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Steuererklärung?


Sol

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Meine Steuererklärung ist bald fällig und ich würde gerne mein "Fernstudium" von der Steuer absetzen. Habe ein paar kurze Fragen dazu:

1. Kann bzw. muss ich die ganze Summe absetzen, oder nur die monatlichen Teilbeträge (habe erst im Febr. angefangen)

2. Das ich eine Weile arbeitslos war, spielt doch keine Rolle, oder?

3. Meine Freundin hat sich vorher schon beim Finanzamt erkundigt, ob ihr Studium abzugsfähig ist; ich habe das nicht gemacht, da ich dachte, jedes Studium wird anerkannt. Und nun?

4. Wo genau gebe ich mein Fernstudium in der Steuererklärung ein?

Würde mich über ein paar Tipps und Ratschläge freuen!

Gruß,

S.

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Hallo Sol,

zu 1: Im Steuerrecht gilt das Zufluss- und Abfluss-Prinzip, was bedeutet, dass Du die Ausgaben in Deiner Steuererklärung für das Jahr 2004 ansetzt die Du auch tatsächlich gezahlt hast.

zu 2: Für das Fernstudium spielt die Arbeitslosigkeit erst mal keine Rolle.

Jedoch für Deinen persönlichen Einkommensteuersatz. Erklärung: Das von Dir bezogene Arbeitslosengeld ist steuerfrei. Allerdings wird in einer etwas komplizierten Rechnung im Rahmen des Progessionsvorbehaltes das Arbeitslosengeld rechnerisch auf dein zu versteuerndes Einkommen draufgeschlagen und der dann höhere Einkommensteuersatz ermittelt, so dass die Steuerbelastung auf Deinen Arbeitslohn höher ist als wenn Du kein Arbeitslosengeld bezogen hättest. Ganz schön tricky von unseren Finanzbeamten.

zu 3: Wenn eine Verbindung irgendeiner Art zu Deinem jetzigen oder früher ausgeübten Beruf besteht kannst Du Deine kompletten Aufwendungen für das Fernstudium als Werbungskosten absetzten, also auch Fahrtkosten zu den Präsenzseminaren, Übernachtungen, Literatur, PC, etc.

zu 4: Wenn Dein Fernstudium als Werbungskosten anerkannt werden, dann trägst Du deine Kosten auf Seite 2 der Anlage „N“ ein. Aber denk`dran, immer alles schön mit Quittungen zu belegen.

Sollte sich das Finanzamt weigern, so bleibt noch der Abzug als Sonderausgaben bis zum einer Höhe von 4000,- €, einzutragen auf Seite drei des Mantelbogens.

So long

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Hi du!

Ich würde das Fernstudium immer als Werbungskosten einsetzen. Egal ob das weiter was bringt. Bei mir was es 2003 schlußendlich so, dass die Kosten für das Fernstudium als Sonderkosten abgesetzt wurden, die Fahrten etc. als Werbungskosten.

wo liegt hier der Vorteil wirst du dich fragen: Werbungskosten werden "höher" Berechnet, Sonderkosten nicht. Aber das Finanzamt stufft dich dann schon runter... also immer versuchen alles mitzunehmen.

Ganz liebe Grüße

toxi

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Würde ich auch so machen, denn es liegt letztlich immer in der Entscheidung des Sachbearbeiters beim Finanzamt, und bisher hab ich bei der persönlichen Abgabe der Erklärung gleich Fragen hierzu beantworten können, was eine Anerkennung als Werbungskosten durchaus positiv beeinflussen kann.

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Hallo,

sicherlich besitzt der Sachbearbeiter einen geringen Ermessensspielraum, der wiederum in der Abgabenordnung geregelt ist. Im Enddefekt kann er aber nur im Rahmen der Steuergesetze entscheiden.

Ganz sicher fällt die Beurteilung, inwieweit Fortbildungsaufwendungen Werbungskosten oder Sonderausgaben sind, nicht in diesen Bereich.

Wäre ja auch ziemlich ungerecht, wenn der zuständige Finanzbeamte nach seinem Ermessen entscheiden würde und nicht nach dem Gleichheitsgrundsatz.

Dies eröffnet Dir dann bei Kenntnis der Gesetzeslage glücklicherweise die Möglichkeit des Einspruchs, soweit Du der Meinung bist, dass der Finanzbeamte nicht "richtig" entschieden hat.

So long

BeimBacchus

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  • 3 Jahre später...

sitze auch mal grade dran *g*.

Wie schaut das aus mit den Probemonaten? Also wo man ja quasi nix löhnt. Würde ich das Finanzamt betrügen wenn ich da den vollen Preis draufschlage oder? *G*

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Äh ... nochmal, es gilt das Zuflussprinzip, wie willst Du denn nicht gezahlte Gebühren ansetzen? Du bekommst ja Rechnungen oder Bescheinigungen über die gezahlten Beiträge. Da gibt es eigentlich nichts zu deuteln.

Das hat nichts mit Pfennigfuchsen zu tun, sondern bereits das Einreichen der Steuererklärung (!) mit der Angabe von Gebühren für Januar wäre in Deinem Fall eine Straftat.

Gruß

Stonie

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Ich würde das Fernstudium immer als Werbungskosten einsetzen.

toxi

Nicht ganz. Wenn die Aufwendungen für das Fernstudium in diesem Jahr unter 4.000 EUR liegen und die Werbungskosten unter der Pauschale von 920,00 dann ist der Sonderausgabenabzug günstiger, da man dann die kompletten Kosten für das Fernstudium ansetzen kann und die Werbungskostenpauschale in Höhe von EUR 920 zusätzlich.

Aber letztendlich ist das eh gesetzlich genau geregelt, wie das abgesetzt werden kann.

Im Ermessen des Beamten liegt es nicht, allerdings ist es dem Beamten egal, wenn du es als Werbungskosten einträgst, so lange du von den Kosten her unter 4.000 EUR liegst. Dann ist das Ergebnis nämlich dasselbe und er läßt es deshalb auch oft in den Werbungskosten stehen.

Elke

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