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Einschreibefristen und Probestudium


Daqusa

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Hallo zusammen,

ich habe mir Ende Januar spontan überlegt, mich für das Sommersemester 2011 an der FernUni Hagen zu bewerben. Die Unterlagen habe ich am 1. Februar abgeschickt; bis heute habe ich keine Rückmeldung von der FernUni bekommen, nicht mal eine Eingangsbestätigung.

Nun gibt es verschiedene Einschreibungsfristen:

01.12.2010 - 15.01.2011 normale Einschreibungsfrist

16.01.2011 - 15.02.2011 mit Verspätungsgebühr von 25,00 EUR

16.02.2011 - 15.05.2011 flexibler Studieneinstieg

Von dem letzten Punkt habe ich erst heute gelesen. Da frage ich mich doch, warum ich 25 EUR Verspätungsgebühr zahlen soll, wenn ich ab morgen wieder kostenlos (?) einsteigen kann ... wo ist dann da überhaupt der Unterschied?

Die zweite Frage betrifft das Probestudium. Laut Internetseite entspricht das Probestudium in der Praxis einem normalen Studium. Leider finde ich keine Informationen darüber, was denn nun der Unterschied ist. Kann mir da jemand weiterhelfen?

Schöne Grüße

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Von dem letzten Punkt habe ich erst heute gelesen. Da frage ich mich doch, warum ich 25 EUR Verspätungsgebühr zahlen soll, wenn ich ab morgen wieder kostenlos (?) einsteigen kann ... wo ist dann da überhaupt der Unterschied?

So wie ich es verstehe, kannst Du im flexiblen Studieneinstieg nur ein Modul belegen, es steht dafür auch nur eine begrenzte Auswahl an Modulen zur Verfügung und es entstehen separate Kosten, die auf dieser Seite aufgeführt sind:

http://www.fernuni-hagen.de/studium/einschreibung_rueckmeldung/eingangsmodule.shtml

Viele Grüße

Markus

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Probestudium:

Der Unterschied liegt in deinen Voraussetzungen. Das Probestudium ist eine Möglichkeit

ohne Abitur und

ohne berufliche Qualifizierung im Fachbereich deines Studiengangs

zu studieren ohne an einer Hochschulzulassungsprüfung teilzunehmen.

Du musst im Probestudium aber mind. 80ECTS innerhalb der ersten 4 (Vollzeit) oder 8 (Teilzeit) Semester erreichen um dann dein Studium ganz regulär weiterzuführen. Aber das sollte bei "normalem" Tempo zu schaffen sein.

http://www.fernuni-hagen.de/studium/studienangebot/bachelorstudiengaenge/zugangspruefung/berufl_qualiprobezup.shtml

Beispiel ich:

Ich habe eine Ausbildung im öffentlichen Dienst zum Beamtendreikampf (Knicken, Lochen, Heften) und arbeite seit mehreren Jahren als Administrator. Dann wollte ich Informatik studieren und mache jetzt ein Probestudium, da ich zwar berufliche Qualifikationen im Bereich der Informatik habe, diese aber nicht meinem Ausbildungsberuf entsprechen.

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Ja ok, wann man im Probestudium landet und wann nicht, hab ich schon verstanden. Nur was der praktische Unterschied ist nicht. Gibt es bei beiden einen Studentenausweis? Gilt das Nichtschaffen in beiden Fällen als abgebrochenes Studium? Gibt es nicht beim Nicht-Probestudium auch eine gewisse Zeit, in der man eine gewisse Leistung erbringen muss? Mir ist einfach nicht klar, ob das wirklich etwas anderes ist als ein normales Studium.

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Hallo,

bei der Fernuni gibt es beim "richtigen" Studium, wenn man kein BaföG bezieht keine Regelstudienzeiten. Man kann also nach den heutigen Bedingungen so lange studieren wie man möchte.

Beim Probestudium muss man um endgültig die Studienberechtigung zu erhalten, innerhalb eines Zeitraumes eine bestimmte Anzahl von Modulen abschließen. Das ist aber auch der einzige Unterschied, man zahlt die gleichen Gebühren, man schreibt die gleichen Klausuren.

Ich gehe mal davon aus, dass auch der Probestudent einen Studentenausweis erhält, allerdings ist dies nur eine Spekulation.

Die Frage ob ein Nichtschaffen des Probestudiums als ein abgebrochenes Studium gilt finde ich interessant, kann sie aber nicht beantworten. Ich würde vermuten, dass dies nicht der Fall ist. Wende dich doch einfach mit der Frage an die Studienberatung der Fernuni.

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Also Probestudenten haben einen Studentenausweis. (Ich bin Probestudent und habe einen.)

Hier ist nochmal einiges zum Probestudium zu finden:

http://www.fernuni-hagen.de/studium/studienangebot/bachelorstudiengaenge/zugangspruefung/berufl_qualibafaqsindex.shtml

Aufgrund Nr. II.2 ist meine obige Aussage nicht ganz richtig, da das Probestudium unabhängig von Teil- oder Vollzeit zwischen 4 und 8 Semestern dauert.

Und Nr. II.9 dürfte deine Frage noch beantworten. (9. Was passiert, wenn das Probestudium nicht erfolgreich abgeschlossen wird?)

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