Zum Inhalt springen

BA-Studium durchgefallen --> Welche Studienmöglichkeiten


stephan2010

Empfohlene Beiträge

Hallo liebe Community,

ich hoffe so sehr auf eure Hilfe: Meine Freundin hat Ihr BA-Studium Fachrichtung Industrie leider nicht geschafft, weil sie in Buchhaltung und Marketing durchgefallen ist. Sie hat daraufhin eine Ausbildung begonnen und bringt diese im 1. Quartal 2011 auch erfolgreich zu Ende.

Nun steht Sie leider vor dem Problem, dass Ihr eine Ausbildung zu wenig ist. Sie hat durchaus das Know-How ein Studium zu schaffen, nur damals wirklich persönlich sehr schwere Umstände.

Könnt Ihr mir sagen, welche Möglichkeiten Sie nun hat evtl. doch noch etwas in Richtung Wirtschaft zu studieren, obwohl Sie Ihr Bachelorstudium BA nicht geschafft hat, weil Sie in Buchhaltung und Marketing durchgefallen ist.

Universitäten in der Umgebung meinten, dass Sie in komplett Europa Probleme haben würde.

Hilft evtl. ein Fernstudium im Ausland? Oder andere Vorschläge?

Sie ist wirklich am verzweifeln, dass Sie in Zukunft überhaupt nichts mehr studieren kann, weil eig. überall Buchhaltung und Marketing drin ist...

DANKE VIELMALS FÜR EURE HILFE!!!!!

Liebe Grüße

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Anzeige: (wird für registrierte Benutzer ausgeblendet)

Da ein BA-Studium eigentlich kein akademisches Studium darstellt sollte sie sich doch problemlos an einer FH immatrikulieren können. Das ist aber nur eine Vermutung. Mit diesem Spezialfall habe ich mich persönlich nicht eingehend beschäftigt.

Allerdings gebe ich zu bedenken, dass der Anspruch im Fernstudium sicher nicht gerade einfacher ist als an einer BA - schwere Umstände hin oder her, mit denen hat man gerade im Fernstudium zu kämpfen.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Als sie noch an der BA war hießen Sie in der Tat noch Berufsakademien. War in Mannheim, also Baden-Württemberg. Sie hat, nachdem Sie es geschafft Ihre Exmatrikulation an verschiedene Universitäten geschickt und diese meinten, dass sie an deren Universität nun zu 99.9% nichts mehr studieren kann. Auch im Europäischen Ausland würde es schwierig.

Eventuell hat ja jemand etwas handfestes mit Quellenangaben ob dies nun wirklich so ist, dass Sie Studiengänge mit Buchhaltung und/oder Marketing an normalen Unis / Fernunis nicht mehr studieren kann. Wenn nein, hat sich das Thema geklärt, jedoch kann ich mir nicht vorstellen, dass die Unis falsche Aussagen machen?

Wenn nein, würde ich mich über weitere Tipps freuen, wie Sie dieses "Erschwernes" "umgehen" kann und doch noch etwas studieren kann, was in Richtung Wirtschaft geht!!!

DANKE nochmals euch allen!

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

War da nicht irgendwas von wegen, wenn man an einer FH (oder eben BA, wenn ich das jetzt einfach mal gleichstellen darf) nicht bestanden hat und exmatrikuliert wurde, könnte man immer noch an einer Universität studieren? Und gelten die ganzen Ausschluss-Regeln nicht sowieso nur innerhalb eines Bundeslandes? Bei mir im Präsenzstudium war eine dabei, die in Sachsen durchgefallen ist und dann problemlos nach Berlin gewechselt ist.

Also, frag doch einfach mal bei einer möglichen Universität nach (z.B. Fernuni Hagen, falls ihr euch wirklich für ein Fernstudium interessiert) und erkundigt euch eben nach dieser Bundesländer-Regelung. Vielleicht gibt es ja doch Möglichkeiten, wenn man genaue Regelungen anspricht statt nur generelle Fragen zu stellen.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Ach so, Unis/FHs Immatrikulationsordnung lesen, bewerben, bei Ablehnung in Widerspruch gehen.

Es wurden ausserhalb Bawü (und Berlin) so gut wie keine Anerkennungen von Berufsakademie

Abschlüssen durchgeführt. Also dürfte auch in den Ordnungen nichts von "endgültig durchgefallen"

an der BA stehen.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Follow Up

Ein Beispiel einer Universität (kein Fernstudium)

-------------------------------------------------

Die Einschreibung wird jedoch versagt, wenn die Studienbewerberin oder der Studienbewerber in einem wirtschaftswissenschaftlichen,

volkwirtschaftlichen, betriebswirtschaftlichen, wirtschaftsmathematischen oder wirtschaftsingenieurwissenschaftlichen

oder vergleichbaren Studiengang an einer Hochschule im Geltungsbereich

des Grundgesetzes eine nach der jeweiligen Prüfungsordnung erforderliche Prüfung endgültig nicht bestanden

hat (§ 50 Abs. 1 lit. B) HG).

---------------------------------

Die Berufsakademie Mannheim war Hochschule im Geltungsbereich

des Grundgesetzes !!!! Deine Freundin ist dort Abiturientin.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Archiviert

Dieses Thema ist jetzt archiviert und für weitere Antworten gesperrt.




×
  • Neu erstellen...