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Teilzeit-Fernstudium (Hagen) und Arbeitslosengeld I


Steffen83

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Hallo zusammen,

kurz zu meiner Situation: Momentan befristet beschäftigt, ab 1. Oktober arbeitslos. Mein Plan: zum Wintersemester ein Master-Fernstudium in Teilzeit beginnen und weiter Bewerbungen schreiben. (Bekäme ich eine Stelle, würde ich das Fernstudium trotzdem weiterführen.) Laut Feruni Hagen bekommen Teilzeit-Studenten normalerweise keine Probleme mit ALG I.

Ich habe aber nun diesen Zusatzfragebogen der Arbeitsagentur entdeckt http://www.arbeitsagentur.de/zentraler-Content/Vordrucke/A07-Geldleistung/Publikation/V-Alg-Zusatzfragebogen-Studenten.pdf. Die Angabe Teilzeit-Student im Fernstudium reicht wohl nicht aus. Man muss explizit die Wochenstunden nachweisen (Position 8), die zum Erreichen des Studienziels nötig sind.

Mein Problem: Ich möchte als Teilzeit-Student so viele Module/Kurse belegen wie ein Vollzeitstudent, da ich ja zunächst viel Zeit habe. Bekäme ich während des Studiums eine Stelle, kann ich ja sofort reduzieren. Es gibt ja keine Höchststudiendauer und keine vorgeschriebenen Wochenstunden. Nun fordert die Arbeitsagentur aber genau darüber ja einen Nachweis.

Die Fernuni sagte mir nur, ich bekäme einen Studentenausweis mit dem Vermerk "Teilzeit" und eine Aufstellung meiner zunächst belegten Kurse. Das sind wie, oben angesprochen, 2 Module bzw. 16 SWS vermerkt. Also quasi eine Vollzeit-Belegung.

Gibts hier Erfahrungen damit? Wie vermittelt man der Arbeitsagentur, dass die Zeiteinteilung völlig frei ist und dass man die belegten Module nicht zwingend in dem gleichen Semester bearbeiten muss? Wie weist man nach, dass es keine "zwingend nötigen" Wochenstunden für den Studienerfolg gibt?

Habe die Befürchtung, dass mir aus 16 SWS plus Vor- und Nachbearbeitung ein Status als Student und nicht als Arbeitssuchender zugewiesen wird. Ohne ALG I kann ich mir das Studium aber nicht leisten...

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nun ja, du kannst ja darauf hinweisen, dass du die Zeit der Arbeitslosigkeit gerne produktiv nutzen möchtest und deshalb die Feizeit dazu nutzt, mehr/schneller zu studieren

aber du stehst ja trotzdem den allgemeinen Arbeitsmarkt voll zu Verfügung, da du die Studienzeit (Workload pro Woche) jederzeit reduzieren kannst, sobal du einen Job gefunden hast.

Ich sehe ehrlich gesagt nichts, was gegen diese Haltung spricht. Ob du nun zu Hause sitzt und Däumchen drehst (bzw. das spannende Nachmittagsprogramm der privaten Fernsehsender verfolgst) kann dem Arbeitsamt im Prinzip egal sein.

Du solltest nur klar machen, dass das Studium dich nicht daran hindert, Bewerbungen zu schreiben, an Schulungen teilzunehmen, Vorstellungsgespräche zu besuchen oder auch eine Vollzeitbeschäftigung aufzunehmen.

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Muss man diesen Zettel für ein reines Fernstudium überhaupt ausfüllen?

Du stehst doch dem Arbeitsmarkt weiter uneingeschränkt zur Verfügung - und mehr interessiert das Arbeitsamt nicht.

In dem Zettel geht es doch darum, wieviel Stunden man unter der Woche nicht Arbeiten kann weil man in der Zeit studiert. Ich weiß jetzt nicht wieviel Präsenzunterricht in Hagen ist, bei der HFH geht es aber gegen 0 (ok, Freitags evtl., aber das ist alles freiwillig).

Ich würde/habe dem Arbeitsamt gar nichts von dem Fernstudium erzählt.

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Das Problem ist, dass ich das bisher nur mit meinem Vermittler (musste in eine andere Stadt, weil es nicht überall Vermittler für Uni-Absolventen gibt) absprechen konnte. Der ist ja nicht für die Leistungsbewilligung zuständig. Er vermutete nur, dass die Vollzeit-Belegung dem ALG nicht entgegen stünde. Den Antrag auf ALG reiche ich aber an anderer Stelle/andere Stadt ein.

Da darf ich leider frühestens 3 Monate vor Arbeitslosigkeit einen Termin machen. Das wäre dann Juli. Ich muss mir in der Sache aber bald sicher sein, weil damit noch andere Dinge wie Umzug/Wohnungskündigung usw. zusammenhängen...

edit: die anderen Antworten kamen zeitgleich ;) Doch, das Fernstudium muss man angeben. Macht man es nicht, bekommt man evtl. Probleme (sagte zumindest mein sehr freundlicher Vermittler).

Klar, ich stehe voll zur Verfügung für den Arbeitsmarkt. Präsenzzeiten gegen 0. Bei der Arbeitsagentur gibts auch ne komplexe Info zu dem Thema: http://www.arbeitsagentur.de/zentraler-Content/A07-Geldleistung/A071-Arbeitslosigkeit/Publikation/pdf/da-alg-p120.pdf. Da steige ich nicht ganz durch, aber da steht u.a.:

Überwiegt hingegen die zeitliche Belastung durch das Studium deutlich gegenüber einer möglichen Arbeitszeit von mehr als 20 Wochenstunden (i.d.R. mindestens 50 v.H.), ist nur eine weniger als 15 Stunden wöchentlich umfassende Beschäftigung i. S. von § 27 Abs. 4 möglich, da in diesem Fall das Studium regelmäßig die Haupt-, die Beschäftigung die Nebensache darstellt.

Workload nach meiner Belegung: 35 bis 40 Stunden. Eure Ansicht teile ich natürlich (nicht vorgeschrieben, sofort reduzierbar usw). Nur weiß ich leider aus meinem Freundeskreis, was die Sachbearbeiter aus der Leistungsbewilligung alles finden, um den Antrag abzulehnen :rolleyes:

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  • 2 Jahre später...
Habe die Befürchtung, dass mir aus 16 SWS plus Vor- und Nachbearbeitung ein Status als Student und nicht als Arbeitssuchender zugewiesen wird. Ohne ALG I kann ich mir das Studium aber nicht leisten...

Du solltest bei der Belegung tatsächlich auf die SWS achten, bleib auch da im Teilzeitmodus. Du bist ja gleichzeitig auf Stellensuche ...

Beim Fernstudium in Hagen ist es aber immer möglich, über moodle schon Studienunterlagen zu bekommen von Modulen, die man nicht belegt hat, aber schon mal einsehen oder bearbeiten will. Dann könntest du "vorlernen".

Dass die Arbeitsagentur da genau hinschaut, ist natürlich klar. Sonst wäre das ALG so eine Art Bafög.

Deine Anfrage ist schon länger her, aber schreib mal, wie es ausgegangen ist.

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