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Verwirrspiel Hochschule - Fachhochschule - Wissenschaftliche Hochschule - Universität


Markus Jung

Empfohlene Beiträge

Im DUW-Blog ist der Artikel Wann ist eine Universität eine Universität? von Kanzler Dr. Udo Thelen erschienen.

Der Beitrag geht sehr verständlich und umfassend auf die verschiedenen Kriterien ein, wann eine Hochschule sich Universität nennen darf - und macht deutlich, dass ein Promotionsrecht hier als Unterscheidungskritierium nicht ausreicht.

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  • 2 Wochen später...
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Zunächst: Die Bezeichnung "Wissenschaftliche Hochschule" impliziert, dass es auch unwissenschaftliche Hochschulen geben könnte, was in Deutschland nicht der Fall sein dürfte. In den Besoldungsregeln u. a. ist daher von "Universitäten und gleichgestellten Hochschulen" die Rede. Auch ist es Tatsache, dass die Ministerien und der Wissenschaftsrat die Unterscheidung zwischen FH und Uni weiterhin handhaben.

Es geht bei der DUW ausschließlich um weiterbildende Masterstudiengänge - genau an dieser Stelle ist die "Statusfrage" (Blogbeitrag "Wann ist eine Universität eine Universität?") aber inzwischen bedeutungslos geworden:

1. Sowohl bei der Programm-Akkreditierung als auch bei der institutionellen Akkreditierung privater Hochschulen sind die Anforderungen an das Profil der Professoren, die in Masterstudiengängen eingesetzt werden, gleich: sie müssen stets auch forschen, nicht nur lehren.

2. Alle Hochschulen (mit FH- wie auch mit Uni-Status) können ihre Masterstudiengänge je nach Profilsetzung als stärker anwendungs- bzw. stärker forschungsorientiert sowie als konsekutiv bzw. weiterbildend deklarieren und durchführen.

3. Die Abschlüsse beider Hochschulformen sind gleichwertig - was sowohl öffentliche Arbeitgeber als auch viele Hochschulen mit Promotionsrecht (Universitäten) offenbar nicht hinreichend beherzigen, so dass sich im Juli 2010 der Wissenschaftrat zu mahnenden Worten veranlasst sah - siehe auch "FH wird immer mehr Uni."

Im übrigen gilt die Notwendig zur Zustimmung bei der Ernennung von Professoren durch die Aufsichtsbehörde (Senatsverwaltung bzw. Ministerium) für alle privaten Hochschulen, gleich welcher Art. Die früher noch anzutreffende Bezeichnung Univ.-Prof. ist im derzeit geltenden Berliner Hochschulgesetz nicht vorgesehen und kann daher von einer dortigen Hochschule wohl nicht verliehen werden.

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Vielen Dank für diesen informativen Kommentar.

Gut, also formal verschwimmen die Unterschiede zwischen FHs und Unis immer mehr - ggf. teilweise sogar in der Praxis.

Aber auf der anderen Seite habe ich den Eindruck, dass dieser Unterschied in der öffentlichen Wahrnehmung (und dabei denke ich nicht zuletzt auch an die Personalverantwortlichen in Unternehmen) schon noch sehr fest verankert ist und ggf. eine Rolle bei Entscheidungen spielen wird.

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