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HFH- Aufbaustudium für staatlich geprüfte Betriebswirte


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Staatlich geprüfte Betriebswirte aus NRW haben seit Anfang des Jahres 2010 die Möglichkeit, ihren Abschluss für ein Aufbaustudium an der HFH Hamburger Fern-Hochschule pauschal anrechnen zu lassen.

Sofern der Abschluss zum Betriebswirt in einem bestimmten Schwerpunkt (Absatzwirtschaft, Produktionswirtschaft, Personalwirtschaft, Rechnungswesen, Wirtschaftsinformatik) absolviert wurde, kann nach Anrechung der Leistungen das viersemestrige Fernstudium Betriebswirtschaft mit dem Abschluss Bachelor of Arts begonnen werden. Die Anerkennung von Leistungen erfolgt unter dem Vorbehalt, dass die entsprechenden Fächer im Studium zum Betriebswirt mit mindestens befriedigender Leistung abgeschlossen wurden.

„Neben der umfassenden Anrechnung der Leistungen des staatlich geprüften Betriebswirts liegt ein großer Vorteil im unbürokratischen Zulassungsverfahren“, sagt Ralf Schäfer, Leiter des HFH-Studienzentrums in Düsseldorf und Schulleiter der DAA Wirtschaftsakademie. „Wir hoffen, dass wir damit einen wichtigen Beitrag zur Durchlässigkeit von Bildungs- und Berufsabschlüssen leisten.“

Unter folgender Webadresse ist es möglich, sich umfassend zu diesem speziellen Studienangebot der HFH zu informieren:

http://www.betriebswirt-bachelor.de

Quelle: Presse-Information der DAA Wirtschaftsakademie Düsseldorf - der Inhalt muss nicht mit der Meinung der Redaktion von Fernstudium-Infos.de übereinstimmen.

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Wobei man schon sagen muss, die Planung ist recht optimistisch. Erinnert mich an den SGT, der auch sehr überladen ist.

Insgesamt spart der SGB ca. 3420 EUR - das dürfte wohl der Vorteil sein braucht aber sicher 5 statt 4 Semester.

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Die Antwort liegt mir schon vor:

Hallo Forum,

wie Frenchi oben vermutete, hat die Beschränkung auf NRW seine Ursache in den unterschiedlichen Lehrplänen der Bundesländer, die den Studiengängen zum staatlich geprüften Betriebswirt zugrunde liegen. So wie jedes Bundesland unterschiedliche Lehrinhalte für staatliche Schulabschlüsse voraussetzt, so gilt dies auch beim Abschluss zum staatlich geprüften Betriebswirt. Die Lehrinhalte werden zwar innerhalb der KMK (Kultusministerkonferenz) miteinander abgeglichen, aber die Lehrpläne werden von jedem Bundesland selbst erstellt.

Das pauschalierte Anrechnungsmodell der HFH geht auf eine Bildungspartnerschaft mit der DAA Wirtschaftsakademie zurück. Somit ist folgender staatlicher Lehrplan für die Anrechnung von Leistungen zugrunde gelegt worden:

http://www.daa-wirtschaftsakademie.de/pdf/betriebswirtschaft.pdf

Dieser staatliche Lehrplan ist die Grundlage für die Ausweitung Anfang 2010 gewesen. Staatlich geprüfte Betriebswirte, die ihren Abschluss an ihrer Fachschule für Wirtschaft nach diesem staatlichen Lehrplan gemacht haben, könne n sich ihre Leistungen pauschaliert anrechnen lassen, sofern sie die entsprechenden Leistungen mit befriedigender Leistung abgeschlossen haben. Dabei handelt es sich um alle staatlich geprüften Betriebswirte aus NRW mit dem Schwerpunkt Absatzwirtschaft, Produktionswirtschaft, Personalwirtschaft, Rechnungswesen oder Wirtschaftsinformatik.

Sicherlich ist es denkbar, dass die HFH Lehrpläne anderer Bundesländer oder anderer Schwerpunkte prüft, um ebenfalls eine pauschalierte Anrechung zu ermöglichen. Bis dahin müssen Betriebswirte, die ihren Abschluss nicht nach dem obigen Lehrplan abgeschlossen haben, die Anrechung von Leistungen beim Prüfungsamt der HFH beantragen.

MfG

S. Schlitter

DAA Wirtschaftsakademie

P.S.: Der empfohlene Studienverlaufsplan ist durchaus in vier Semestern zu schaffen. Dies belegen Absolventen der DAA Wirtschaftsakademie, die das Aufbaustudium bereits abgeschlossen haben. Sollte das Programm dennoch zu straff sein, können an der HFH zwei Überziehungssemester in Anspruch genommen werden, ohne dass weitere Kosten entstehen.

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