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Steuerfreibetrag auf Lohnsteuerkarte eintragen lassen?


spidergirl86

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Hi!

Ich habe gehört bzw. irgendwo mal gelesen dass man sich einen Steuerfreibetrag auf der Lohnsteuerkarte eintragen lassen kann, wenn man ein zu geringes Einkommen hat um eine Weiterbildung finanzieren zu können... Hat das schon jemand von euch gemacht? Wie war eure Begründung beim Finanzamt, bzw. was musstet ihr tun, damit dieser Eintrag gemacht wurde? Welche Vorraussetzungen gibt es dafür??? :confused:

Ich hoffe jemand kann mir helfen!

LG

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Ich glaube da geht einiges Durcheinander... Du kannst, wenn du Werbungskosten durch eine Fortbildung hast, dir anstatt die Jahreserstattung mit dem Lohnsteuerjahresausgleich zu holen, dir vorab einen Freibetrag auf der Lohnsteuerkarte eintragen lassen. Dafür müsstest du gegenüber dem Finanzamt die anfallenden Kosten nachweisen.

An deiner Steuerlast ändert sich insgesamt nichts, es geht nur darum ob du schon eine kleinen unterjährigen Nachlass erhälst oder die Erstattung in einer Summe am Jahresende erfolgt.

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An der Steuerlast ändert sich natürlich nur nichts, wenn man auch sonst eine Steuererklärung einreichen würde. Trägt man den Freibetrag ein, ist man dazu verpflichtet.

Inbesondere wenn du ein niedriges Einkommen hast und evtl. wenige Werbungskosten kann es sinnvoll sein die Kosten für ein akademisches Studium (worum es genua geht ist ja hier nicht klar) als Sonderausgaben eintragen zu lassen. Ansonsten eben wie schon erwähnt als Werbungskosten.

Hier solltest du - wenn du nicht den genauen Einblick hast - evtl. Beratung suchen.

Kannst du alle Kosten nachweisen, füllst du das entsprechende Formular aus und wanderst mit der LST-Karte zum Finanzamt, im zweiten Jahr muss man nur noch einen verkürzten Antrag stellen. Danach zahlst du direkt weniger Lohnsteuer und hast somit mehr Netto in der Tasche.

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Nein, da hast Du nichts falsch verstanden. Aber laß Dir von Deinem Arbeitgeber ausrechnen, wie viel Du jeden Monat dadurch sparst. Du bekommst ja nicht Deine monatliche Rate abgezogen, sondern das zu versteuernde Einkommen reduziert sich um den eingetragenen Freibetrag. Bei mir waren die 240 Euro am Ende nur noch 60 wert. (Steuerklasse drei)

Da hole ich mir lieber den großen Batzen im nächsten Jahr zurück, davon hat man mehr.

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Tatsächlich hat das aber nichts mit einem zu geringen Einkommen zu tun, ganz im Gegenteil. Bei einem geringen Einkommen werden natürlich auch nur wenige oder keine Steuern gezahlt, entsprechend wenig oder nichts bringt der Eintrag auf der Lohnsteuerkarte. Wenn Du allerdings sowieso die Mühe der Eintragung auf Dich nimmst, dann kannst Du natürlich auch noch andere Dinge, z.B. die Pendlerpauschale eintragen lassen (sofern zutreffend).

Aber nochmal in aller Deutlichkeit, auch wenn svensuess und chillie das schon geschrieben haben: Du hast abgesehen von einem zu vernachlässigenden Zinsgewinn übers Jahr nicht einen Euro mehr durch die Eintragung auf der Lohnsteuerkarte. Von daher ist das nicht zu einfach, Du nimmst Wege und Organisation "nur" für eine Verschiebung von Steuerzahlungen auf Dich.

Aber @chillie: Kleine Korrektur: Du schreibst "Inbesondere wenn du ein niedriges Einkommen hast und evtl. wenige Werbungskosten kann es sinnvoll sein die Kosten (...) als Sonderausgaben eintragen zu lassen.". Mit dem Einkommen hat die Entscheidung zugunsten der Sonderkosten nichts zu tun. Die einzige wirtschaftliche Überlegung hängt von den Werbungskosten ab, ob hier bereits die Pauschale überschritten ist.

Gruß

Stonie

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Stonie, klar da habe ich mich unklar ausgedrückt. Sinnvoll ist die Eintragung vor allem da, wo der Grenzsteuersatz am höchsten ist, das kann über die gesamte Bandbreite der Einkommenskala vorkommen.

Sollte das Einkommen aber sehr niedrig sein und ein Ansatz über die Werbungskosten gewählt werden, bietet sich immerhin noch der Vorteil einen Verlustvortrag auf die folgenden Jahre vorzunehmen. Das nur der Vollständigkeit halber.

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Sinnvoll ist die Eintragung vor allem da, wo der Grenzsteuersatz am höchsten ist, das kann über die gesamte Bandbreite der Einkommenskala vorkommen.

Das ist glaube ich zu einfach oder ich habe Dich nicht richtig verstanden. Am höchsten ist der Grenzsteuersatz dort, wo das Einkommen am höchsten ist. Sinnvoll im Sinne von "am meisten Euro monatlich gespart" trifft dann zu, aber im Vergleich zum hohen Einkommen mag die Ersparnis relativ geringer und weniger interessant sein.

Das mit der Bandbreite der Einkommenskala verstehe ich nicht. Der Grenzsteuersatz steigt stetig und strebt gegen den Spitzensteuersatz, bei niedrigem Einkommen ist er immer niedrig. Meinst Du vielleicht das relative Delta von Grenzsteuersatz mit und ohne Einkommensminderung?

Sollte das Einkommen aber sehr niedrig sein und ein Ansatz über die Werbungskosten gewählt werden, bietet sich immerhin noch der Vorteil einen Verlustvortrag auf die folgenden Jahre vorzunehmen. Das nur der Vollständigkeit halber.

Daran hatte ich auch gedacht, gerade deshalb konnte ich Dein "Inbesondere wenn du ein niedriges Einkommen hast (...) kann es sinnvoll sein die Kosten (...) als Sonderausgaben eintragen zu lassen." nicht stehenlassen. Ich habe das hier nicht näher ausgeführt, weil bei negativem Einkommen eine Eintragung, um die es hier ging, nicht mehr sinnvoll denkbar ist. Es sei denn, ich verdiene einerseits gut, mache aber andererseits eine exorbitant teure Ausbildung. Wenn ich aber nicht gerade neben einer Vollzeitstelle privat Arzt im Praktikum bin oder mich zum Airbus-Piloten ausbilden lasse, ist das nicht realistisch.

Gruß

Stonie

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