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Finanzierung BASA-Online


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Guten Tag Herr Jung,

Da ich schon viele Beiträge von Ihnen hier gelesen habe ,wollte ich sie Fragen ob sie mir helfen können.

Ich möchte den BASA Online Studiengang besuchen.Gibt es irgendwelche Fördermöglichkeiten.Bafög fällt bei mir aus da ich über 31 bin.

Vielen Dank im voraus.

Schmitt

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  • 1 Monat später...

Hallo,

ich persönlich habe mich auf das Aufstiegstipendium beworben zur Finanzierung.

Vielleicht noch zu BASA an sich: Abgesehen von den Studiengebühren fallen bei BASA pro Semester (also im Halbjahr) so um die 250€ an. Die Studiengebühren werden in Rheinland-Pfalz ( also im Standort Koblenz), zumindest momentan noch nicht ( nach der Wahl weiß man ja noch nicht so genau), erhoben. Zusatzliteratur benötigt man nicht. Wobei ich trotzdem das Fachlexikon der Sozialen Arbeit empfehlen würde (50€); in Koblenz arbeiten wir außerdem in Recht mit einem bestimmten Buch, dessen käuflicher Erwerb zumindest empfehlenswert ist (20€).

Ansonsten habe ich mir alle Bücher, z.B. für Hausarbeiten (nicht zu verwechseln mit Zusatzliteratur) aus einer Hochschulbibliothek in meiner Nähe entliehen, Kostenpunkt: 0€. Fernleihe bei der örtlichen Bücherei habe ich auch schon in Anspruch genommen, da das gewünschte Buch in der Hochschulbib entliehen war, Kostenpunkt 2€. Man kann außerdem die Hochschulbib der zuständigen Hochschule nutzen. In Koblenz habe ich außerdem pro Semester ein gewisses Kontingent an Ausdrucken frei, kostengünstiges Kopieren geht auch, so dass ich Zusatzmaterial für die Hausarbeiten sehr preiswert beziehen konnte.

Zusätzlich fallen noch Kosten für die Präsenswochenenden an. Sprich Anfahrtskosten und Übernachtung. Das ist individuell immer sehr unterschiedlich. Bei uns im Kurs teilen sich viele ein Doppelzimmer, und es gibt, soweit möglich, Fahrgemeinschaften. Da kann man vorher nicht so genau sagen, wie und was.

VG

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  • 4 Wochen später...
Hallo,

evtl. ein Stipendium oder Unterstützung durch den Arbeitgeber oder ein (Studien)kredit fällt mir da ein.

Viele Grüße

Markus

Sehr geehrter Herr Jung,

ich möchte die gleiche Frage nach der Fördermöglichkeit stellen und konkret fragen: Ist Ihnen ein Fall bekannt, in dem für BASA-Online BAföG gewährt wurde?

Grundsätzlich kommt in meinem Fall eine Förderung in Frage, da ich zwar 37 Jahre alt bin, aber ohne Hochschulzugangsberechtigung aufgrund beruflicher Qualifikation an der Hochschule eingeschrieben werde (Ausnahme von der Altersgrenze nach §10 Abs. 3 Nr. 1a BAföG). Dem vielgenannten Argument, der Fernlehrgang könne aufgrund seiner Art (Fernstudium) nicht gefördert werden, kann mit der Nr. 3.1.1 der BAföGVwV entgegnet werden. Demnach ist ein Fernstudium, für das der Auszubildende an einer Hochschule immatrikuliert ist, zwar ein Fernunterrichtslehrgang, fällt aber nicht unter die Vorschriften des §3 BAföG.

Soweit - so gut. Jetzt scheint es an folgendem Kriterium zu haken: §2 Abs. 5 BAföG: Ausbildungsförderung wird nur geleistet, wenn... die Ausbildung die Arbeitskraft des Auszubildenden im Allgemeinen voll in Anspruch nimmt. Hier gibt es keine fundierte Antwort. Man fragt die zuständigen Sachbearbeiter in der Hochschule und Studentenwerk wird auf mehrere weitere kompetente Sachbearbeiter verwiesen und erhält nochmals mehrere verschiedene Antworten ;-(.

Im Familienwegweiser liest es sich schön: Ist ein Studium formal, d. h. in der Studienordnung direkt als Studium mit Teilzeitstruktur ausgewiesen, heißt das, dass nicht die volle Arbeitskraft für das Studium aufgewendet wird. Ein Anspruch aus dem BAföG besteht dann nicht. Anders ist es beim bloß faktischen Teilzeitstudium. Wenn es etwa durch das Betreuen eines Kindes nur zu zeitlich verschoebenen Ausbildungszeiten kommt, bleibt die Förderfähigkeit nach dem BAföG grundsätzlich erhalten. ;-)

Anmerkung: Mit fünf Kindern unter 10 Jahren kann ich den Studiengang Soziale Arbeit nur über BASA-Online machen.

Aber es steht auch: Nr. 2.5.4 der BAföGVwV: Abweichend von Tz 2.5.2 [Tz 2.5.2 = <>] wird grundsätzlich angenommen, dass die Ausbildung die Arbeitskraft nicht voll in Anspruch nimmt, wenn eine gleichzeitige Berufstätigkeit vorgeschrieben ist. :-(

... und das ist ja bei BASA-Online leider der Fall (§3 der Zulassungsregelungen)...

Jetzt die spannende Frage:

Ist BASA-Online "unausweichlich" ein Teilzeitstudium oder kann man dieser Interpretation irgendwie ausweichen? In der Studien- und Prüfungsordnung (http://w3-mediapool.hm.edu/mediapool/media/dachmarke/dm_lokal/hauptabteilung2/pruefung_praktikum/dokumente_1/studienundprfungsordnungen/spos_nachstudiengngen_rohdaten/11/sozialearbeitbasaonline_1/11_BA_Teilz_Soziale_Arbeit__basa-online_29_01_08.pdf) liest man zumindest nirgends das Wort "Teilzeitstudium".

Bin für jede Info dankbar!

Herzliche Grüße

Lucas

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Hallo Lucas,

hier im Forum ist das "Du" üblich. Ich persönlich habe auch keine weiteren Infos zu dem Thema, aber vielleicht ja andere Benutzer hier im Forum. Ich denke mal, diese sind mit Deinem Beitrag auch angesprochen und "dürfen" antworten.

Viele Grüße

Markus

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Das Studium verlangt ja zwingend eine Berufstätigkeit, und ist daher berufsbegleitend bzw. Teilzeitstudium. Da wirst Du nicht drumherum kommen.

Muss es wirklich das BaföG sein? Gibt es noch andere Fördermöglichkeiten für Dich? Warum fragst Du eigentlich nicht direkt bei der ZFH nach statt bei Hochschule und Studentenwerk? Die müssten mehr über die Fördermöglichkeiten wissen.

Ich persönlich kenne niemanden mit BaföG in Basa.

Arbeitgeber ist noch ne Möglichkeit.

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