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Zweitstudium- bzw. Langzeitstudiengebühren an der WBH?


frechdaxs

Empfohlene Beiträge

Hallo zusammen,

ich interessiere mich für den Bachelor Studiengang der Angewandten Informatik. Und dank des Forums habe ich schon viele nützliche Informationen bekommen. Eine Frage konnte ich trotz Hilfe der Suchfunktion nicht finden...

Kann mir jemand sagen, ob es - neben den monatlichen Studiengebühren - an der WBH die üblichen Studiengebühren für ein Zweit- bzw. Langzeitstudenten (die 650 Euronen "Strafe") gibt?

Viele Grüße aus Aachen,

Cornelia

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Wenn ich das richtig sehe, gelten diese nur für die staatlichen.

Diesbzgl. musste ich mich nach einem Schock auch informieren. Mir blühen in meinem Präsenzstudium in RLP auch ab dem dritten Semester ca. 750,-- EUR Studiengebühren (650 + Studentenwerks- und ASTA-Beitrag), weil mein abgebrochenes BWL-Studium aus dem Saarland in den 90ern mit berechnet wird.

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Kann mir jemand sagen, ob es - neben den monatlichen Studiengebühren - an der WBH die üblichen Studiengebühren für ein Zweit- bzw. Langzeitstudenten (die 650 Euronen "Strafe") gibt?

Wie Susanne schon schreibt, gibt es die nur an staatlichen Hochschulen, nicht bei den Privaten. An der Wilhelm Büchner Hochschule also nicht. Dort ist es so, dass Du die Regelstudienzeit um eine bestimmte Dauer überziehen kannst, und danach fallen dann ggf. wieder Gebühren an. Dabei handelt es sich aber um vertragliche Vereinbarungen, nicht um gesetzliche.

Viele Grüße

Markus

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  • 3 Wochen später...

In RLP ab dem 1,75fachen der Regelstudienzeit. Dahin kommt man aber nicht, wenn man nicht wechselt, weil in den meisten Studiengängen neun Semester Höchststudienzeit ist. Danach wird man zwangsexmatrikuliert und hat seinen Prüfungsanspruch verloren.

Es werden auch Vorstudienzeiten aus anderen Bundesländern berücksichtigt.

Studenten mit Diplom-Abschluss, die einen Master machen wollen, müssen auch direkt bezahlen.

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