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Steuererklärung?


Sol

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Ich muss mich unbedingt dazu aufrappeln meine Erklärung auch endlich zu erstellen. Denke nach der BWL-Prüfung ist ein guter Zeitpunkt denn bis nach Mathe will ich nicht warten. Letztendlich ist es doch eh an einem Tag geschafft, man muss sich nur mal hinsetzen. Da das Studium ja erst 2009 bei mir angefangen hat, muss ich mir zum Glück darüber noch keine Gedanken machen. Dafür wirds dann nächstes Jahr interessant.

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So ist es, ein Erststudium gilt als Berufsausbildung und ist somit per Definition eine Sonderausgabe. Ein zweites Studium oder eine Weiterbildung die zum Erhalt oder dem Ausbaiu der Arbeitskraft dient sind Werbungskosten, welche sogar einen Verlustvortrag ermöglichen.

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So ist es, ein Erststudium gilt als Berufsausbildung und ist somit per Definition eine Sonderausgabe. Ein zweites Studium oder eine Weiterbildung die zum Erhalt oder dem Ausbaiu der Arbeitskraft dient sind Werbungskosten, welche sogar einen Verlustvortrag ermöglichen.

Genau richtig.

Verlustvortrag allerdings nur, wenn alle Einkünfte zusammen (nach Abzug der Studienkosten als Werbungskosten) negativ sind. Das beinhaltet auch die Einkünfte des Ehepartners.

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  • 1 Jahr später...

Hallo,

habe das Problem, dass das FA mein Erststudium (Politik FU Hagen), nach meiner ersten Berufsausbildung (vor ueber 20 Jahren, kfm. Ausbildung) nicht anerkennen will, weil kein berufl.Zusammenhang bestuende.

Habe das Studium als Werbungskosten deklariert.

:confused:

Habe ich etwas falsch verstanden?

Danke fuer Eure Infos.

Gruss

Aenny

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Werbungskosten kannst Du nur dann ansetzen, wenn das Studium dem Erwerb oder der Sicherung von Einkünften dient. D.h. Du musst nachweisen, dass Du das Politikstudium für Deine aktuelle oder für eine einträgliche zukünftige Tätigkeit benötigst. Andernfalls ist es "Privatvergnügen" und nicht im Rahmend er Werbungskosten berücksichtigungsfähig. Wenn es aber ein Erststudium ist, kannst Du Kosten bis 4.000 Euro im Jahr als Sonderausgaben ansetzen.

Gruß

Stonie

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  • 1 Jahr später...

hallo,

ich möchte meine Stuererklärung in den nächsten Wochen machen. Vielleicht kann mir jemand seine Tricks verraten?

Eine Frage: Sind die Studiengebühren bei mir Sonder- oder Werbungskosten?

Ich habe eine kaufmännische Ausbildung und habe nun nach ca. fast 2 Jahren berufserfahrung letztes Jahr an der HFH mein berufsbegleitendes BWL-Studium angefangen. Das 1. Semster möchte ich nun für 2012 absetzen. Müsste unter Werbungskosten fallen, oder?

Danke.

LG

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ich möchte meine Stuererklärung in den nächsten Wochen machen. Vielleicht kann mir jemand seine Tricks verraten?

Was meinst Du mit Tricks? Du setzt Deine Aufwendungen für das Studium an, die tatsächlich entstanden sind.

Eine Frage: Sind die Studiengebühren bei mir Sonder- oder Werbungskosten?

Nach dem üblichen Disclaimer, dass ich keine Steuerberatung leisten kann, ist wohl die Ansetzung als Werbungskosten möglich, denn es ist zwar ein Erststudium, aber nicht die erste berufsqualifizierende Ausbildung, das war Deine Ausbildung.

Sofern Du aber nicht mehr als 6.000,- Euro ansetzen kannst UND durch den Ansatz ein negatives Einkommen und somit einen Verlustvortrag erreichst (unwahrscheinlich, oder arbeitest Du nicht mehr?), so ist die Art der Berücksichtigung für das Ergebnis unerheblich.

Gruß

Stonie

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Hi,

schrieb Lucyy:
Mit Tipps waren die möglichen absetzbaren Erträge gemeint. 🙂

Eigentlich setzt man nur Kosten ab, um die Erträge (z.B. aus nicht selbstständiger Arbeit zu mindern. 

schrieb Lucyy:
Ich absolviere ein berufsbegleitendes Fernstudium d.h. neben einen Vollzeit-Job.

Also Werbungskosten- Anlage N?

Sicher möglich, wie oben beschrieben ist das aber im Ergebnis wohl egal. Es sei denn, Du hast außer dem Studium keine Werbungskosten, welche die Schwelle von 1.000,- Euro Pauschbetrag knacken. DANN solltest Du eine Erklärung als Sonderausgaben vornehmen, um den Pauschbetrag bei den Werbungskosten zu nutzen.

Gruß

Stonie

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