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stefhk3

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  1. Ich denke, für die anderen Dinge solltest Du erstmal abwarten, was wirklich rauskommt, so schwer es fällt. Die eine Note, die Du schon hast, scheint mir aber problematisch. Letztlich musst Du, wenn es nicht anders geht, hier auf den Putz hauen. Denn "man konnte die Arbeit nicht bewerten" ist keine Begründung. Und auf die hast Du wohl einen Anspruch.
  2. Auch wenn es wahrscheinlich erstmal nicht soviel hilft, ich wundere mich, inwiefern das "akademisches Fehlverhalten" sein soll. Es ist doch höchstens ein Fehler? Insofern sehe ich auch eigentlich nicht, warum es hier möglich sein sollte, einfach mit Hinweis darauf ein durchgefallen oder was auch immer zu bekommen. Wenn es aber ein Fehler ist, muss die Arbeit benotet werden, und dann ist ein Durchfallen nur deswgen schwierig zu begründen. Da muss es auch ein marking scheme geben, und da ist "bestanden" sicher irgendwie als "Schwächen in mehreren Bereichen, nicht-Anwendung mehrerer gelernter Techniken" oder so definiert.
  3. Wir kommen tatsächlich etwas weg. Nur noch abschliessende Hinweise: Code ist grundsätzlich als Werk geschützt, für Details siehe z. B. https://www.digital-recht.at/blog/wann-ist-eine-software-urheberrechtlich-geschutzt Da kann man sich im Einzelfalle wieder streiten, aber das Code eines halbwegs komplexen Projekts eine rein mechanistische Wiedergabe einer Spezifikation wäre, ist sicher falsch. Die Nutzung von Know How ist wurscht, Thomas Mann hat auch schriftstellerisches Know How genutzt, niemand wird wohl den schöpferischen Charakter seiner Werke abstreiten. "Fliesenleger macht nen total schick aussehenden Boden mit komplex angeordneten farbigen Fliesen basierend auf Deinen Anweisungen. Gehört sein Name jetzt in Dein Badezimmer? Was, wenn er darauf besteht?" Wenn es wirklich 1:1 nach Anweisungen war, dann nicht, dann ist es das Werk des Anweisers (so funktioniert aber Programmieren nicht, um dem Einwand zu begegnen, weswegen auch die automatische Codegenerierung ein alter und unerfüllter Traum ist). Wenn er aber selbst gestaltet hat, ist es sein Werk. Und ich fürchte, Du kannst ihm dan nicht verbieten, das zu signieren. Der Urheber hat dann auch ein Recht, dass das Werk nicht verschandelt wird und so was. Da gibt es immer wieder Probleme bei Architktenhäusern, wenn der Architekt ein Ding im Bauhausstil gebaut hat und der Eigentümer möchte einen Balkon in älplerischen Stil anbringen, dann kann der Architekt das untersagen. Vor Jahren hat irgendein Architekt (bekannter Name, ich will jetzt keinen falschen nennen) die deutsche Botschaft in Washinton gebaut. Der Botschafter hat ein Friedrich-der-Grosse-Portrait aufgehängt, das hat der Architekt gerichtlich untersagen lassen, FdG ist Kitsch, verdirbt das Werk des Architekten. Dass die Prüfung der Beiträge der Autoren u. U. schwierig ist, mag sein, das ändert aber nichts an der Sachlage. Gute Journals verwenden auch https://www.elsevier.com/researcher/author/policies-and-guidelines/credit-author-statement Und Retractions wegen falscher Autoren kommen vor, siehe z. B. https://retractionwatch.com/2024/01/26/journal-retracts-more-than-50-studies-from-saudi-arabia-for-faked-authorship/. Ich streite weisgott nicht ab, dass es Fehlentwicklungen gibt, aber bei Dir klingt das so als sei alles egal und jeder macht, was er will. Ganz so ist es dann doch nicht.
  4. Puh, also jetzt wird es kompliziert. Ich versuche, die Sachen aufzudröseln: "Nein, das kannst Du so nicht pauschal sagen. In den allermeisten Fällen hast Du bei Auftragsarbeit keinen solchen Anspruch. Ich hab genug Projekte, bei denen ich auch sehr lange nicht mal sagen durfte, dass ich überhaupt am Projekt beteiligt war..." Also, auch bei Auftragsarbeiten hat man grundsätzlich so eine Anspruch. Das ist Urheberrecht, Par. 13 UrHG ("Der Urheber hat das Recht auf Anerkennung seiner Urheberschaft am Werk. Er kann bestimmen, ob das Werk mit einer Urheberbezeichnung zu versehen und welche Bezeichnung zu verwenden ist."). Dieses Recht ist auch nicht so ohne weiteres abtretbar, im Gegensatz zu den Verwertungsrechten. Wie sich das verhält, wenn es mit Geschäftsgeheimnissen kollidiert, weiss ich nicht, das ist aber so offensichtlich nicht und eine Frage, wo man zumindest mal Urteile suchen müsste. "Stark überzogenes Beispiel: Der Maler, der Deine Wand streicht, signiert diese ja auch nicht. Oder installiert eine Plakette." Das Streichen einer Wand ist auch kein Werk im Sinne des Urheberrechts, es mangelt an Schöpfungshöhe. Bei einer künstlerischen Wandgestaltung sieht das anders aus. "juristisch scheint mir das problematisch - Warum?" Siehe oben. "Hat er. Allein durch den Auftrag. Da gibt er ja maßgeblichen Input... und ansonsten ist die Nennung bei Papers auch gerne mal politisch bedingt." Zu dieser Frage gibt es umfangreiche Erörterungen. Ich weise nur Beispielhaft auf dieses: https://www.icmje.org/recommendations/browse/roles-and-responsibilities/defining-the-role-of-authors-and-contributors.html hin. Ganz ohne Zweifel erfüllt ein reiner Auftraggeber diese vier Kriterien (man beachte die AND-Verknüpfung) nicht. Dass dagegen oft verstossen wird, ist schon richtig, aber trotzdem falsch (auch z. B. nach DFG-Richtlinien). "In der Regel ist es eher so, dass du jede Mitarbeit kenntlich machen musst. Wenn Du in nem Forum fragst, was du für ne statistische Auswertung machen sollst, dann ist DataDude42 als Antwortgeber aber sowas von an Deiner Arbeit beteiligt. Siehe hier auch die Problematik bei der Eidesstattlichen. Bei nem Paper werden die Personen, die bei der Auswertung helfen dann auch direkt Co-Autoren. Und ob du nun den Dude im Büro nebenan fragst, oder jemanden im Netz sollte da Banane sein." Ja, aber nur wenn ein substantieller Beitrag vorliegt. Die DFG hat Negativbeispiele https://wissenschaftliche-integritaet.de/kommentare/kriterien-der-autorschaft-negativkatalog/ Demnach langt z. B. "Lediglich technische Mitwirkung bei der Datenerhebung" nicht. Dein Beispiel mit "welche Methode soll ich verwenden" mag anders liegen, aber im Einzelfall gibt es immer Grenzfälle. Trotzdem ist für eine wissenschafliche Autorenschaft nicht jede Mitwirkung ausreichend (Prüfungsarbeiten liegen rechtlich anders). "Aller Personen, die zum Werk beigetragen haben sind potentiell in der ByLine. Damit tragen diese Personen zur Forschungsleistung bei. " Siehe Richtlinien, das stimmt so nicht. Auch die DFG verlangt mehr und schliest ausdrücklich z. B. reine Gruppenleitung aus.
  5. Ich fürchte, auch Perry Rhodan ist nicht aus Fleisch und Blut. Aber genau diese Dinge zeigen doch, dass die Grenzen fliessend sind. Sowas wie "Perry Rhodan" ist auch kein "normales" Pseudonym, jedenfalls für meine Begriffe, denn da steht ein bestimmter Autor dahiner. Solche Serien werden aber doch von verschiedenen Autoren oder Autorenteams verfasst, vermute ich? Es gibt offenbar auch im literarischen Bereich unterschiedliche Massstäbe. Warum genau und wann scheint mir nicht so offensichtlich. Übrigens gibt es ja solche Dinge auch in anderen Bereichen, und es gibt da auch Veranderungen: In meiner Kindheit waren Brettspiele "anonym", jedem war klar (glaube ich jedenfalls), dass "Ravensburger" und "Schmidt Spiel+Freizeit" keine realen Menschen waren. Irgendwann kamen "Autorenspiele" auf, und es stand plötzlich "Autor: X" oder so etwas auf manchen Verpackungen. Was wäre jetzt, wenn so ein mehr oder weniger bekannter Spieleautor einen Ghostwriter beschäftigt? Also "Ein Hans Meier Spiel" wurde von Alfred Müller verfasst. Würde man das als "in Ordnung" empfinden?
  6. Hier nur ein paar Anmerkungen: - Software: Der Name/Firmenname, von dem Du sprichst, wäre für meine Begriffe eher mit z. B. einem Verlagsnamen zu Vergleichen. Also "Microsoft" wäre mit "S. Fischer Verlag" zu vergleichen. Selbst zu Lebzeiten von Herrn Fischer hat niemand erwartet, dass er die Bücher seines Verlages selbst schreibt, ebensowenig wie man erwartet, dass Microsoft-Software von Bill Gates stammt. Würde man auch nicht erwarten, wenn das Unternehmen "W. Gates Software Inc." hiesse. - Richtig ist, dass die Nennung von Autoren bei Software weniger üblich ist. Das scheint mir aber mehr kulturell bedingt zu sein, bei "Texten" erwartet man irgendwie mehr "Persönlichkeit" dahinter. Es gibt aber Ausnahmen: Die ???-Bücher (kennt man die heute noch?) wurden nicht von Alfred Hitchcock geschrieben. Und Inga Lindström gibt es, schätze ich, gar nicht. - Der Autor hat rechtlich einen Anspruch auf Nennung. Zumindest früher war das bei Software auch so, wenn auf Help->About ging, enthielt das Fenster eine Liste von Autoren. Heute gibt es scheinbar diese About-Seiten nicht mehr, aber m. E. müsste es das geben, juristisch scheint mir das problematisch, wenn die Autoren nicht genannt werden (ob ein Verzicht gültig wäre, weiss ich nicht, scheint mir nicht klar). - Einfach den Ghostwriter zum Autor zu machen nützt im akademischen Bereich nur begrenzt. Das geht nur, wenn der vorgebliche Autor/Auftraggeber auch beigetragen hat, dann ist es ein Gemeinschaftswerk, kein Problem. Aber wenn der Auftraggeber keinen substantiellen Beitrag geleistet hat, wäre dessen Nennung nicht im Einklang mit Richtilinien für Autorenschaft. Wer eben nicht selbst forscht und publiziert, kann nach Masstäben der Wissenschaftsehtik nicht Autor sein. - Bei Prüfungsleistungen ist es natürlich recht einfacht, da ist ein Ghostwriter wohl eine Form von Prüfungsbetrug, ähnlich abschreiben, auch wenn man keine explizite Erklärung unterschreibt.
  7. Ich fürchte, Du hast noch nicht in die Abgründe geschaut. Siehe z. B. https://de.wikipedia.org/wiki/Paper_Mill - die Kunden dieser "Dienstleister" kommen vielleicht mehr aus den sog. Schwellenländern, aber es gibt das. Und davon sind sicher ein guter Teil Professoren, denn in diesen Ländern wird man ja zum Teil mit Abschluss des Bachelors "Professor" usw. Und gemässigte Formen davon finden auch in Europa und Deutschland jeden Tag statt .- ich setz Dich mit aufs Paper, Du mich, Zitierkartelle usw. So weit weg ist das von "ein Paper schreiben lassen" auch nicht. Und: Wenn der Gruppenleiter Funding einwirbt und dafür auf dem Paper landet, das von den mit dem Geld bezahlten geschrieben wird (was gegen jede Richtlinie verstösst, aber leider Alltag ist), wie weit ist das eigentlich von "sich ein Paper schreiben lassen" weg? Gerade medizinische Studien - sog. Professoren an den Kliniken, die eine volle Stelle in der Krankenbetreuung haben, veröffentlichen gleichzeitig Zahlen an Papers, die selbst ein Vollzeitforscher eigentlich nicht schreiben kann - wie weit weg ist das von "sich Papers schreiben lassen"? Also dieser apodiktische Ausschluss von, naja, Fehlentwicklungen scheint mir nicht haltbar.
  8. Also ich habe diese Zahl erst jetzt gesehen, aber ich halte sie für unglaubwürdig, jedenfalls im Sinne des normalen Verständnisses. Die Abbruchquoten von Vollzeit-PhDs in GB betragen 20 % (https://www.timeshighereducation.com/news/phd-completion-rates-2013/2006040.article), in Deutschland sieht es ähnlich aus (Zahlen sind in D schwierig, weil man ohne Immatrikulation an der Promotion arbeiten kann, aber praktische Beobachtungen kommen zu ähnlichen Schätzungen). Ich glaube nicht, dass Teilzeit so viel niedrigere Zahlen hat. Ich bin mir ziemlich sicher, dass hier (ähnlich wie bei den teilweise veröffentlichten niedrigen Abbruchquoten privater Hochschulen in Bachelor/Master-Studiengängen) nicht alle Abbrecher gezählt sind, sondern z. B. nur die, die den probation review oder wie auch immer die Dinge bei KMU heissen, bestanden haben, oder ähnliche Aufhübschungen der Daten.
  9. Ich denke, der Knackpunkt ist eher, dass oft angenommen wird, dass die Passeintragung eine Art Anerkennung darstellt - wenn man das geschafft hat, kann man sonst den Grad ohne weiteres führen. Und das stimmt nicht, die Verantwortung für die Führung anderswo liegt noch immer bei einem selbst.
  10. Solche Promotionsvermittlungen, bei denen es keine eigentliche Kooperation mit einer oder mehreren bestimmten Universitäten gibt, sondern nur die Vermittlung ganz allgemein versprochen wird, sind immer problematisch. Wenn dann noch Vorkasse fällig wird, erst recht. Ich bin zwar auch skeptisch, was die Qualität von Dingen wie dieser Salzburger SMBS betrifft, aber hier kann man, wenn man in Salzburg angenommen wird, jedenfalls damit rechnen, tatsächlich promovieren zu können. Bei einer unbestimmten Vermittlung ist das fraglich, und aus meiner Laiensicht auch rechtlich, denn es dürfte sich dabei doch um einen Dienstvertrag handeln. Und da ist eben kein Erfolg geschuldet. Man müsste dem Anbieter also mangelendes Bemühen nachweisen, und das ist schwierig.
  11. Das erinnert mich an eine der unfreiwillig komischen Fernsehsendungen, die ich gesehen habe. Da ging es um sexuelle übertragbare Krankheiten (weniger AIDS, sondern die ganzen anderen Dinge, die sich so übertragen) und es gab eine Art Studiodiskussion. Gast war u. a. eine Dame von einer Einrichtung Marke "Deutsches Zentrum für Sexualgesundheit e. V." (nicht die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung, sondern noch was spezielles) und die wollte dann sagen, dass sich die Männer (schuld sind, wie üblich, meist die Männer) vor dem Geschlechtsverkehr den Penis waschen sollten. Das hat sich sich aber nicht getraut und meinte "Die Männer ... hihi ... vorher ... huhu ... waschen ... hoho ... untenrum ... hihi". Blöd, wenn man beim Deutschen Zentrum für Sexualgesundheit arbeitet und sich nicht traut Penis und Geschlechtsverkehr zu sagen. Auch das ist ein Askpekt bei der Berufswahl...
  12. Hamburg am Rhein? Es gibt, was immer für Verwirrung sorgt, Linz am Rhein, und Köl(l)n an der Spree, aber Hamburg am Rhein ist mir kein Begriff.
  13. Bekanntes Problem bei Macromedia, es werden Spezialisierungen als Studiengänge beworben. Die tatsächlichen Inhalte aus dem vorgeblichen Studienfach sind oft nicht sehr viel (das soll nicht heissen: zu wenig). Ist halt ein Werbestrategie, ich fürchte, mit sowas muss man leben. Verglichen mit so manchen Aussagen zu "glänzenden Berufsaussichten" und "wertvollen ILS-Diplomen" ist das noch harmlos.
  14. Wer mit der Mundorgel Schwierigkeiten hat, kann alternativ auch dies https://www.amazon.de/Die-Arschgeige-Das-schmutzige-Liederbuch/dp/3821817984 versuchen (leider nur noch antiquarisch erhältlich).
  15. Kein Problem. Ich hätte eigentlich gedacht, die Hochschulen machen es sich einfach und verlangen Bezahlung vor der Gradverleihung. Der Vergleich mit dem Restaurant von DerLenny scheint mir zu hinken. Der Vergleich wäre eher so, man geht nach dem Essen im Restaurant zur Tür und sagt, man möchte nur einen Spaziergang machen. ich glaube, da verlangen die meisten Restaurants Bezahlung vor dem Spaziergang ;-)
  16. Nichts anderes habe ich gesagt. Aber meine Vermutung wäre gewesen, dass die Hochschulen den sicheren Weg gehen. Wenn dem nicht so ist, auch gut, wieder was gelernt. Ich bitte trotzdem darum, mir keine Aussagen zu unterstellen (hier: Man ist nicht mehr verpflichtet zu zahlen, wenn man die Urkunde hat), die ich nie getätigt habe. Danke.
  17. Verleihen Hochschulen wirklich den Grad und übergeben die Urkunde, bevor vollständig bezahlt wurde? Aus Sicht der Hochschule schiene es mir der einfachste Weg, Bezahlung sicherzustellen. Natürlich kann die Hochschule auch nachher noch vertraglich geschuldete Zahlungen einfordern, aber das ist Aufwand und mit dem Risiko verbunden, dass die Forderungen nicht beigetrieben werden können.
  18. Ich würde sagen: Promotionsordnung lesen. Alles andere ist Kaffeesatzleserei. Der hochschulkompass-Link von MartinGS sagt z. B. über die Disputation "Gegenstand der Diskussion können dabei auch weitere Wissenschaftsgebiete sein, die sich zum Beispiel aus Ihren Nebenfächern ergeben", was die allgemeingültigkeit der Regel "Disputation nur über die Arbeit" beschränkt. Colloquium kenne ich auch eher als Bezeichnung für ein Doktorandentreffen mit Vorträgen, aber ich kenne mindestens eine Promotionsordnung, die die Doktorprüfung Kolloquium nennt. Das war eigentlich alles, was ich sagen wollte - man sollte sich nicht an absolute Regeln klammern. Es ist einfach jedes Detail ortsabhängig - auch Dinge wie die Anzahl der Prüfer, ob die Prüfer von der gleichen Uni sein können/müssen/nicht dürfen etc. Ich habe mal glaubhaft gehört (habe aber die Promotionsordnung nicht gelesen), dass an einer Uni die Doktoranden offiziell ein Nebenfach angeben müssen (also wer in Informatik promoviert, muss Nebenfach Mathematik oder Chemie oder Germanistik oder was auch immer angeben). Habe ich bis dahin auch nicht gedacht, dass es in der Promotion Nebenfächer gibt, aber gibt es an mindestens einer Uni ganz offiziell. Jetzt hoffe ich, ich habe nicht vorbeigeredet - ich will nur sagen, man kann nicht sagen, "bei mir an der Uni gibt es eine Disputation, also werde ich nur zu meiner Dissertation befragt" oder anderes. Ohne konkrete Bestätigung für diese Uni (oder besser Fakultät) kann man so etwas nicht sagen.
  19. Ergänzung: Bei Rigorosum sagt wikipedia auch "Ob eher das Rigorosum oder eher die Disputation als angesehenere der mündlichen Prüfungen im Rahmen eines Promotionsverfahrens gilt, wird von Hochschule zu Hochschule variieren, da keine der beiden Prüfungsformen bislang normiert oder vereinheitlicht worden ist. An manchen Hochschulen war oder ist auch eine Wahlmöglichkeit zwischen beiden Prüfungsformen gegeben."
  20. Kannst Du mir eine Quelle für diese Normierung nennen? Ich habe x Fälle erlebt, wo jemand sagte "Colloquium ist immer öffentlich" (oder was auch immer) und sofort jemand von einer anderen Uni sagte "bei uns aber nicht". wikipedia (nicht 100%ig zuverlässig, aber immer ein guter Einstieg) sagt bei Disputation übrigens (nach einer längeren historischen Darstellung): "Im Unterschied zum Rigorosum bezieht sich die heutige Disputation als mündliche Doktorprüfung an vielen – aber nicht allen – Universitäten auf das Thema der Dissertation oder Habilitation." Klingt mir nicht so nach normiert. Und bei Rigorosum finde ich: "Im Unterschied zu den meist universitäts- oder fakultätsöffentlichen Prüfungsformaten der Disputation oder des Kolloquiums werden im Rigorosum neben dem Thema der Dissertation in der Regel noch weitere Fächer geprüft." meist, in der Regel - klingt nicht so normiert. Was soll übrigens Fach hier sein? Ich glaube nicht, dass die z. B. die Informatiker noch in Geschichte geprüft werden. Da wären nach meiner Einschätzung die Durchfallquoten bei 99,99%. Ich bin ersthaft an einer Aufklärung interessiert.
  21. Würde ich nicht machen, höchstens den Hinweis, dass es Unterschiede gibt. Die Bedeutung der Begriffe schwankt, schon innerhalb Deutschlands. Behauptungen "Disputation ist immer genau so" usw. sind meist dem Glauben geschuldet, die Regelungen an der eigenen Uni seien überall gültig. Ganz zu schweigen von international (wir haben hier immer zahlreiche ausländische Promotionsangebote), da ist es noch viel anders. In England etwa ist die viva eine echte, normalerweise mehrstündige Prüfung, bei der Gäste nicht vorgesehen sind und die Idee eines Gastes merkwürdig wäre. In Holland ist die Verteidigung eine rein zerimonielle Angelegenheit ohne jede Konsequenz, der "Prüfling" bringt zwei Leute mit, die Antworten, falls er nicht weiterweiss. Die Arbeit ist bereits akzeptiert, benotet und gedruckt. Also irgendwelche Regeln was genau was bedeutet gibt es nicht, auch wenn immer wieder Leute das behaupten.
  22. Da muss man aber sagen, dass das sehr vom Land/System abhängt. Hier ist tatsächlich ein grosser Unterschied zur britischen Dissertation, vielleicht ein wichtigerer als mancher Unterschied, der in meinen Augen manchmal überbewertet wird: Bei der britischen Dissertation ist man am Department in einem Promotionsstudiengang immatrikuliert und das Department ist dafür verantwortlich, die vereinbarten Bedingungen zu liefern. Dazu zählt das Stellen eines oder mehrerer Betreuer. Die können durchaus wechseln, aus einer Vielzahl von Gründen, das ist nicht sooo selten. Und es ist die Verantwortung des Departments für Ersatz zu sorgen. Das ist auch der Grund, warum die Rolle des Betreuers so deutlich anders ist, als des deutschen Doktorvaters - das liegt nicht daran, dass die deutschen Professoren alle schlecht oder uninteressiert wären, wie manchmal sugeriert, sondern daran, dass man in Deutschland weitgehend tatsächlich beim Doktorvater promoviert, in Grossbritannien promoviert man am Department und der Betreuer ist das ausführende Organ des Departments.
  23. In Word sieht das, wenn ich Deinen Angaben folge, so aus: Das wäre mir auch zuviel Platz. Und ich denke, solange nichts explizit angegeben ist, ist das Einfügen vn Absätzen nicht unbedingt im Einklang mit den Vorgaben (auch wenn es nicht explizit gesagt ist, dass man es nicht machen soll).
  24. Ich würde allerdings keinen "Leerschritt" machen. Mit 1,5 Zeilenabstand ist das auch für meinen Geschmack sehr viel und überflüssig. Habe ich ehrlich gesagt auch noch nie gesehen, jedenfalls nicht bewusst.
  25. Dir ist aber schon klar, dass Du hier aktiv zur Verlängerung der Diskussion beiträgst, die Du nicht haben willst? Du hast nach fünf Wochen einen Thread wiederbelebt, der sonst schon vergessen wäre. Nun hätte ich eigentlich nicht geantwortet, Du wirst mir allerdings vor, zu unterstellen, "dass alle Dozenten, Professoren, Studierende und Mitarbeiter dieser Einrichtungen in kriminelle Machenschaften involviert seien", was der Vorwurf einer Straftat meinerseits ist. Da reagiere ich dann doch. Und jetzt beschwerst Du Dich, es werde zuviel sinnlos diskutiert.
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