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Problem mit Studiengebühren nach Kündigung


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Hallo liebe Mitnutzer,

ich hab ein saublödes Problem:

Vor ca.6 Monaten hab ich ein Fernstudium Journalismus an der FJS Berlin begonnen, das ein Jahr dauert. Die Studiengebühren kann man entweder 12x monatlich je 150 € bezahlen oder 6x monatlich je 280 €. Ich hab voller Elan (oder Blödheit) das zweite gewählt, weil ich gerade Geld hatte und ich dann nach einem halben Jahr schon fertig bin mit der Zahlerei. Jetzt hab ich aber das Fernstudium doch zum Ende des ersten Halbjahrs fristgerecht gekündigt. Ich soll aber die vollen 6 Raten zahlen, also die Gebühren für das ganze Jahr. Begründung:

(3) Im Falle des Abbruchs des Studiums gem. § 8 Abs. 3 hat der Teilnehmer nur den Anteil der Gebühren zu entrichten, die während der Lehrgangsteilnahme fällig waren, mindestens

jedoch für sechs Monate.

Ich soll also für was zahlen, was ich gar nicht mehr in Anspruch nehme. Die 6. Monatsrate steht noch aus, da hab ich schon die Zahlungsaufforderung bekommen..... und ich hatte gehofft, daß ich die zuviel gezahlten Gebühren rückerstattet bekomme!!!

Hat jemand einen hilfreichen Kommentar?

Verzweifelte Grüße, Christiane

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Hallo Christiane,

zunächst noch einige Rückfrage von mir. Hast Du bereits das gesamte Material für den Lehrgang enthalten, oder nur anteiliges Material? Wie viele Aufgaben hast Du bereits eingereicht? Hast Du die einzelnen Hefte bereits bearbeitet (also mit Notizen, Markierungen versehen etc.?) Ich bin mir nicht mehr sicher, aber sind die Hefte nicht sogar einzeln eingeschweißt? Falls ja, hast Du diese bereits geöffnet?

Durch die höhere Zahlungsrate hast Du ja auch eine Ersparnis gehabt, die Du vermutlich auf jeden Fall verlieren wirst (wären für sechs Monate 60 Euro).

Viele Grüße

Markus

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Ich würde auch versuchen zu verhandeln, ob du nicht wenigstens nur die "normalen" 6 Raten zahlen mußt.

Dass man im Fall einer Kündigung durch vorzeitiges Bezahlen der Gebühren gleich so bestraft wird, dass man dann das Doppelte bezahlt, halte ich nicht ganz für seriös.

Zuerst lockt man die Leute mit einem Art "Skonto" an, der ja eigentlich dafür gedacht ist, dass sie das Geld früher auf dem Konto haben, aber doch nicht dafür, dass man im Kündigungsfall dann sein Geld nicht mehr bekommt, was die anderen "Spätzahler" nicht zahlen müssen. Das ganze dann so formuliert, dass beim normalen Durchlesen (die wenigsten sind Gesetzestextleser) dieser Umstand gar nicht auffällt.

Ich persönlich finde das nicht gut.

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Eigentlich steht doch alles im Kleingedruckten...

Zuerst habe ich das auch gedacht: ABER: das Kleingedruckte weckt beim ersten Durchlesen den Eindruck, dass

man - wenn man nach 6 Monaten abbricht, auch nur für 6 Monate zahlt. Der Deutlichkeit halber hätte man noch extra daraufhin weisen sollen, dass "Frühzahler" IMMER die gesamte Kursgebühr bezahlen müssen.

Da würde mich wirklich interessieren, wieviele von dieser Regelung künftig gebrauch machen, wenn sie genau wissen, was sie da unterschreiben.

Genau genommen bedeutet das Kleingedruckte:

Für den Nachlass (von 60 EUR) verzichte ich auf jegliche Kündigungsfrist UND zahle in der halben Zeit.

Ob das überhaupt rechtens ist, keine Kündigungsfrist zu haben? Ich würde mich ggf. auch an die ZFU wenden.

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  • 3 Monate später...

Es ist zwar nun schon eine Weile her, aber für alle, die es interessiert, hier eine kurze Zusammenfassung, wie die Sache endete:

Nach einer Rechtsberatung bei der Stiftung Warentest und einem Brief durch meinen Anwalt hat die Schule mir die zuviel bezahlten Gebühren erstattet, samt Anwaltskosten. Die rechtliche Begründung der Stiftung Warentest lautet:

Ein kürzerer Zahlungsmodus darf nicht zur Folge haben, daß man trotz fristgerechter Kündigung für eine nicht erbrachte Leistung zahlen muß. Der Vertrag bzw. seine Auslegung durch die FJS wiederspricht dem FernUSG. Es gibt ein ausdrückliches Kündigungsrecht nach 6 Monaten, woraus hervorgeht, daß nach einer Kündigung auch nur Gebühren für disen Zeitraum fällig sind.

Also - wehrt euch, falls euch ähnliches begegnet.

Viele Grüße, Christiane

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