Zum Inhalt springen

Gibt es auch BAFöG für ein Fernstudium?


Markus Jung

Empfohlene Beiträge

BAFöG steht eigentlich für das Bundesausbildungsförderungsgesetz – wird aber auch als Bezeichnung für die nach diesem Gesetz gewährten Leistungen verwendet.

Zunächst ist zu unterscheiden zwischen dem eigentlichen BAFöG nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz und dem Meister-BAföG nach dem Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz.

BAFöG

Grundsätzlich könnte auch für ein Fernstudium BAFöG in Frage kommen. Allerdings ist dies in der Praxis häufig nicht der Fall, da BAFöG-Zahlungen an bestimmte Bedingungen geknüpft sind, die von Fernstudenten meistens nicht erfüllt werden:

• Es muss sich um die erste Ausbildung handeln. Sehr häufig haben Fernstudenten aber bereits eine abgeschlossene Berufsausbildung.

• Das Höchstalter muss bei Aufnahme der Ausbildung unter 30 Jahren liegen. Viele Fernstudenten beginnen ihr Studium erst später.

• Vorhandenes Einkommen, auch der Familie (Ehepartner) wird mit angerechnet. Fernstudenten studieren aber meistens berufsbegleitend. Oft ist auch der Partner oder die Partnerin berufstätig.

[...]

Hinweis: Die Darstellung der Bedingungen kann in diesem Buch nur verkürzt und vereinfacht erfolgen. Es gibt viele Ausnahmen und Sonderbedingungen. Über die genauen Rahmenbedingungen kann man sich auf der Homepage des Bundesministeriums für Bildung und Forschung BMBF unter der Adresse http://www.das-neue-bafoeg.de/ ausführlich informieren.

Meister-BAFöG

Im Gegensatz zum „normalen“ BAFöG kommt das Meister-BAFöG häufiger auch für Teilnehmer an Fernlehrgängen zum Einsatz. Das Meister-BAFöG ist als Aufstiegsfortbildungsförderung gedacht und fördert Maßnahmen im Bereich der nicht-akademischen Weiterbildung.

[...]

Es gibt auch hier umfangreiche Rahmenbedingungen und Voraussetzungen. Die Grenzen sind aber nicht so eng wie bei der Förderung nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz.

Auch hier gibt es eine offizielle Internetseite des BMBF mit detaillierten Informationen. Diese ist unter der Adresse http://www.meister-bafoeg.info zu finden.

Bei diesem Artikel handelt es sich um einen gekürzten Auszug aus dem Buch 100 Fragen und Antworten zum Fernstudium von Anne Oppermann und Markus Jung. Das Buch mit den ungekürzten Antworten auf diese und 99 weitere Fragen ist bei Amazon.de oder direkt beim FELDHAUS VERLAG erhältlich.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Anzeige: (wird für registrierte Benutzer ausgeblendet)

Trotz einer Aufweichung der Bedingungen zur Förderung mit BAFöG und dem sog. Meister-BAFöG ist es wie schon beschrieben für Fernstudenten fast ausgeschlossen über diese Form der Förderung finanzielle Unterstützung zu erlangen.

Hauptgrund dafür ist, dass eine Hochschulausbildung nicht genehmigungsfähig ist.

Einzige Alternative sind Stipendien z.B. das Aufstiegsstipendium, welches Alters- und Einkommensunabhängig gezahlt wird. Auch etwaige Stipendien privater oder öffentlicher Anbieter können für den einen oder anderen in Frage kommen. Diese sind jedoch oft an gewisse Bedingungen gebunden (z.B. Mitglied einer Gewerkschaft, Ausführung einer Ehrenamtlichen Tätigkeit, Alter etc.).

Jedoch kann sich das stöbern auf den einschlägigen Internetseiten der Stipendienanbieter durchaus lohnen, wenn man die Bedingungen erfüllt.

Stipendien:

für Erwachsene mit Berufserfahrung, die durchs Bafög-Raster fallen:

www.begabtenfoerderung.de

www.bmbf.de/aufstiegsstipendium/

für junge Leute mit christlichen Background:

www.causanuswerk.de

für Gewerkschaftsmitglieder von Ver.di

publik.verdi.de/2007/ausgabe_04/leben/bildung/.../A1

Die ersten 2 Monate umsonst an der HFH studieren? Kein Problem für Ver.di Mitglieder. Eine Kooperation der DAA und der HFH mit Ver.di.

Zitat:

"ver.di Mitglieder erhalten bei der DAA Rabatt auf Bildungsangebote...

***** 18.02.2010

Logo DAA

„ver.di-Mitglieder erhalten bei ausgewählten Bildungseinrichtungen der DAA-Gruppe einen Rabatt von 10% des Lehrgangspreises. Die beiden Fernlehreinrichtungen DAA-Technikum und HFH stellen für ver.di-Mitglieder die beiden ersten Monate des Studiums als „Schnupperstudium" gebührenfrei und verzichten zusätzlich auf die letzte Monatsrate."

www.verdi.de dann im Mitgliederbereich (komm rein sei net) den Links folgen, Gutschein ausfüllen, ausdrucken, an der HFH mit Ver.di-Mitgliedsausweis vorlegen, fertig.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

  • 3 Jahre später...

• Es muss sich um die erste Ausbildung handeln. Sehr häufig haben Fernstudenten aber bereits eine abgeschlossene Berufsausbildung.

• Das Höchstalter muss bei Aufnahme der Ausbildung unter 30 Jahren liegen. Viele Fernstudenten beginnen ihr Studium erst später

Elternunabhängiges Bafög gibt es aber zb nur wenn man schon gearbeitet hat. Wie sieht es denn aus wenn man das Fernstudium in Vollzeit absolviert? Steht einem dann Bafög zu? Generell wäre es ja dasselbe ob ich an einer fh in meinem Ort Vollzeit studiere oder an einer fern-fh. Oder?

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Ich denke, eine umfangreiche Bafög-Auskunft kann hier nicht geleistet werden. Eine gute Website ist z. B. http://www.bafoeg-rechner.de/, hier findet man auch das Bafög-Gesetz mit den (oft wichtigen) Verwaltungsvorschriften. Ein paar grundsätzliche Bemerkungen:

- Fernstudium ist nach den gleichen Prinzipien förderfähig wie Präsenzstudium

- Das Studium muss aber in Vollzeit erfolgen (das gilt auch für Präsenzstudium)

- Für letzteres muss man auch formal als Vollzeitstudent immatrikuliet sein

- Die Fernuni Hagen bietet einen Vollzeitstatus, viele private Anbieter tun das nicht, dann scheitert daran (nicht am Fernstudium) der Bafög-Bezug

- Für die Frage der erst- oder Zweitausbildung sind nur nach Bafög förderfähige Ausildungen relevant

- Man kann also durchaus z. B. eine betriebliche Ausbildung machen und dann gefördert studieren (das ist mehr oder weniger üblich)

- Die Frage, ob das Bafög elternunabhängig gewährt wird oder nicht, hängt von bestimmten Zusatzkritierien ab. Die Frage, ob man überhaupt Bafög bekommt ist aber vorher zu klären, da die Bedinungen die gleichen sind. Es wird zuerst der grundsätzliche Bafög-Anspruch ermittelt und dann davon eventuell Abzüge getätigt, z. B. für Einkommen der Eltern. Beim elternunabhänigen Bafög entfällt diese Anrechnung

- Eine Förderung über 30 jahre ist ein Ausnahmefällen auch möglich (Abitur auf dem zweiten Bildungsweg oder ein Master-Studium wären relevante Stichworte)

- "Meister-Bafög" ist trotz des volkstümlichen Namens eine ganz andere Förderschiene. Das sollte man nicht vermischen, wie es der Benutzer Idefixx leider tut.

Ich hoffe, damit sind ein paar Fragen beantwortet.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Archiviert

Dieses Thema ist jetzt archiviert und für weitere Antworten gesperrt.




×
  • Neu erstellen...