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Müssen alle akademischen Fernstudiengänge akkreditiert werden?


Markus Jung

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Für alle akademischen Studiengänge und somit auch für akademische Fernstudiengänge nach dem Bologna-Konzept ist eine Akkreditierung vorgeschrieben. Dabei handelt es sich vorwiegend um Bachelor- und Master-Studiengänge. Für die bisherigen Diplomstudiengänge gab es keine Pflicht zur Akkreditierung.

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Dass alle Studiengänge akkreditiert werden müssen, bedeutet jedoch nicht, dass diese bereits akkreditiert sein müssen, bevor der Studiengang angeboten werden darf. Gerade in der Umstellungsphase sind die Kapazitäten der Akkreditierungsagenturen begrenzt und Studiengänge dürfen auch ohne erfolgte Akkreditierung bereits angeboten werden. Dies bedeutet nicht, dass diese qualitativ schlechter sein müssen, die Qualität wurde lediglich noch nicht durch eine Akkreditierungsagentur überprüft. Einige Hochschulen lehnen es allerdings ab, noch nicht akkreditierte Studiengänge anzubieten, und warten, bis das Verfahren abgeschlossen ist, oder bieten die Studiengänge vorübergehend als Zertifikatsstudium an.

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Bei diesem Artikel handelt es sich um einen gekürzten Auszug aus dem Buch 100 Fragen und Antworten zum Fernstudium von Anne Oppermann und Markus Jung. Das Buch mit den ungekürzten Antworten auf diese und 99 weitere Fragen ist bei Amazon.de oder direkt beim FELDHAUS VERLAG erhältlich.

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Und was passiert, wenn man ein noch nicht akkreditiertes Studium aufnimmt (etwa Wirtschaftsrecht online bei der WINGS) und im Nachhinein wird die Akkreditierung dann nicht erteilt? War dann alles umsonst?

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Also zunächst einmal ist mir kein Fall bekannt, in dem einem bereits laufenden Fernstudiengang die Akkreditierung versagt wurde. Ggf. kommt es schon mal dazu, dass eine Akkreditierung mit Auflagen verbunden ist. Das ist aber auch bei der Vorab-Akkreditierung der Fall und beeinträchtigt den Abschluss nicht.

Die Hochschulen müssen ja dennoch staatlich anerkannt sein, um überhaupt Studiengänge anbieten zu dürfen.

Nach meinem Kenntnisstand, zu dem ich aber nichts Schriftliches vorliegen habe, wäre es außerdem so, dass die bereits eingeschriebenen Studierenden auf jeden Fall die Möglichkeit bekommen müssten, den Studiengang zu Ende zu bringen. Denkbar wäre zum Beispiel der Wechsel an eine andere Hochschule etc.

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