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Nicht bestandene PL - Wiederholungsversuche


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Hallo liebe Mitstreiter,

in der Prüfungsordnung steht, dass eine nicht bestandene Prüfungsleistung zweimal wiederholt werden kann.

Bedeutet dies, ich habe insgesamt 3 schriftliche Versuche für die Prüfungsleistung?

Gibt es bei der Wiederholung auch mündliche Prüfungen zu befürchten?

Welche Erfahrungen habt ihr gesammelt?

Freue mich über Rückmeldungen.

Kate

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Man hat für die Prüfungsleistungen 3 schriftliche Versuche. Sollten die nicht reichen, hat man (soviel ich weiß) im ganzen Studium einmal die Möglichkeit einer mündlichen Prüfung.

Erfahrungen habe ich damit zum Glück noch nicht gemacht.

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Genau, man hat 3 schriftliche Versuche. Falls man es im Drittversuch nicht schafft, kann man einen Antrag auf mündl. Prüfung stellen. Diesem muss aber nicht zwingend stattgegeben werden. Wenn die Noten in den anderen Fächern soweit OK sind, gibt es meines Wissens die Möglichkeit einmal im Grund- und einmal im Hauptstudium. Letzteres ohne Gewähr, glücklicherweise bin ich noch nie in dieser Situation gewesen.

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