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Akademischer Abschluss - Wo wird er eingetragen?


epyon

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Hallo,

kleine Korrektur, es gibt nur akademische Grade und keine Titel in diesem Sinne.

Akademische Grade sind alle Bachelor, Master und Doktoratsgrade. Wobei das Medizindoktorat ein Diplomabschluß ist.

Titel sind Berufstitel/Amtstitel/Dienstgrade wie Amtsrat, Amtsdirektor, Regierungsrat etc. weiters in Deutschland die Adelsprädikate.

Die Eintragung in öffentliche Urkunden ist meines Wissens nach in D. nur von zum Namen gehörige Titel möglich, also Adelsprädikate.

In Österreich ist es genau umgekehrt, dort können alle akademische Grade in öffentliche Urkunden eingetragen werden, Adelsprädikate gibt es in A nicht mehr, also können diese auch nicht eingetragen werden.

lG

Christopher

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Doktor und Professor ebensowenig. Diese sind auch nur akademische Grade.

Nicht unbedingt. Der Ehrendoktor ist ein Titel. Auch in D gibt es keinen Adel und damit Adelstitel mehr. Daher wurde das zu Namensbestandteilen.

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Kleine Korrekturen:

-Wobei das Medizindoktorat ein Diplomabschluß ist.

Das bezieht sich wohl auf Österreich. In Deutschland ist der medizinische Doktor formal ein Doktorgrad wie alle anderen.

-Titel sind Berufstitel/Amtstitel/Dienstgrade wie Amtsrat, Amtsdirektor, Regierungsrat etc.

Zumindest in Deutschland sind das Amts- oder Dienst_bezeichnungen_, keine Titel.

-weiters in Deutschland die Adelsprädikate.

Auch wenn Bunte und Co. und deren Leser es nicht wahrhaben wollen: Es gibt auch in Deutschland keinene Adel und damit keine Adelsprädikate mehr. Dinge wie von, Graf etc. sind Namensbestandteile, deshalb auch z. B. Otto Graf Lambsdorf und nicht Graf Otto, der Mann ist nicht Graf, sondern hat nur einen komischen Nachnamen.

-Die Eintragung in öffentliche Urkunden ist meines Wissens nach in D. nur von zum Namen gehörige Titel möglich, also Adelsprädikate.

Die Eintragung ist nicht aufgrund irgenwelcher Regeln möglich, sondern weil es Namensbestandteile sind und deshalb genannt werden, wenn der Name genannt wird. Mancher heißt eben mit Nachnamen "Graf Lambdsdorf", ein anderer "Leutheuser-Schnarrenberger". Kein Namensbestandteil ist der Doktor, auch wenn es oft behauptet wird, deswegen ist auch extra gesetztlich geregelt, dass der Doktor in Perso usw eingetragen wird. Wäre er ein Namensbestandteil, bräuchte es keine Regelung. Und, wenn wir schon dabei sind, ein Recht darauf, mit "Herr Doktor" angesprochen zu werden, gibt es nicht, jedenfalls nicht in Deutschland.

So, und jetzt ist natürlich die Frage: Was ist denn nun ein Titel? Antwort: Titel werden von den Ländern verliehen als Auszeichnung, also ähnlich wie ein Orden (d. h. nicht als Abschluss einer Ausbildung oder eines bestimmten Werdeganges). Im Saarland z. B. können die folgenden Titel erworben werden:

"(1) Es können erhalten:

Personen, die in Kunst, Wissenschaft, Forschung oder Lehre besondere Verdienste erworben haben, den Titel Professor/Professorin,

Mediziner und Apotheker den Titel Sanitätsrat/Sanitätsrätin,

Rechtsanwälte und Notare den Titel Justizrat/Justizrätin,

Bühnen, Film und Tonkünstler die Titel Generalintendant/ Generalintendantin, Generalmusikdirektor/Generalmusikdirektorin, Staatsschauspieler/Staatsschauspielerin, Kammersänger/ Kammersängerin, Kammermusiker/Kammermusikerin,

Personen, die im Bereich der Landwirtschaft besondere Verdienste erworben haben, den Titel Ökonomierat/Ökonomierätin,

besonders verdiente Personen aus den Bereichen Technik/Technologie den Titel Technologierat/Technologierätin."

(http://sl.juris.de/cgi-bin/landesrecht.py?d=http://sl.juris.de/sl/TitelV_SL_rahmen.htm). Insbesondere "Technologierat" wollte ich schon immer mal werden. Man sieht auch: Der Professor ist doppeldeutig. Er kann als Dienstbezeichnung auftreten (also als Bezeichnung eines Beamten, ähnlich wie Studienrat oder Finanzinspektor), aber auch als Titel.

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Ein Ehrendoktor ist kein "akademischer" Grad bzw. Titel. ;)

Meines Wissens schon. Zumindest in allen mir bekannten Fällen ist der Dr. h. c. in der Promotionsordnung geregelt und wird als Grad Bezeichnet. So heißt es z. B. in der Promotionsordnung des FB Rechtswissenschaften (!) der FU Berlin (http://www.fu-berlin.de/service/zuvdocs/amtsblatt/2010/ab422010.pdf): "Der Fachbereich kann für hervorragende wissenschaftliche Leistungen, die für das Recht oder die Rechtswissenschaft bedeutsam sind, den Grad „Doktor des Rechts ehrenhalber“ (doctor iuris honoris causa: abgekürzt Dr. iur. h. c.) verleihen (§ 1)." Wichtig ist, dass der Dr. h. c., jedenfalls in Deutschland, nicht als allgemeine Ehrung oder als Anerkennung für "Verdienste" (vulgo Spenden) vergeben wird, sondern für wissenschaftliche Leistungen. Ich hatte sogar mal eine Promotionsordnung, wo es explizit hieß (sinngemäß) "der Dr. h. c. kann verliehen werden für wissenschaftliche Leistungen, die einer Promotion angemessen sind, aber außerhalb eines förmlichen Promotionsverfahrens erbracht wurden". Das ist leider oft nicht klar.

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Ein Dr. h.c. ist kein akademischer Grad, sondern eine Ehrung bzw. Würdigung für besondere (wissenschaftliche) Verdienste. Es gibt/gab Leute die mehre dutzend Ehrendoktorwürden erhalten haben, die heißen Dr. h.c. mult.

Mit dem "Professor" habe ich mich vertan. Die Bezeichnung ist eine Funktion bzw. Amtsbezeichnung. Da gibt es auch zahlreiche Unterschiede in Deutschland.

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Ein Dr. h.c. ist kein akademischer Grad, sondern eine Ehrung bzw. Würdigung für besondere (wissenschaftliche) Verdienste. Es gibt/gab Leute die mehre dutzend Ehrendoktorwürden erhalten haben, die heißen Dr. h.c. mult.
Also der Ehrendoktor wird ohne akademische Leistung vergeben. Man kann ihn auch kaufen wie z.b. Maschmeyer in Niedersachsen. Mult. kommt bei mindestens 3 gleichen Doktortiteln dazu, um es zu verkürzen. In Österreich ist das anders. Da steht dann DDr oder DDDr. usw.

Mit dem "Professor" habe ich mich vertan. Die Bezeichnung ist eine Funktion bzw. Amtsbezeichnung. Da gibt es auch zahlreiche Unterschiede in Deutschland.

Da gibt es eine Menge unterschiedlicher wie ao. Prof, Hon.-Prof oder Prof h.c.

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