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KfW-Studienkredite werden auch für Fernstudenten interessanter


Markus Jung

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Der KfW-Studienkredit soll künftig auch für Maßnahmen zum lebenslanen Lernen wie zum Beispiel per Fernstudium attraktiver werden.

In einem ersten Schritt wurde dazu das Höchstalter auf 34 Jahre heraufgesetzt. Es ist geplant, künftig auch Zweit- und Aufbaustudiengänge zu fördern.

Der KfW-Studienkredit wird einkommens- und elternunabhängig vergeben. Auch die Wahl des Studienfachs ist frei. Er wird für das Erststudium mit einer Regellaufzeit von zehn Semestern angeboten.

“Der KfW-Studienkredit ist eine feste Einrichtung in der deutschen Studienlandschaft geworden. Wir freuen uns, dass wir jetzt noch mehr Studierende mit unserem Angebot bei der Finanzierung des Studiums unterstützen können. Gerade Schulabgänger aus Nicht-Akademikerhaushalten, die durchschnittlich weniger von ihren Eltern finanziert werden können, profitieren von diesem Angebot”, sagte Dr. Axel Nawrath, Vorstandsmitglied der KfW Bankengruppe.

Anträge für das Wintersemester 2011 können ab 01. Juli 2011 gestellt werden. Weitere Informationen auf www.kfw.de/studienkredit oder über das Infocenter der KfW Bankengruppe unter 01801 / 24 24 25.

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So wie ich es verstehe, ist dieser Studienkredit nicht für Fernstudenten verfügbar

Sie sind volljährig und zu Finanzierungsbeginn nicht älter als 34 Jahre. Außerdem

•studieren Sie in Vollzeit an einer staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschule, Universität oder Fachhochschule mit Sitz in Deutschland und

•verfügen noch nicht über einen berufsqualifizierenden Hochschulabschluss.

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Zumindest für die WBH scheint aber der Bildungskredit eine Möglichkeit zu sein. Hatte am Freitag noch mit dem Studienservice darüber gesprochen und in der Infobroschüre der WBH zum Thema Förderung ist der Bildungskredit auch explizit erwähnt.

Für diesen Kredit liegt das Höchstalter nun bei 36 Jahren.

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Guten Morgen,

so jetzt melde ich mich nochmal zu Wort. Habe gerade eine aktuelle Immatrikulationsbescheinigung von meiner Hochschule erhalten. Besonders wichtig ist dabei wohl der Satz wieviele Leistungssemester die Regelstudienzeit umfasst und dass dies vom Umfang her einem Vollzeitstudium entspricht. Ein Fernstudium kann also einem Vollzeitstudium entsprechen. Sofern die Hochschule dann auch noch KFW-Förderfähig ist (laut Studienberatung ist die WBH förderfähig) steht einem KFW-Kredit wohl nichts mehr im Wege...

Lg

Blacky

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