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Mit Bachelor-Abschluss aber ohne Abitur an Präsenzuni weiterstudieren?


marianeumann

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Soweit ich das verstanden habe schon! Denn der Bachelor von der OU ist ja international als Titel anerkannt, somit wäre es Unsinn, jemanden nicht weiterkommen zu lassen der sich soweit qualifiziert und bewiesen hat. Oder wie seh ich das?;-)

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Grundsätzlich kannst du mit einem Bachelor-Abschluss der OU auch einen Master an anderen Universitäten dranhängen. Jede Uni entscheidet aber selber, ob sie dich zulässt. Es könnte im Einzelfall sein, dass du z.B. nicht die Aufnahmevoraussetzungen erfüllst, weil du im Bachelor ein bestimmtes Fach oder Fachgebiet nicht abgedeckt hast. Es gibt im übrigen auch immer noch Unis, die auch zur Master-Zulassung noch die Abitur-Note heranziehen. Ich denke aber, dass es hier bestimmte Regelungen gibt, wenn keine Abiturnote vorliegt, da ja auch in Deutschland das Studieren ohne Abitur immer häufiger der Fall ist/wird.

Ansonsten lohnt es sich m.E. jetzt schon zu schauen, welche Masterstudiengänge in die engere Wahl kommen und ob du mit dem Bachelor-Abschluss der OU alle erfüllst. Manche Unis bieten auch an, sog. Brückenkurse zu belegen, wenn man nicht alle Voraussetzungen erfüllt.

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Mit jedem (Fach-) Hochschulabschluss erlangt man doch autom. auch die Allgemeine Hochschulreife (Abitur). Wahrscheinlich frägt zwar die eine oder andere Uni etwas blöd nach, aber eigentlich dürfte es keine Probleme geben... :)

Das ist so nicht richtig: man erhält zwar die gleichen Berechtigungen, hat aber in dem Sinne nicht autom. Abitur

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Das ist so nicht richtig: man erhält zwar die gleichen Berechtigungen, hat aber in dem Sinne nicht autom. Abitur

Echt????...War auch immer der Meinung wenn man einen Hochschulabschluss erreicht hat, wird einem automatisch die Hochschulreife zuerkannt...

Weiss jemand das genauer?

Lg

Speedy12

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Die Regelungen sind je nach Bundesland unterschiedlich, wenn man es genau wissen will muss man im entsprechenden Hochschulgesetz nachsehen.

http://www.uni-regensburg.de/Fakultaeten/Jura/fakultaet/pdfs/bayhschg.pdf

Im Bayerischen steht unter Artikel 43 (3) etwas über Fachhochschulen und die dortigen Studiengänge. Damit kann die fachgebundene oder allgemeine Hochschulreife erreicht werden. Ich nehme an, dass es bei Bachelorstudiengängen im Ausland (solang sie hier akzeptiert werden), genauso ist. Allerdings bin ich kein Jurist, also kann es sein, dass ich völlig daneben liege ;)

Wichtig ist vor allem, dass die allg. Hochschulereife nicht mit dem Abitur gleichzusetzen ist. Man besitzt zwar damit die Zugangsberechtigung für eine Universität, aber für ein Abitur muss man die entsprechendenen Prüfungen abgelegt haben. Letztendlich ist es aber wahrscheinlich egal, da es einem ja nach einen Studium nicht mehr um das Abizeugnis geht, sondern nur um die Rechte die daraus entstehen.

Was aber zum Beispiel bei NC ist, weiß ich nicht.

Das beste wäre, schon vorher bei der Uni nachzufragen, an der man studieren möchte, die können einem am besten sagen, ob sie das OU-Studium akzeptieren oder nicht.

In England dürfte es garkein Problem sein, da die OU eine staatliche englische Uni ist, von Frankreich oder anderen Ländern hab ich garkeine Ahnung ;)

Gruß,

Wolfgang

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Diese Aussage fasst es meiner Meinung nach sehr gut und treffend zusammen:

Wichtig ist vor allem, dass die allg. Hochschulereife nicht mit dem Abitur gleichzusetzen ist. Man besitzt zwar damit die Zugangsberechtigung für eine Universität, aber für ein Abitur muss man die entsprechendenen Prüfungen abgelegt haben. Letztendlich ist es aber wahrscheinlich egal, da es einem ja nach einen Studium nicht mehr um das Abizeugnis geht, sondern nur um die Rechte die daraus entstehen.

Was aber zum Beispiel bei NC ist, weiß ich nicht.

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