ratenzahlungsvereinbarung (Hinausschieben der Fälligkeit), bei deren Durchführung sich nach Deinem Vortrag Unregelmäßigkeiten ergeben haben und sich das Institut an die ursprünglich gefasste Ratenzahlungsabrede nicht mehr gebunden sehen dürfte, Ansprüche auf noch rückständige Zahlungen erlöschen werden. Rückständige Zahlungen kann das Ferninstitut grundsätzlich bis zum Ablauf der gesetzlichen Verjährungsfrist einfordern, wenn keine günstigere Vertragsabrede besteht. Mit der Herauszögerung der Zahlungsfrist bis Oktober wird es dem Ferninstitut darum gehen, Deine klamme Kasse nicht überzustrapazieren, und so doch noch in naher Zukunft die ausstehenden Beträge einzuziehen.

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