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Die FernUni Hagen wird verklagt


Markus Jung

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Interessant. Danke dir für den Hinweis, Markus.

Was hälst du denn persönlich von dieser Klage? Ich denke, dass es einer Hochschule erlaubt sein sollte (bzw. es legitim ist), ein Fünftel eines Buches für ihre Studenten zugänglich zu machen. Die PDF-Dateien stehen ja nur im Moodle zur Verfügung, es haben also eben nur die jeweiligen Studenten des Moduls Zugriff darauf.

Dass die FernUni sowieso unterfinanziert ist, brauche ich hier wohl nicht zu erwähnen. Es wäre sicher klug gewesen, beim Verlag anzufragen, da die Formulierung im Gesetz ja verschiedene Interpretationen zulässt (ist ein Fünftel eines Buches zu viel oder nicht...?).

Nun, ich bin gespannt, was dabei herauskommt.

Gruß,

Flo

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Was hälst du denn persönlich von dieser Klage?

Ich kenne mich rechtlich in der Materie nicht gut genug aus, um mir hier eine Meinung bilden zu können. Mir ist auch nicht bekannt, ob es hier eine Kommunikation zwischen Verlag und FernUni gegeben hat.

Allgemein bin ich der Meinung, dass man versuchen sollte, solche Probleme erstmal auf direktem Weg und ohne Gerichte zu bemühen zu klären. Wie gesagt, ob es hier dahin gehende Versuche gegeben hat, ist mir nicht bekannt.

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