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ZFU - Staatliche Zentralstelle für Fernunterricht


Markus Jung

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Die Staatliche Zentralstelle für Fernunterricht, abgekürzt ZFU, hat ihren Sitz in Köln in Nordrhein-Westfalen - ist aber für alle in Deutschland vertriebenen Fernunterrichts-Angebote zuständig.

Die ZFU ist die nach dem Gesetz zum Schutz der Teilnehmer am Fernunterricht (Fernunterrichtsschutzgesetz – FernUSG) zuständige Behörde und handelt unter anderem nach den Richtlinien für die Arbeit der Staatlichen Zentralstelle für Fernunterricht.

Die Homepage der ZFU ist unter www.zfu.de/ zu finden. Dort gibt es weitergehende Infos zur Arbeit zur ZFU, zu den Rechtsgrundlagen und insbesondere auch zu den zugelassenen Fernunterrichtsangeboten.

Eine Behörde also, die für die Zulassung von Weiterbildungsangeboten zuständig ist? - Das gibt es in anderen Bildungsbereichen in der Form nicht. Der Gesetzgeber hat aber entschieden, dass Teilnehmer am Fernunterricht besonders zu schützen sind, da diese Form des Unterrichts aus der Distanz heraus erfolgt und vom Teilnehmer vorab oft schwer einzuschätzen ist.

Deshalb müssen alle Fernunterrichts-Angebote im Sinne des Gesetzes, die in Deutschland vertrieben werden, durch die ZFU zugelassen werden.

Dadurch haben Teilnehmer an Fernlehrgängen einen besonderen Verbraucherschutz, den es in anderen Bildungsbereichen nicht gibt und der auch außerhalb Deutschlands nicht in ähnlicher Form praktiziert wird.

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Hallo

Vielleicht könnte man noch einige Punkte hinzufügen:

Bei den Gutachtern handelt es sich (im Normalfall) um externe Kräfte.

Die ZFU berät die Anbieter und potenzielle Kunden kostenlos, z.B. per Mail oder am Telefon.

Sie gibt Vorgaben, was bei einem (geprüften) Lehrgang noch verbessert werden muss, damit er "tatsächlich" zugelassen wird.

Das Zulassungsverfahren ist recht aufwändig und dauert oft mehrere Monate.

Die Zulassung eines Fern-Kurses durch die ZFU kostet (den Anbieter) Gebühren.

Die ZFU gibt den kostenlosen (stimmt das noch, bin gerade nicht sicher...) "Ratgeber Fernunterricht" heraus und bietet potenziellen Kunden eine Datenbank, in der sie online nach Fern-Kursen recherchieren können.

Falls Du noch einen separaten Eintrag zum "Zulassungsverfahren durch die ZFU" planst, könnten sicherlich einige der oben genannten Punkte bessser dort einfließen, oder?

Viele Grüße

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Hallo Anne,

vielen Dank für Deine Ergänzungen. Die sind schon so auf den Punkt formuliert, dass ich sie als Ergänzung so stehen lassen möchte.

Die ZFU gibt den kostenlosen (stimmt das noch, bin gerade nicht sicher...) "Ratgeber Fernunterricht" heraus

Ja, der ist immer noch kostenlos und kann hier bestellt werden:

http://www.zfu.de/ratgeber-bestellen-01.html

Bei der Lieferung wird dann ein Überweisungsformular mitgeliefert, mit dem man sich freiwillig an den Kosten beteiligen kann.

Den Ratgeber gibt es aber auch elektronisch als Download:

http://www.zfu.de/fuer-teilnehmer.html

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