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Kosten für Fernstudium komplett absetzbar?


sscherma

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Ich versteh leider nicht was die Studienausgaben mit der BU oder einem Riestervertrag am Hut haben. Studienausgaben als Sonderausgaben sind ihr eigener Punkt. Studienausgaben als Werbungskosten sind unabhängig von BU/Riester. Überseh ich den Zusammenhang?

Du hast recht, da gibt es keinen Zusammenhang. Die Studiengebühren haben nichts mit der BU oder dem Riestervertrag zutun. Die Studienausgaben sind Werbungskosten, die Berufsunfähigkeitsversicherung eine Vorsorgeaufwendung und die Riesterrente eine Altersvorsorge. Alles steht für sich alleine und fällt nur unter dem Oberbegriff Sonderausgaben.

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Du hast recht, da gibt es keinen Zusammenhang. Die Studiengebühren haben nichts mit der BU oder dem Riestervertrag zutun. Die Studienausgaben sind Werbungskosten, die Berufsunfähigkeitsversicherung eine Vorsorgeaufwendung und die Riesterrente eine Altersvorsorge. Alles steht für sich alleine und fällt nur unter dem Oberbegriff Sonderausgaben.

Bin nur gerade am überlegen, ob ich Riesterrente und die BU-Versicherung noch vor dem Master-Studium abschliessen sollte. Nicht, dass ich dadurch die Absetzungsfähigkeit der Werbungskosten verschenke.

Tja also so wie es aussieht kannst du deine Pläne unabhängig voneinander schmieden.

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Naja, die Bedenken des Fragestellers sind ja wohl, dass die Summe insgesamt so groß wird, dass sich ein Teil nicht mehr auswirkt. Das hat ja erstmal mit irgendwelchen Höchstgrenzen für das Absetzen als solches nichts zu tun. Allerdings müsste er dazu m. E. unter den Grundfreibetrag rutschen, was eher unwahrscheinlich ist. Außerdem sollte die Entscheidung für eine BU-Versicherung m. E. nicht von der steuerlichen Situation abhängen.

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Ahoi!

Ich habe folgendes aufgeschnappt:

Man kann sein nebenberufliches Studium, sofern eine abgeschlossene Berufsausbildung vorliegt, als Werbungskosten geltend machen. Jedoch nur wenn es Bezug zum Arbeitsverhältnis vorliegt.

Könnt ihr mir bitte erklären wie das Schriftstück des Arbeitgebers auszusehen hat damit das Finanzamt einen Bezug zum Arbeitsverhältnis erkennen kann?

Danke und LG

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Ahoi!

Ich habe folgendes aufgeschnappt:

Man kann sein nebenberufliches Studium, sofern eine abgeschlossene Berufsausbildung vorliegt, als Werbungskosten geltend machen. Jedoch nur wenn es Bezug zum Arbeitsverhältnis vorliegt.

Könnt ihr mir bitte erklären wie das Schriftstück des Arbeitgebers auszusehen hat damit das Finanzamt einen Bezug zum Arbeitsverhältnis erkennen kann?

Danke und LG

Eine Weiterbildung bzw. das Studium muss nicht unbedingt einen Bezug zum derzeitigen Beruf oder Arbeitsverhältnis haben. Man kann auch etwas komplett anderes studieren, allerdings sollte die Weiterbildung bzw. das Studium ein berufliches Ziel haben. Also ein fachfremdes Studium wird als Werbungskosten anerkannt, wenn man später in dem neuen Beruf arbeiten möchte. Belegt man allerdings nur einen Kurs in Allgemeinbildung oder Ähnlichen ist das nicht von der Steuer absetzbar.

Für die Werbungskosten muss man kein Schriftstück vom Arbeitgeber vorliegen haben. Die Angabe des derzeitigen Berufs in der Steuererklärung reicht als Nachweis aus. Ist ja auch oft nicht so ohne weiteres möglich, wenn man der Firma (noch) nichts vom Studium sagen möchte.

Um die Werbungskosten aus einem nebenberuflichen Studium geltend zu machen , brauchst Du eine Bescheinigung vom Studieninstitut über die Studienzeiten und Belege über die entstandenen Kosten. Das kann erfolgen durch Rechnungen vom Studieninstitut, Bankbelege, Quittungen für Materialkosten, selbst erstellte Kostenaufstellungen über gefahrene Kilometer, Übernachtungskosten durch Hotelrechnungen, Telefonrechnungen... usw.

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Hallo Marion,

Danke für die schnelle Antwort.

Also folgende Situation:

Meine Berufsausbildung ist Fachinformatiker und ich studiere derzeit an der FOM im Studiengang BWL (Bachelor of Business Administration).

Wenn ich dich richtig verstanden habe dann brauch ich derfinitiv kein Schriftstück vom Arbeitgeber oder?

Danke nochmals

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Hallo Marion,

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Also folgende Situation:

Meine Berufsausbildung ist Fachinformatiker und ich studiere derzeit an der FOM im Studiengang BWL (Bachelor of Business Administration).

Wenn ich dich richtig verstanden habe dann brauch ich derfinitiv kein Schriftstück vom Arbeitgeber oder?

Danke nochmals

Nein, Du brauchst definitiv kein Schriftstück vom Arbeitgeber. Du brauchst nur eine Studienbescheinigung von der FOM.

Wenn Du bei der FOM sagst, dass Du die Studienbescheinigung füs Finanzamt brauchst wissen die schon was sie dir alles bescheinigen müssen.

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