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stefhk3

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  1. Nun gut, ich will das nicht auswalzen und rate auch ausdrücklich von einer Verwendung ab. Wenn dann eben als "Weiterbildung in BWL" (wobei man da aber mit rechnen muss, dass nachgefragt wird "IHK oder SGB", und dann klingt "Warschau" auch blöd). Allerdings ist es ständige Rechtssprechung, dass eine Verwendung alleine im Lebenlauf strafrechtlich ok ist. Das hat z. B. dem Herrn Mario Czaja gerettet, der sein Teufener Diplom nur im Lebenslauf, nicht als Titel, verwendet hat. Kann man z. B. hier https://www.tagesspiegel.de/berlin/cdu-mann-mario-czaja-verteidigt-titel-hat-sich-der-abgeordnete-uni-abschluss-erkauft-1303318.html nachlesen. Nochmal, ich rate nicht dazu, aber es ist oder war jedenfalls immer die Rechtslage - im Lebenslauf geht, Visitenkarte o. ä. in Verbindung mit der Person nicht. Ich denke, wir belassen es dabei.
  2. Wenn die wirklich so heissen, stehen sie mit ihrem Latein auf Kriegsfuss. Das spräche eher gegen die Institution...
  3. Im Lebenslauf ist es alles etwas unproblematischer, die Strafbarkeit greift eigentlich "nur" bei Führung in titelähnlicher Art und Weise zusammen mit dem Namen. Im Lebenslauf kannst Du also Angaben mit Zusatzinformationen machen, so in der Art von "Master of Buseniss Adminstration, studia podyplomowe, Warschau" o. ä. Nur bist Du dann das Problem nicht so richtig los, denn bei Nachfragen wirkt es immer komisch. Oder ein Arbeitgeber druckt deswegen MBA auf die Visitenkarte (was problematisch ist, denn hier liegt wahrscheinlich eine Gradführung vor) und Du musst dann erklären, warum das leider nicht geht. Also ich sehe da keine so richtige Lösung. Einzige Möglichkeit: Die schreibst gleich etwas, was gar nicht wirk wie akademisch, also "betriebswirtschaftliche Weiterbildung, Collegium Humanum, Warschau" o. ä. Aber das wirkt auch nicht so eindrucksvoll, und wenn jemand nachfragt, "warum Warschau" (eine naheliegende Frage, denke ich) bist Du auch wieder in Erklärungsnöten. Also eine echte Lösung sehe ich hier nicht.
  4. Wenn es stimmt, dass es sich nicht um Hochschulgrade handelt, dann kann man sie nur so führen, dass keine Verwechslungsgefahr mit Hochschulgraden besteht. Und das heisst in der Praxis gar nicht, denn MBA, DBA usw. bergen Verwechslungsgefahr, und nach der Rechtssprechung in vergleichbaren Fällen (VWA-"Diplome" usw.) sind auch Zusätze o. ä. nicht geeignet, diese Verwechslungsgefahr auszuschliessen. Solche Fälle gibt es manchmal auch jenseits solcher Dinge wie diesem "Collegium Humanum", bei dem die Verwirrung natürlich geplant ist. Es gibt ja in Deutschland die traditionellen Studentenselbstbezeichnungen als Cand. Jur., Cand. Phil. usw. Es gibt aber Länder, in denen der Candidatus ein offizieller Hochschulabschluss ist (Dänemark soweit ich weiss) oder jedenfalls bis Bologna war oder sogar der Doktor Kandidat heisst (Russland, wahrscheinlich auch andere Teile der früheren Sowjetunion). Hier kann man sich als deutscher Student natürlich nicht einfach als Candidat oder so auftreten, jedenfalls wäre ich sehr vorsichtig damit.
  5. Mir scheint die ganze Sache doch eigentlich recht eindeutig: In dem Studiengang wird kein Doktorgrad (egal unter welcher genauen Bezeichnung) verliehen, sondern es wird nur gesagt, dass man einen Doktor hätte wenn es denn so wäre, was aber nicht der Fall ist. Damit kann auch nichts führen, weil man in Deutschland nur tatsächlich verliehene ausländische Grade überhaupt führen kann. Dass es Leuten gelungen ist, den Grad eintragen zu lassen, sagt gar nichts. Natürlich sind den armen Mitarbeitern im Einwohnermeldeamt von Buxtehude oder Ohrdruf oder auch Berlin diese Details nicht klar, die sich hier auch erst im Laufe einer länglichen Diskussion inkl. Befragung von Experten herausgestellt haben. Deswegen gehört die Passeintragung auch abgeschafft.
  6. Es würde mich interessieren, wo das sein soll. Im zweifelsfalle auch per PN. Hagen kann es eigentlich nicht sein, denn hier muss man sich klar zwischen Voll- und Teilzeit entscheiden. Da kommen in Deutschland eigentlich nur noch relativ seltene (nach Studententzahlen) wie Dresden als Uni in Betracht. "University of Applied Science", "IU" u. ä. sind übrigens keine Universitäten, auch wenn man sagen könnte, dass sie "mit Universität werben".
  7. Das stimmt so ganz aber auch nicht. An der Fernuni Hagen kann man als Teilzeitstudent immatrikuliert sein und trotzdem beliebig viele CPs erlangen. Umgekehrt bieten die meisten der privaten Fern-FHs doch gar kein Volllzeitstudium an, jedenfalls war das in der Vergangenheit so, weswegen z. B. Bafög-Bezug ausschied. Und mit grosser Wahrscheinlichkeit ist die "Fernuni" von Ailocked doch eine FH.
  8. Das hat mit Werkstudent nichts zu tun. Für Werkstudent darfst Du nicht mehr als 20 h die Woche arbeiten, das ist egal, wie das jeweils heist. Wenn Du 29h + X arbeitest, bist Du kein Werkstudent. Das Teilzeitstudium beeinflusst Deinen Status als Arbeitnehmer nicht. Die arbeitest weiterhin in Deinem normalen Beruf mit voller Sozialversicherungspflicht. Daneben kannst Du (wie jeder andere Arbeitnehmer) noch einen Minijob mit Pauschalversteuerung usw. machen. Für beides ist das Studium irrelevant.
  9. Stimmt, mein Fehler. Allerdings geht der ganze Thread ausser ganz am Anfang nicht um die AFUM, sondern nur das Collegium Humanum, bzw. dessen Abschlüsse. Insofern müsste Markus fast mal den Titel ändern.
  10. Herr Weber hat die AFUM jetzt in seinem Blog behandelt: https://plagiatsgutachten.com/blog/briefkastenuni-frotzelt-oeffentliche-unis/
  11. Wir hier bereits gesagt, sind solche Top-Up-Abschlüsse in Deutschland nicht unproblematisch. Da gab es auch eine längjährige Rechtssprechung (ein Beispiel wurde genannt), nach der auch "offiziell" es nicht alleine darauf ankommt, wer ein Zeugnis ausstellt, und es nicht nur informell Probleme geben kann. Klassisches Beispiel waren die Berufsakdemieen aus BW, deren Absolventen mit den Zeugnissen der OU ganz offiziell nicht als Universitäts-Absolventen galten. Ich weiss nicht, ob sich hier evtl. Änderungen in der Rechtssprechung ergeben haben. Aber in jedem Falle ist es einfach so, dass ein Abschluss, der wesentlich einfacher zu erreichen ist, Probleme machen kann. Das gilt für "Doktor in einem Jahr" genauso wie für Kurz-Bachelor usw. Und das ist auch nicht durch Verweis auf Europarecht u. ä. zu lösen, denn hier sind immer (auch etwa in der Lissabon-Konvention) Ausnahmen vorgesehen. Und die Triagon ist ein zusätzliches Problem, wegen der Debatten um deren Status. Wenn die Triagon gar keine Hochschule wäre, nutzt es alles nichts.
  12. Liegt das nicht daran, dass die Präsenzstudenten ein Semesterticket bekommen/bezahlen?
  13. Wir kennen natürlich die Situation nicht und ich bin kein Jurist, aber da würde ich mich mal nicht reinsteigern. Über eine strafrechtliche Verfolgung entscheidet noch immer die Staatsanwaltschaft, und da muss es schon übel kommen, damit die dem Zeit widmet. Wenn jedes Kraftwort im Internet strafbar wäre, wären die Gerichte noch überlasteter, als sie eh schon sind. Aber das ist natürlich kein situationsbezogener Rat, sondern eine allgmeine Bemerkung. Ich besitze eine Immobilie, da droht der Nachbar gefühlt im Wochenabstand mit der Polizei wegen Dingen wie zu viel Unkraut im Garten. Ob er jemals Anzeige erstattet hat, weiss ich nicht, die Polizei hat sich bei mir noch nicht blicken lassen. Insofern sind private, die mit Strafverfolgung drohen, immer nur eine Seite der Medaille. Deswegen mein Rat: Durchatmen, Verhalten ändern, woanders studieren wie aufgezeigt, ohne irgendwo zu lügen oder etwas zu verschweigen.
  14. Ich denke, Du siehst hier etwas zu schwarz. Ich glaube nicht, dass Deine Studienmöglichkeiten für immer gestrichen sind. Wir können hier keine rechtsverbindlichen Auskünfte geben. Aber Du kannst ja auch mal bei einer Hochschule nachfragen. Wenn Du meinst, kannst Du Deinen Namen ja nicht sagen, obwohl ich nicht glaube, dass Anrufer auf der "schwarzen Liste" landen. Und Du kannst ja z. B. sagen, Du hättest schon mal ein Semester studiert und dann aus privaten Gründen abgebrochen. Leider findest Du die Exmatrikulationsbescheinigung nicht mehr, ob Du die für die Immatrikulation bräuchtest. Wenn die nein sagen, weisst Du ja schon mal, was los ist. Übrigens überrascht es mich, dass die IU offenbar Details der Konversation auf die Exmatrikulationsbescheinigung druckt. Ist das datenschutzrechtlich ok? Übrigens habe ich mal nach Immatrikulationsanträgen gesucht. Da findet man z. B. https://www.static.tu.berlin/fileadmin/www/10002460/Bewerben_und_Einschreiben/Bachelor/Bachelor_allgemein_Antraege/Antrag_auf_Immatrikulation_Bachelor.pdf und da heisst es: "Mir ist bekannt, dass ... ich in dem beantragten Studiengang nicht ohne Entscheidung durch den zuständigen Prüfungsausschuss der TU Berlin immatrikuliert werden kann, wenn ich bei einem früheren Studium in einem Studiengang an einer Hochschule in Deutschland, der EU, Island, Liechtenstein oder Norwegen eine Einzel- oder Abschlussprüfung endgültig nicht bestanden habe oder einen nach der Prüfungsordnung erforderlichen Leistungsnachweis endgültig nicht erbracht habe (vgl. Nr. 8). Um die Entscheidung zu erhalten muss ich mich an den Prüfungsausschuss für den beantragten Studiengang wenden. Anschließend muss ich den Antrag auf Überprüfung bisher erbrachter Leistungen (Teil A) mit der Entscheidung bis zum Ende der Immatrikulationsfrist in meinem persönlichen TUB-Account (tuPORT) hochladen." Da wäre Deine Exmatrikulation völlig egal (ausserdem muss man Studienzeiten angeben, aber da wird nur nach abgeschlossen/nicht abgeschlossen gefragt, nichts mit Exmatrikulation).
  15. Ich halte die ganze Diskussion um verschweigen etc. für müssig. Denn, wenn sich das nicht geändert hat, wird bei der Immatrikulation nicht gefragt, ob Du schon studiert hast oder exmatrikuliert wurdest, sondern ob Du "die Bachelorprüfung in Informatik oder einem verwandten Fach nicht endgültig nicht bestanden" hast. Da kannst Du guten Gewissens nein sagen. Also stellt sich die Frage doch gar nicht, ob Du irgendwas verschweigen sollst oder nicht.
  16. "Hochschulgrad" und "akademischer Grad" sind in Deutschland das gleiche, rechtlich gibt es da keinen Unterschied. Selbst wenn es im polnischen "stopień akademicki" heisst (laut google translate), kann man das mit "Hochschulgrad" genauso wie mit "akademischer Grad" übersetzen. Letztlich scheint mir das Problem hier das gleiche zu sein wie bei diesem "DBA" aus Lyon: Das deutsche Hochschulrecht beschäftigt sich nicht damit, welche ausländische Ausbilung als was anzuerkennen wäre und welchen Grad diese haben könnte, sondern genau damit, ob man ausländische akademische Grade in Deutschland führen kann. Wenn es gar keinen ausländischen Grad gibt (wie hier), kann man auch nichts führen. Ich sage hier auch das gleiche wie bei vielen anderen Gelegenheiten: Man sollte sich überlegen, bei einem Anbieter viel Zeit und Geld zu investieren, der von vorneherein solche Diskussionen hervorruft. Wenn man unbedingt einen "Doktor" in einem Jahr will, vielleicht. Aber dann braucht man sich nch wundern, wenn es anschliessend Probleme gibt.
  17. Ich fürchte ja, ich wiederhole mich. Aber nimm doch den Wortlaut des Hochschulgesetzes irgendeines Bundeslandes. Z. B. NRW (anderswo gilt praktisch das gleiche) sagt: "Von einer staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschule in Deutschland oder in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union einschließlich der Europäischen Hochschulen in Florenz und Brügge sowie der Päpstlichen Hochschulen in Rom verliehene Hochschulgrade sowie entsprechende staatliche Grade können im Geltungsbereich dieses Gesetzes in der verliehenen Form geführt werden. Ein sonstiger ausländischer Hochschulgrad, der auf Grund einer Prüfung im Anschluss an ein tatsächlich absolviertes Studium von einer nach dem Recht des Herkunftslandes anerkannten Hochschule ordnungsgemäß verliehen wurde, kann in der verliehenen Form unter Angabe der verleihenden Institution geführt werden." Da sind doch zwei Dinge festzuhalten: a) Es geht überhaupt nur um die Führung eines tatsächlich verliehenen ausländischen Grades. Das scheint aber hier nicht der Fall zu sein, jedenfalls sagt auch das jüngst verlinkte Dokument das nicht, sondern nur, dass es einer sein könnte, wenn er einer wäre. b) Bei der Gradführung hebt das deutsche Recht nicht auf eine inhaltliche Prüfung ab, sondern geht davon aus, dass die ausländische Prüfung ausreicht, um den Grad (evtl. mit Zusatz) zu führen. Insofern sind die im Dokument genannten Kriterien egal, so schön sie sein mögen. Was man bräuchte, ist eine Bestätigung, dass ein regulärer Doktorgrad nach französischem Recht verliehen wird, der in Frankreich als solcher geführt werden darf und sich in der Stellung im französischem Hochschulsystem jedem anderen Doktorgrad entspricht (es also keine Sonderlösung für die Leute des Business Science Institutes ist). Und die Urkunde, die man erhält, sollte das auch enthalten. Allerdings wurde auch in dieser Diskussion das nie gesagt. Damit halte ich die Frage für geklärt.
  18. Kann ich mir auch im Bereich Forschung/Lehre nicht vorstellen. Übrigens ist es auch nicht immer der Fall, dass man umfangreiche Zeugnisse erhält. Bei einem britischen PhD gibt es wirklich nur eine Urkunde wie diese https://www.researchgate.net/publication/278785783_PhD_Certificate Da ist nicht mal das Thema erwähnt (das lässt sich natürlich online feststellen), geschweige denn credit points oder irgendwelche Kurse, die man vielleicht gemacht hat.
  19. Hm, ich kenne es eigentlich so, dass es Urkunde über den Grad + Zeugnis inkl. Schwerpunkt etc. + Diploma Supplement gibt. Letzteres enthält vermutlich ECTS, ist aber mehrere Seiten lang und ich würde es nicht einreichen. Transcript of Records kenne ich eigentlich nur als eine Art Zwischenzeugnis. Oder ist das jetzt der neue Name für das Zeugnis? Naja, ich bin da wahrscheinlich nicht auf dem laufenden. Unabhängig davon halte den Einfluss eines 330 statt 300 ECTS-Abschlusses auf die beruflichen Möglichkeiten für marginal bis null.
  20. Dafür, dass die ECTS irgendwie die Berufschancen beeinflussen, müsste man sie ja im Lebenslauf angeben. Das tut aber doch niemand. Oder geht das heute aus den Zeugnissen hervor? Ich denke, wenn dann nur im Diploma-Supplement, das wird man aber doch eher nicht mitschicken (auch nicht Kopie), auch wenn Zeugnisse bei der Bewerbung gefragt sind.
  21. Ich fürchte halt, mit Argumenten kommt man da nicht weiter. Ich schätze auch, dass die gleichen Leute wenn es andere Vorurteile bedient, auch Präsenzhochschulen nicht mehr für voll nehmen. Frag doch mal, was derjenige von Soziologie oder Theaterwissenschaft an einer Präsenzhochschule hält (um mal willkürlich Studiengänge rauzusgreifen, die oft als "nicht ernstzunehmen" betrachtet werden). Da wird er wahrscheinlich nicht mehr darauf bestehen, dass es schwer oder seriös ist. Meist ist es halt leider so, dass alles, was man nicht selbst gemacht hat oder der Partner oder die drei Bekannten, nicht zählt. Ich erinnere mich an eine Diskussion, wo jemand (Akademiker) bei Erwähnung des Studienganges Vermessungstechnik (ein Ingenieurstudiengang, der typischerweise in den höheren Dienst führt) das mit den Worten kommentiert "lernt man da, wie man ein Lineal verwendet?". Was will man da noch sagen? Was der Bauer nicht kennt....
  22. Wir sind alle an Deinen Richtigstellungen meiner Aussagen interessiert, Du solltest diese im Interesse aller Benutzer konkret darlegen.
  23. Auch hier gilt: Ein generelles "in Deutschland anerkannt" gibt es nicht. Es gibt keine zentrale Entscheidung über die Frage, was die Menschen über Deine Ausbildung denken. Es geht bei "Anerkennung" lediglich um die Frage, ob der Grad geführt werden darf und in welcher Form. Hier ist bei Unibit m. E. unstrittig, dass der Grad a) geführt werden darf und b) als Dr. Das heisst aber nicht, dass z. B. ein Arbeitgeber Dich einstellen muss (egeal ob privat oder öD) oder etwa eine Zeitschrift Aufsätze von Dir akzeptieren muss.
  24. Der kompetente Partner sollte in erster Linie der Dozent sein. Wenn er einen Antrag stellen will und ein Student arbeitet in einer Hausarbeit in die Richtung, dann kann er den Studenten einbinden, aber nicht den Studenten den Antrag stellen oder formulieren lassen. Das ist eigentlich schon fast schlechte wissenschaftliche Praxis und jedenfalls Unsinn, da chancenlos. Agenturen, die dabei helfen gibt es zwar, aber die sind teuer und es dürfte dafür eher kein Funding geben. Man könnte vielleicht einen Antrag stellen auf Förderung von Hilfe beim Stellen eines Antrags ...
  25. Was soll denn gefördert werden? Deine Hausarbeit? Oder eine anschliessende Promotion? Oder möchte Dein Betreuer ein Projekt starten, mit dem Du dann potentiell nichts zu tun hast? Ich kenne mich spezifisch mit dem Gesundheitsministerium nicht aus, aber je nach Programm werden unterschiedliche Anforderungen an die Antragsteller (Promotion, Anstellung an der Uni usw.) gefordert. Es scheint mir ehrlich gesagt auch etwas merkwürdig, dass der Betreuer Dir das überlassen will. Eigentlich ist das ein ziemlicher Dschungel und es ist ein Merkmal eines guten Dozenten, dass er in dem Dschungel durchblickt. Ein Ansatzpunkt wäre evtl. https://projekttraeger.dlr.de/de/ressortforschung-des-bundesministeriums-fuer-gesundheit - aber es kommen u. U. auch andere Tõpfe (DFG usw.) in Betracht. Also wenn Dein Dozent wirklich sagt "beantragen sie mal" würde ich eher die Finger von lassen. Selbst wenn Du ein richtiges Programm findest. ist das Formulieren eines halbwegs erfolgversprechenden Antrags eine Kunst. Wenn Duj es jetzt einfach so probierst, ist es eigentlich Zeitverschwendung (das liegt nicht an Dir, typischerweise sind die Akzeptanzquoten im einstelligen Bereich, da hat man als jemand, der die "Spielregeln" nicht kennt, keine Chance).
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