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Gleichwertigkeitsprüfung / Anerkennen von Leistungen


Susanne Dieter

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Hallo liebe Fernstudenten,

ich könnte als Betriebswirt (VWA) bei uns an der FH Zweibrücken in den Fernstudiengang BWL ins vierte Semester einsteigen. Da ich mich in Angewandte Informatik immatrikuliert habe und dort im ersten Semester ein einziges BWL-Modul mit 5 Credit Points (von 180) stattfindet, dachte ich, ich könnte mir das anerkennen lassen.

Pauschal geht es laut E-Mail der zuständigen Professorin schon mal nicht. Jetzt bin ich gerade dabei, das Formular auszufüllen und merke, dass ich die Inhalte gar nicht schriftlich habe. Allerdings steht in der Informatik-Prüfungsordnung der FH auch nicht, was an Inhalten in den einzelnen Veranstaltungen genau vermittelt wird.

Hat das jemand schon mal gemacht, und wie detailliert mussten die Beschreibungen der Inhalte sein? Mir kommt das, was ich von der VWA bekomme, nicht aussagekräftig genug vor.

Ich bekam als Antwort von der VWA, dass wir das Abschlusszeugnis, die Vordiplom-Urkunde und von der Website die Beschreibung des Studiengangs und die Studien- und Prüfungsordnung für die Gleichwertigkeitsprüfung nutzen können. Dort stehen aber auch die Inhalte pro Modul nicht aufgeschlüsselt. Wie funktioniert so was?

Wir sind der erste VWA-Studiengang, der nach dem Leistungspunkte-System bewertet wird, und die Anderen haben sicher nicht das gleiche Problem, weil bei den "klassischen" VWA-BWL-Aufbaustudiengängen vieles pauschal angerechnet wird, z.B. als Grundstudium an der PFH Göttingen.

Gruß

Susanne

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Oje das klingt ja kompliziert...

Allerdings steht in der Informatik-Prüfungsordnung der FH auch nicht, was an Inhalten in den einzelnen Veranstaltungen genau vermittelt wird.

Mit der Voraussetzungen wüsste ich gar nicht, was du nachweisen willst/sollst. Wenn nicht beschrieben ist um welche Inhalte es geht, kann ja auch kein Mensch sagen, ob dir das angerechnet werden kann.

Vielleicht ist es wirklich einfacher, du machst die Veranstaltung einfach mit, anstatt lange um eine Anrechnung zu kämpfen (wenn du die Inhalte bereits hattest, dann tust du dich ja auch so leichter).

Ich bin jedenfalls heilfroh, dass mir an der PFH pauschal das Grundstudium anerkannt wird... ;)

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Ich hätte lieber mehr Zeit für Mathe. Ich sitze seit Montag im Vorkurs und lasse das Hirn qualmen. Ich scheine aber auch nicht früher auszusteigen als viele andere, das macht mir Mut 19 Jahre nach dem Abi. :-)

Ehrlich gesagt, habe ich auch keine große Lust mehr auf BWL. :-) Das Kuriose ist ja, dass man das an der gleichen Hochschule im BWL-Fernstudiengang anrechnen lassen kann!

Ich habe mir eine Mail-Adresse unseres Studienleiters, VWL-Prof. der Uni Trier, herausgesucht und ihn angeschrieben. Wir haben auch keine "Scheine" oder so, nur Vordiplom und Diplom, das am 2. April übergeben wird. Er müsste das besser wissen als der VWA-Geschäftsführer, der selbst Betriebswirt (VWA) ist. Dumm nur, dass BWL schon in 1,5 Wochen anfängt. Die anderen betreffenden Module wie IT-Recht kommen später.

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Hm, ich habe mir in meinem Masterstudium etwas anrechnen lassen. Und es war gar nicht so kompliziert, wie es sich zunächst angehört hat. Die Hochschule, bei der ich die Credits erworben hatte, hat ganz unkompliziert einen Zettel ausgestellt, auf dem stichpunktartig erwähnt wurde, was alles Inhalt war. Es gab dann zwar eine Rückfrage vom Prüfungsamt der neuen Universität, aber das konnte alles unbürokratisch geklärt werden. Drück die Daumen, dass es bei dir auch klappt.

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Da bin ich mal gespannt. Wenn der Studienleiter sich nicht meldet, werde ich die Dozenten anschreiben. Da wird sich zwar die Geschäftsführung wohl eher nicht freuen, wenn ich so eine Welle mache, aber damit hätten sie auch rechnen können, alle Dozenten bis auf einen sind schließlich Universitäts-Professoren. Sie haben sich wohl gedacht, dass das nicht nötig sei, weil die meisten Bachelors an FHs oder BAs machen, wo es pauschale Anerkennungen gibt.

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Das ist ja aufwändiger, als ich dachte.

Ich habe inzwischen also den Studienleiter der VWA angeschrieben, er war auch sehr hilfsbereit und hat mir eine grobe Übersicht über die Inhalte gemailt, aber selbst gemeint, das werde wohl nicht ausreichen. Evtl. könne man noch eine Bescheinigung über Fach und Note ausstellen. Da ich aber bei der FH schon Prüfungsordnung und Vordiplom eingereicht hatte, woraus das zu entnehmen war, wird das wohl nicht reichen.

Der BWL-Dozent meinte, er kenne die Anrechnungspraxis der FH nicht, ich könnte aber gerne zu seiner Sprechstunde kommen. Da ich bemerkt habe, dass die Einführung BWL an der FH einen Credit Point mehr hat als an der VWA und auch Inhalte hat, die an der VWA in anderen Veranstaltungen gelehrt wurden, habe ich alle Dozenten angeschrieben, mit der Bitte, eine Bescheinigung über die Inhalte auszustellen.

Eben rief der Dozent der Einführung und Leiter der BWL an (er reagiert immer sehr flott) und meinte, er kümmere sich darum, ich solle ihm das Formular und Links zu allen Veranstaltungen schicken, die ich anerkannt haben wolle. Also muss ich mich jetzt schon entscheiden. Laut einem Dozenten an der FH wird aber die Prüfungsordnung geändert, und wir werden evtl. die Möglichkeit haben, in die neue zu wechseln, so dass ich nicht 100%ig vorhersagen kann, was noch kommt.

Der o.g. BWL-Professor will sich per Mail mit der FH-Dozentin in Verbindung setzen und auch bestätigen, dass alle Inhalte an der VWA abgedeckt wurden, da ich auch nochmals bemerkte, dass ich an der gleichen FH im Fernstudiengang BWL ins vierte Semester hätte einsteigen können.

Er sagte auch, an der Uni bei ihm liefe das so ab: Ein Student kommt in seine Sprechstunde und bringt alle Inhalte mit, alle Folien etc. Man geht dies durch und entscheidet, ob ein Fach anerkannt wird oder nicht. Eigentlich ein ziemlicher Aufwand.

Mal schauen, wie es weitergeht.

Hoffentlich will ich nicht irgendwann wechseln, und das ganze Drama beginnt von vorne. Oder ein anderer Absolvent will irgendetwas studieren, was nicht pauschal anerkannt wird.

Fazit:

Bologna - von wegen einheitlich, das ist nicht einmal hochschul- sondern dozentenabhängig.

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Und das Schauspiel geht weiter.

Der o.g. BWL-Dozent hat mir gerade seine Aktivitäten eingestellt, weil ich den Studienleiter und die anderen BWL-Dozenten mit einbezogen und "professorale Kapazität und Zeit der Geschäftsführung auf den unterschiedlichsten Ebenen

binde (...) Vielleicht haben Sie ja bei den anderen Ansprechpartnern Glück."

Also muss ich das jetzt alleine ohne Unterlagen mit der FH Zweibrücken klären. Vielleicht langt aber doch ein Skript oder so.

Ich glaube, zur Abschlussfeier gehe ich jetzt auch nicht mehr.

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professorale Kapazität und Zeit der Geschäftsführung auf den unterschiedlichsten Ebenen binde

Oh, wie ich das liebe... und wie mich das an meine eigene Studienzeit erinnert. Mit nichts in der Welt möchte ich mit dir tauschen, ehrlich!

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Ich habe zurückgeschrieben, dass ich zuerst an die GF, dann an den Studienleiter und zuletzt an die BWLer zugetreten bin und auch ein Zitat des Studienleiters eingefügt. Daraufhin kam wieder eine Mail, er wird sehen, was sich machen lässt.

Inzwischen kamen zwei weitere Antworten:

Einer fragte, ob ich die VWA gefragt hätte, die hätten doch alles Nötige (da war ich im Januar als Erstes!), der zweite Lehrstuhl meinte auch eher, ich solle die VWA fragen, aber evtl. schreiben, was ich genau benötige. Das weiß ich jetzt erst Recht nicht mehr.

Ein Hoch auf die Eigenständigkeit der Hochschulen, dem gewünschten Wettbewerb und Freiheit der Lehre!

Aber Fazit 2:

Werft Eure Skripte nach dem Studium nicht weg, wer weiß, für was Ihr die noch brauchen könnt! Evtl. überlegt Ihr Euch in 15 Jahren doch noch, einen weiteren Bachelor oder Master machen zu wollen!

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Ein Hoch auf die Eigenständigkeit der Hochschulen, dem gewünschten Wettbewerb und Freiheit der Lehre!

Die VWA ist aber nun mal keine Hochschule. Im Prinzip liegt alles im Ermessen der Hochschule, welche (VWA-) Vorkenntnisse dir angerechnet werden und welche nicht. Dass die Anrechnung ein Drama wird, habe ich leider bereits bei deinem 1. Post im Gefühl gehabt... :(

Ich denke, es geht - sinnvoll und ohne jedes Fach im Detail zerlegen zu müssen - nur mit einer pauschalen Anrechnung. So wie an der PFH: VWA = Vordiplom - fertig! Alle anderen Anrechnungsversuche werden an der fehlenden Vergleichbarkeit von Leistungen scheitern.

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