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  1. Heute
  2. Darf ich fragen an welcher Uni du extern promovierst oder promoviert hast? Ich sehe mich aktuell selbst um, extern ist allerdings echt nicht gern gesehen bei den potentiellen Betreuern. Hast du dazu vielleicht Tipps?
  3. Lieber Lenny, vielen Dank! Heimlich hatte ich auf eine Antwort von Dir gehofft :-)
  4. Englische Quellen müssen nicht übersetzt werden. Du kannst sie wie Deutsche Quellen behandeln, musst also eigene Übersetzungen auch nicht kennzeichnen.
  5. Liebe alle, ich habe eine Frage zur Zitation einer englischsprachigen Quelle, ich muss dazu sagen, dass ich im verfassen von Hausarbeiten noch wenig geübt bin, weswegen ich im Augenblick nicht so richtig weiterkomme. Leider ist auch der Zitierleitfaden der IU für dieses Problem nicht sehr ergiebig. Ich schreibe derzeit an einer Hausarbeit in der ich eine Theorie erläutern möchte. Mir ist es gelungen in einer Bibliothek das Werk, in dem der Autor die Theorie entwickelt im englischen Original aufzutreiben. Nun möchte ich einige Stellen in diesem Werk indirekt zitieren. Meine Frage ist: reicht es aus die Fundstelle im Originalwerk durch Angabe der Seite zu nennen oder muss ich das vorab übersetzen? D.h. darf ich vom Korrektor/Leser der Arbeit verlangen, dass er sich das Original im Zweifel selbst übersetzt? Vielen Dank für eure Hilfe vorab. Reicht es aus die Fundstellen
  6. Es gibt Online-Tools, welche ähnlich wie ein Plagiats-Check Texte auf Verständlichkeit prüfen (kurze Sätze, wenig Fremdworte ohne Erläuterung etc.) und einen Scorewert ermitteln. Die Links dazu finde ich aktuell nicht. Für vieles ist meiner Meinung nach eine Einschätzung durch mehrere Experten, aber auch durch Studierende notwendig. Ob ChatGPT hier auch gute Ergebnisse liefert, wäre interessant. Mit einer guten Vorgabe, worauf zu achten ist, würde das vermutlich sogar funktionieren. Verständlichkeit zum Beispiel nach dem https://de.wikipedia.org/wiki/Hamburger_Verständlichkeitskonzept – wobei es daran ja auch Kritik gibt.
  7. Danke für den Hinweis! Ja, das kann durchaus sein, ist dann nur unverständlich warum als Grund der Zitierfehler angegeben wurde und nicht eine KI. Zumindest laut meinem letzten Stand wäre diese auch nicht "verboten" aber da ich mich mit sowas nicht auskenne kann ich nicht viel dazu sagen, nachweise und kopien der verwendeten Dokumente könnte ich jederzeit vorlegen, insofern mir die Möglichkeit dazu gegeben wird, was im Moment leider nicht der Fall ist. Vielen Dank für den Ansatz, der ist eine Überlegung wert!
  8. Wenn dann wäre es ein Zitationsfehler, deswegen gleich mit 5 zu bewerten halt ich für recht gewagt. Aber Advocatus Diaboli... Mir erscheint es, als dass man dir die Nutzung von KI oder anderer unerlaubter Hilfe vorwirft, weswegen du keine Seitenzahl angegeben hast, weil diese Uneralubte Hilfe keine Seitenzahlen auswirft... Das wäre ein Akademisches Fehlverhalten und mit 5 zu bewerten. Also Zitationsfehler keine 5, Verwendung von unerlaubten Hilfen 5 Entsprechend solltest du ggf deine Quellen also Download Ressourcen der Quellen nachreichen, damit sie sehen, dass es keine Seitenangaben gibt. Es gibt sogar Fachbereiche, die sich die kompletten E-Books mitschicken lassen wenn du solche in deiner Arbeit verwendest. In den meisten Wissenschaftlichen Literaturen die ich so bisher als E-Book verwendet habe, werden die Sietenzahlen Analog zum Print angegeben. Also müsstest du nachweisen, dass dsa in den Büchern die du verwendest hast nicht der Fall ist, weil es unüblich ist.
  9. Ich kann hier nur Erfahrungswerte beisteuern von einer süddeutschen Uni, wo einige Doktoranden mit mir angefangen haben, extern zu promovieren neben ihrem Beruf. Dies ist das Fazit 10 Jahre nach dem Start: - 1 abgebrochen aufgrund Augenerkrankung - 1 abgebrochen aufgrund zeitintensiver Betreuung seiner Mutter - 1 arbeitet immer noch an ihrer Diss - 1 abgebrochen aufgrund ungenügender Deutschkenntnisse - 1 abgebrochen aufgrund neuer beruflicher Aufgabe - 1 hat abgeschlossen. Wenn man in fortgeschrittenem Alter neben dem Beruf promoviert, treten oft immer wieder dieselben Probleme auf: Die Eltern werden pflegebedürftig, die eigene Gesundheit ist angegriffen oder die berufliche Aufgabe ändert sich derart, dass für eine jahrelange Diss keine Zeit mehr bleibt.
  10. Aktuell ja. da es ja um automatische Prüfung geht. Verständlichkeit könnte man über einige Metriken prüfen (wie Satzkomplexität und -länge), das wäre aber nur teilweise hilfreich, bei den restlichen Punkten würde ich aktuell eher einen Mensch in der Verantwortung sehen. Generell ist meine Erfahrung, dass eine Abwesenheit von Quellen oder die Nutzung von nicht so geschickten Quellen (wie Online Lernkarten) auch oft ein Indikator für weitere Probleme sind. Oder anders gesagt: Ein Lehrbrief soll ja den aktuellen, gesicherten Wissensstand wiedergeben. Dazu sind Quellen notwendig. Nicht belegte Teile eines Lehrbriefs sind entweder Plagiate oder nicht gesichert. Natürlich bedeutet eine angegebene Quelle nicht, dass die Inhalte der Quelle korrekt wiedergegeben werden und/oder eine schlüssige Erklärung gegeben wird. Hier sollte dann ein Mensch mit Fachwissen und Verständnis für den Wissensstand der Studierenden eine entsprechende Einschätzung liefern. Kennst Du Ressourcen, die eine Prüfung der von Dir genannten Parameter erlauben? Oder meinst du, man sollte ChatGPT um eine Einschätzung bitten?
  11. Das sowieso, meine Vermutung ist ja das man das mit Absicht auf das Verfahren gemacht hat. Ich habe bis dato noch keine schärferen Maßnahmen ergriffen weil ich keine Gründe abliefern wollte, um extreme Maßnahmen wie eine exmatrikulation in Erwägung zu ziehen... man weiß ja nie wen man auf den Schlips tretten könnte.
  12. Ich denke, für die anderen Dinge solltest Du erstmal abwarten, was wirklich rauskommt, so schwer es fällt. Die eine Note, die Du schon hast, scheint mir aber problematisch. Letztlich musst Du, wenn es nicht anders geht, hier auf den Putz hauen. Denn "man konnte die Arbeit nicht bewerten" ist keine Begründung. Und auf die hast Du wohl einen Anspruch.
  13. Da gebe ich dir vollkommen Recht, darum habe ich auch diesen Post verfasst! Man findet online nichts zu dem Thema und auch in den Richtlinien steht nichts dazu. Da ich auch seitens KMU keine Antwort bekomme bin ich dementsprechend verunsichert.
  14. Auch wenn es wahrscheinlich erstmal nicht soviel hilft, ich wundere mich, inwiefern das "akademisches Fehlverhalten" sein soll. Es ist doch höchstens ein Fehler? Insofern sehe ich auch eigentlich nicht, warum es hier möglich sein sollte, einfach mit Hinweis darauf ein durchgefallen oder was auch immer zu bekommen. Wenn es aber ein Fehler ist, muss die Arbeit benotet werden, und dann ist ein Durchfallen nur deswgen schwierig zu begründen. Da muss es auch ein marking scheme geben, und da ist "bestanden" sicher irgendwie als "Schwächen in mehreren Bereichen, nicht-Anwendung mehrerer gelernter Techniken" oder so definiert.
  15. Bei der letzt gegebenen Antwort leider nicht. Die Arbeit wird auch nicht korrigiert sondern nur benoten und die "Notizen/Benotung" wird in ein Feld geschrieben aber kein direkter Bezug hergestellt.
  16. Die neue Baukasten werden in naher Zukunft rein Online abgewickelt (so wurde es schriftlich mir mitgeteilt). Eine Umstellung der anderen Zertifikaten ist angedacht aber nicht unmittelbar.
  17. Gibt es denn außer der Note und dem Hinweis aufs fehlerhafte Zitieren noch inhaltliche Rückmeldungen? Und bietet die Hochschule virtuelle Einsicht in die korrigierten Arbeiten an?
  18. Das stimmt wohl leider, ich habe den Beitrag auch mehr geschrieben um bis dahin Erfahrungsberichte zu sammeln um mich darauf vorzubereiten, da ich wie beschrieben das ganze etwas überzogen gefunden habe und es mich interessiert ob so eine Praxis gang und gebe ist oder ob da mehr dahinter stehen könnte.
  19. Der Monat hat ja noch fast die Hälfte. So schwer es auch fällt, ich würde diese Entscheidung zunächst bis zumindest Anfang Mai abwarten und dann weitere Schritte angehen an Deiner Stelle.
  20. Ja genau, bist richtig informiert. Voraussetzung für mein Gewerk der Leit- und Sicherungstechnik ist ein abgeschlossener Bachelor in Elektrotechnik. Einen kurzen Überblick findest du hier Bauüberwacher Bahn – Wikipedia , falls das interessant sein sollte. Es ist eine offizielle Ausbildung mit der ich theoretisch auch anschließend wechseln könnte. Es gibt auch Selbstständige usw... Habe auch schon welche aus anderen Ing. Büros kennengelernt
  21. Ist eine bestimmte Zitierweise (z. B. APA7) vorgegeben? Ein komplettes Nichtbestehen nur aufgrund fehlender Seitenzahlen kann ich mir schwer vorstellen.
  22. @Markus Jung es ging um Hausarbeiten, leider kann ich derzeit nichts wiederholen da ich in der "Warteschleife" hänge bis diese Vorwürfe geklärt sind. Die Kommission sollte dieses Monat stattfinden. Leider blieb jeder Kontakt unbeantwortet bis auf - ich soll die Entscheidung abwarten. Ich hatte noch 4 Prüfungen bis zum Abschluss offen.
  23. @KanzlerCoaching es ist eine Ausländische (Englische) mit einem Anbieter in Österreich. Leider gibt es nichts in der Prüfungsordnung.
  24. Ich habe auch noch eine Frage: Studieren Sie an einer deutschen Hochschule? Oder an einer ausländischen? Ggf. hilft ein Blick in die Prüfungsordnung Ihnen erst mal weiter.
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