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Psychologie Studium und arbeitslos?


Anneka

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Guten Tag,

ohne bisher viel zu wissen würde ich gern wissen, ob Leistungen an der OU auch im Nachhinein anerkannt werden können.

Ich bin 33, zur Zeit schwanger, Ergotherapeutin und möchte unbedingt noch studieren. Englisch ist vermutlich okay, IQ auch :blushing:

Nun bin ich zur zeit arbeitslos gemeldet und bekomme vermutlich vor dem nächsten Sommer auch keinen Job mehr, der längere Zeit als eine Urlaubsvertretung andauert, d.h., ich wäre weiterhin arbeitslos gemeldet und dürfte daher nicht studieren- wenn ich weiterhin Geld vom Amt bekommen möchte. Das möchte ich- muss ja schließlich zwei finanzieren.

Nun frage ich mich, ob ich "einfach" anfangen kann zu studieren und die Prüfungen später ablegen kann, die Scheine also erst bekommen, wenn ich wieder in Arbeit bin. An der Fernuni Hagen geht das soweit ich weiß.

Würde mich über Informationen sehr freuen.

Danke und Grüße

A.M.

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Ok, das ist schonmal gut zu wissen. Ich würde auch gern wissen, wie es an der OU ist- und ob man als Arbeitslose überhaupt studieren darf.

Werde mich über den Link informieren, dankeschön.

Ich habe nur ein bisschen Bedenken, dass ich mich in zu viele Links hineinlese und mich selbst verwirre.. das Studium an der Fernuni ist ja noch recht günstig, leider gibt's dort keine klinische Psychologie- für die interessiere ich mich auch, und dies würde auch gut zu meinem jetzigen Beruf "passen" (ich möchte in der Psychiatrie arbeiten).

Gruß

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Wie du schon weißt bekommst du vom Amt Geldleistungen (SGB III) so lang du Anspruch darauf hast und du dabei den Arbeitsmarkt uneingeschränkt zur Verfügung stehst. Bei einer Schwangerschaft und nach dem das Kind auf der Welt ist, wird sich erstmal grundsätlich ändern. Damit auch dein Anspruch auf Leistungen nach SGB III. Bei SGB II sind die Regelungen anders. Da bist du mit deinem Kind eine Bedarfgemeinschaft. An einer normaeln Universität wird ein Studium ist möglich, wirst aber keine Leistungen nach SGB III bekommen, da du den Arbeitsmarkt damit nicht mehr zur Verfügung stehst. Bei einer FernUni sollte es anders sein, da viele ja gerade nebenberuflich studieren und du den Arbeitsmarkt theoretisch immer noch voll zur Verfügung stehst.

Beziehst du Leistungen nach SGB III kannst du evtl die Voraussetzungen auf ein Bildungsgutschein erfüllen. Damit wird ein Studium wohl nicht drin sein, aber eine gute Weiterbildung durchaus. Der Vorteil dabei ist, dass dein Anspruch auf Arbeitslosengeld damit um 50% der Weiterbildungszeit verlängert. Also bei einer 12 monatiger Maßnahme, hast du nach hinten hinaus 6 Monaten länger Anspruch. Der Grund dafür ist, dass diese Weiterbildungsleistungen aus einer anderen Topf bezahlt werden. Welche Möglichkeiten es bei dir ergeben, darüber kannst du dich im Kursnet auf der Internetseite der Arbeitsagentur informieren. Sobald du alle Informationen hast, nimmst du Kontakt mit deiner Arbeitsberaterin oder Arbeitsberater und besprichst du die Sache. Gegen September/Oktober sind die Möglichkeiten am besten, da das Arbeitsamt die Gelder die zur Verfügung stehende Gelder bis November ausgeben muss. Am Jahresanfang sind die noch sparsamer, gegen Ende des Jahres großzügiger, weil die Gelder raus müssen sonst gubt es im neuen Jahr weniger.

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Ich würde auch gern wissen, wie es an der OU ist- und ob man als Arbeitslose überhaupt studieren darf.

Einerseits wüsste ich nicht, wie das Arbeitsamt das überprüfen möchte - außer sie bekommen von deinen Zahlungen an die OU mit (z.B. anhand Kontoauszügen) - andererseits ist auch das Studium an der OU berufsbegleitend möglich (in Teilzeit) und da dürften dieselben Voraussetzungen gelten wie bei der FernUni Hagen. Die OU selber hat meines Wissens keine Einschränkungen in der Hinsicht. Wenn du dich für ein Modul registrierst, musst du das auch bezahlen (du kennst die Gebühren an der OU?). Und wenn du das gemacht hast, dann steht dem Studieren dort meines Erachtens nichts im Weg. Wie sollen die denn herausfinden, dass du arbeitslos bist, wenn du es nicht gerade selber angibst?

Du fragst aber ganz am Anfang, ob du jetzt studieren und später Prüfungen ablegen kannst. An der OU funktioniert das leider so nicht. Wenn du ein Modul abschließt, musst du auch danach die Prüfung schreiben (sofern überhaupt eine Präsenzklausur dabei ist; manche Module enden mit Hausarbeiten, sog. EMAs). Wenn du an einer Klausur nicht teilnehmen kannst, besteht bei dringenden Gründen die Möglichkeit, die Prüfung auf einen späteren Zeitpunkt zu legen (in der Regel ein paar Monate später); allerdings zählen zu solchen Gründen eher Krankheit, ein Todesfall in der Familie, Unfall, usw. Insofern weiß ich nicht, ob die OU für dein Ansinnen die richtige Hochschule ist. Dass man, so wie an der FernUni Hagen, einen Kurs/ein Modul belegt und dann erst einige Semester später die Prüfung ablegt, ist so an der OU nicht möglich.

Und dann kommt noch hinzu, dass du auch an der OU - übrigens an keiner Fernhochschule - klinische Psychologie im Bachelor- oder Masterstudiengang hast.

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Einerseits wüsste ich nicht, wie das Arbeitsamt das überprüfen möchte - außer sie bekommen von deinen Zahlungen an die OU mit (z.B. anhand Kontoauszügen)

Das ist ja erst bei ALG2 möglich, weil du dann alles angeben mußt. Zudem wird die Zahlung an die OU über Kreditkarte getätigt und da kann nichts verheimlicht werden.

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Einerseits wüsste ich nicht, wie das Arbeitsamt das überprüfen möchte - außer sie bekommen von deinen Zahlungen an die OU mit (z.B. anhand Kontoauszügen) - andererseits ist auch das Studium an der OU berufsbegleitend möglich (in Teilzeit) und da dürften dieselben Voraussetzungen gelten wie bei der FernUni Hagen.

Prüfen tut das Arbeitsamt deine Konten nicht. Sie sind lediglich Versicherungsleister. Du beskommst dein Arbeitslosengeld und bist krankenversichert. Aber nur so lange die Voraussetzungen dafür erfüllt sind, sprich du stehst der Arbeitsmarkt zur Verfügung. Du kannst also von denen angerufen und eingeladen werden. Du kannst das Studium den du vollzeit oder teilzeit besuchst verheimlichen. Irgendwann kommt es raus. Dann musst du die geleisteten Beiträge zurück zahlen und kannst mit einer Anklage rechnen, da du Versicherungsbetrug begangen hast. Lieber also mit offenen Karten spielen und um Unterstützung fragen.

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Ich kann TomSon nur zustimmen. Bitte schau dir mal genau die Gebühren der Module an der OU an. Die Preise der Module sind nicht zu unterschätzen. Das mit ALG1 oder gar ALG2 zu finanzieren halte ich für sehr schwer bis gar nicht machbar.

Gruss

Lars

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Nach Berichten von Fernuni Hagen-Studenten ist ein ALG-II-Bezug mit Teilzeit(!)-Studium möglich. Insofern dürfte das auch bei der OU gehen. Ich glaube auch nicht, dass der Trick, erst später Prüfungen zu machen, helfen würde. Wenn es nicht zulässig wäre, Student zu sein, würde hier doch darauf abgestellt werden, ob man immatrikuliert ist. Mit den Prüfungen dürfte das dann eher wenig zu tun haben.

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