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Hauptpraktikum bzw. Berufsorientiertes Praktikum


Sany

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Guten Abend alle zusammen!

Ein Blogpost von Kroete07 zum Thema "Hauptpraktikumsplatz wird nicht anerkannt", hat mich ein nachdenklich gestimmt. Viele von Euch studieren ja nun schon etwas länger und können mir vielleicht ein paar wertvolle Infos, auf meine Fragen hin geben.

Ich möchte im kommenden Jahr mit dem Studium beginnen. Wie in vielen meiner Postings erwähnt, schwanke ich ja noch zwischen zwei Studiengängen. Dennoch steht das Pflegemanagementstudium an der HFH momentan immer noch an erster Stelle. Ich frage mich nur gerade, was als Hauptpraktikumsplatz überhaupt anerkannt wird? Mir ist ein wenig Angst und Bange, in Anbetracht der Tatsache, dass sollte ich mit dem Studium beginnen, ich meinen Job auf gar keinen Fall kündigen möchte. Das Problem das ich sehe ist, das ich weder in einer leitenden Position bin, noch diese aktuell in Aussicht stünde. Ich bin eine (degradiere mich mal selbst) einfache Krankenschwester. Müsste ich das Hauptpraktikum dann woanders machen? Ist es möglich dieses zu splitten also in 2x10 Wochen?

Desweiteren Frage ich mich gerade ob alle Kommilitonen des Pflegemanagmentsstudienganges bereits sogar in leitenden Positionen sind?

Freu mich auf eure Antworten - Liebe Grüße Sany

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Hallo Sany,

ich habe auch keine leitende Position, bin eine ebenso "einfache" Assistentin für Tourismusmarketing und betreue unser Sekretariat. Ich habe auch hier gepostet, weil ich mir absolut unsicher war, aber mir wurde hier Mut zugesprochen und so habe ich bei der HFH per E-Mail angefragt, ein Zwischenzeugnis mit meiner Aufgabenauflistung hingeschickt und daraufhin wurde mir mitgeteilt, dass meine Stelle als Praktikum anerkannt würde. Ich hoffe, das ist dann in zwei Jahren, wenn ich hoffentlich soweit bin, immernoch so. Ich kann mir nicht vorstellen, dass alle HFH-Studenten schon in leitenden Positionen sind, das würde mir ein wenig Angst machen :-)

Mir war wichtig, um die Anerkennung zu wissen, weil ich auch meinen Job eigentlich während des Studiums behalten will, ist jetzt zwar nicht gerade ein Traumjob, aber ich weiß nicht, ob ich schon während des Studiums auch noch die Energie habe, nach einer neuen Stelle zu suchen. Aber ich will versuchen, das Studium vorerst auf eigene Faust durchzuziehen, ohne Eínbeziehung des Arbeitgebers, den will ich erst informieren, wenn es gar nicht mehr anders geht, wenn ich irgendwas von dem benötige oder so, mal sehen.

Willst du auch zum 1. Januar beginnen?

LG Nadeschka

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Hallo Nadeschka

Willst du auch zum 1. Januar beginnen?

Nein, ich möchte gerne zum 01.07.12 beginnen. Ist zwar noch eine Weile hin, dennoch mache ich mir viele Gedanken (und das schon seit über einem Jahr) bezüglich des Studiums. Ich will gut informiert sein, welches Studium meinen Vorstellungen und Bedürfnissen gerecht werden kann.

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Ja klar, das ist verständlich, so eine Entscheidung sollte man wirklich nicht übers Knie brechen.

Die Zeit während der Vorauswahl fand ich schon spannend, es ist einfach unheimlich interessant, was es alles für Angebote gibt. Aber seit bei mir die Entscheidung für die HFH gefallen ist, bin ich ganz hibbelig und kann es kaum noch abwarten. Nächste Woche, wenn ich Urlaub habe, suche ich meine Bewerbungsunterlagen zusammen, dann geht es offiziell los.

Dir viel Glück bei der weiteren Auswahl :) und wegen des Praktikums kannst du ja einfach mal bei der HFH direkt nachfragen.

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Vielleicht hilft das:

Studiengang Pflegemanagement:

Das Hauptpraktikum kann sich auf alle Tätigkeitsfelder beziehen, bei denen insgesamt sowohl strategische

als auch operative Managementaufgaben (mit z.B. organisatorischen, planerischen, administrativen

bzw. koordinierenden Funktionen) gegeben sind.

Zum einen sind dies alle Führungsaufgaben der Linienfunktion auf unterschiedlichen Leitungsebenen in

allen Institutionen der direkten pflegerischen Versorgung, wie stationäre Einrichtungen (z.B. Krankenhaus,

Altenheim, Hospiz), teilstationäre Einrichtungen (z.B. Kurzzeitpflege) oder ambulante Einrichtungen

(z.B. Sozialstation, Ambulanter Pflegedienst):

– z.B. Stationsleitung, Abteilungsleitung, Pflegedienstleitung

– z.B. Teamleitung, Wohnbereichsleitung, Einsatzleitung

– z.B. Geschäftsführung

Damit können unterschiedliche Tätigkeitsbereiche und -anforderungen1 verbunden sein:

– z.B. auf die Patienten bezogene Aufgaben (Pflegequalität...)

– z.B. auf die Mitarbeiter bezogene Aufgaben (Einsatzplan...)

– z.B. auf die Organisation des Pflegedienstes bezogene Aufgaben (Arbeitsabläufe...)

– z.B. auf die Betriebsleitung bezogene Aufgaben (Haushaltsplan...)

– z.B. auf die Ausbildung bezogene Aufgaben (Praxisanleitung...)

Zum anderen sind dies alle Managementaufgaben der Stabsstellenfunktion auf verschiedenen Positionen

in allen Institutionen des Gesundheitswesens, wie z.B. Qualitätssicherung, Personalentwicklung, Innerbetriebliche

Fortbildung, Controlling oder Marketing.

Bei den Tätigkeiten der Institutionen wie Krankenkassen (z.B. Gesetzliche Krankenversicherung), Verbände

(z.B. Wohlfahrtsverbände) oder Behörden (Öffentlicher Gesundheitsdienst) muss ein deutlicher

Bezug zu pflegerelevanten Aspekten gegeben sein (wie z.B. Aufgabenbereich „Pflegeversicherung“).

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Damit dürfte sich der Arztprais zumindest formal qualifizieren.

Jetzt noch die Frage in wiefern Arbeitsplatz = Praktikumsplatz geltend gemacht werden kann. Wenn ich es streng interpretiere, dann eher nicht.

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Wenn eine unter besonderen Gesichtspunkte (die kann und muss der Anbieter dann vorgeben) eine reflektierte Betrachtung des Arbeitsplatzes als "Praktikum + Praktikumsbericht" nicht ausreicht, dann muss ein Fernstudienanbieter etwas an seinem Konzept tun, z.B. "Praktikum" anders definieren. Es kann nicht sein, dass 20 Wochen Freistellung vom augenblicklichen Arbeitgeber einfach so als Möglichkeit vorausgesetzt werden. Das ist unrealistisch und in der Regel vom Fernstudenten nicht zu finanzieren.

Und wenn es vorausgesetzt wird, dann gehört es von Anfang an ganz klar benannt in die Verträge.

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Nur damit ich es richtig verstehe. Der Praktikumsplatz entspricht den eigentlichen Arbeitsplatz?

Wie genau lauten die Regelungen für den Praktikum? Die müssen in der Studienordnung festgehalten worden sein.

Auch wenn es blöd klingt, aber so ein Praxismanagement als Hauptpraktikum in einem Studium ist nicht so das gelbe vom Ei.Ist aber vermutlich so in der Grauzone und dürfte mit etwas Reden genehmigt bekommen. Nur im Falle, dass der Platz der eigentliche Arbeitsplatz ist, würde ich es auch nicht genehmigen. Im Studium soll man durch Praktika, eben praktische Erfahrungen sammeln und das auf möglichst unterschiedlichen Plätzen bzw. in unterschiedlichen Betrieben. Der eigentliche Arbeitsplatz verfehlt dabei ganz klar das Ziel.

Vielleicht habe ich jedoch was überlesen und der Praktikumsplatz nicht den Arbeitsplatz entspricht.

Aber wie soll man das denn anstellen mit unterschiedlichen Plätzen und unterschiedlichen Betrieben? Wenn ich schon Vollzeit arbeite und nebenher studiere, kann ich unmöglich noch ein mehrwöchiges Betriebspraktikum unterbringen?

Da schließe ich mich Frau Kanzler an. Wenn das von der Studienordnung her so gewollt ist, muss man das von Anfang an irgendwo deutlich rüberbringen und damit dürfte das dann ein Hinderungsgrund für einige Studenten sein.

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Wie ist denn das Studium definiert? Vollzeit oder Teilzeit? Ich kann mir vorstellen, dass ein Fernstudium in beiden varianten Möglich ist. Bei einem Vollzeitstudium bleibt in der Regel keine Zeit für einen Vollzeitjob. Das Praktikum ist ein Teil des Studiums welches dann entsprechend in Vollzeit zu absolvieren ist. Bei Teilzeit ist alles entsprechend anders geregelt. Das ist mein Grundverständnis. Wie das in der Praxis an der Fernhochschule geregelt ist kann ich nicht beurteilen, muss an entsprechender Stelle nachgefragt werden. Mir wäre alles andere jedoch unschlüssig.

PS: ich bin davon überzeugt, dass die Regelungen für das Praktikum in Studienordnung schriftlich geregelt sind. Erfahrungsgemäß liest das aber kaum jemand genau im Vorfeld durch, sondern nur bei entsprechenden Situationen oder teilweise wenn es schon zu spät ist. Ich bin selbst einmal auf die Nase gefallen als ich meine mündliche Magister-Nebenfachprüfung vorgezogen habe. Die Studienordnung war klar definiert und ich habe mich nicht an den Termin gehalten. Es ging dann zum Glück nochmal gut und ich die Prüfung nicht verelgen musste. Danach habe ich mir die Studienordnung genauestens gelesen (sogar mehrfach) und danach gab es keine Unklarheiten mehr und war auf alles vorbereitet was auf mich noch zukam.

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