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chbrandl

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  1. Lieber Jedi, ja das kann schon sein, ich habe mir jetzt auch nicht die Curricula angesehen. Dann fragt man sich aber schon, warum man dann überhaupt 5 Jahre zum Master studieren muss, wenn man den Abschluss auch in 4 Semester schafft. Das Ganze ist dann schon fragwürdig, speziell wissenschaftlich oder ? Ein MBA ist aber klar etwas anderes bzw. war als etwas anderes geplant, nämlich als Topup für Techniker, Juristen, Mediziner etc. Wobei das führt uns nun relativ weit weg von der ursprünglichen Frage. Gute Nacht.
  2. So einfach ist das nicht lieber Jedi. Einen normalen Master wirst du nicht machen können und von dem rede ich die ganze Zeit. Den MBA kannst du schon machen, jedoch ist dieser um ein Jahr verlängert. " Entry Requirements To be eligible to apply for the OU MBA, you need to have: A Bachelors degree awarded with honours from a recognised UK university or the equivalent; A minimum of three years’ experience in a managerial, professional or technical role; A good knowledge of the English Language (to International English Language Test System (IELTS) score of 6.5). If you do not hold the required qualifications you can benefit from the Open Entry route. " Ohne akademischen Grad brauchst du die "Open Entry route", mit dem Kurs "Professional Certificate in Management". Der Kurs dauert genau ein 1 Jahr und dadurch eine Gesamtstudiendauer von 4 Jahren. (http://www.open.ac.uk/business-school/study/mba/mba-structure) Es regt sich auch niemand auf, sondern ich stelle fest, dass ein Mastergrad ohne vorhergehendem Grundstudium (und bei der OU kannst du wenigstens argumentieren, dass ein zusätzlicher Kurs zu machen war) eigen aussieht oder ? Und ein MBA war immer schon ein spezieller Abschluss, das darf man nicht vergessen.
  3. An der OU geht das nicht. Die verlangen für ein Masterstudium im Regelfall einen Bachelor, sonst hätte ich mit meinen HTL Ingenieur schon den Master gemacht. An der OU kannst Du nicht einmal einen Master in einem fachähnlichen Gebiet machen, z.B. wenn Du einen Bachelor in Engineering hast, kann man einen Master in Naturwissenschaft erst nach Absolvierung von 4 x 30 Punkten in Naturwissenschaft auf Level 3 belegen !
  4. PS: Eine Frage habe ich noch. Wie kann jemand einen postgradualen Abschluss erwerben ohne über einen ersten Grad zu verfügen ???
  5. Zur DUK, die DUK selbst bietet keine grundständigen Studien an, sondern sog. Lehrgänge der Weiterbildung. Ein Master der DUK berechtigt nicht automatisch zum Doktoratsstudium (andere Probleme mal außen vor, z.B. Betreuungsproblem), ebenso berechtigt ein Master der DUK nicht für den höheren Dienst in Österreich oder in Deutschland. Dadurch stellt sich die Frage (akademische und inhaltliche Fragen einmal beiseite geschoben) was will Mann/Frau mit dem Studium an der DUK. Klar ist auf jeden Fall man kann die Grade der DUK führen und sogar in Österreich in öffentliche Dokumente eintragen lassen. Meiner Ansicht nach war der Grund für Gründung der DUK, dass bereits bestehende Akademiker eine Weiterbildung erhalten können z.B. Techniker eine betriebswirtschaftliche Ausbildung, also den MBA, was auch okay ist. Das nun bei gewissen Lehrgängen der DUK viele Personen ohne Matura/Abitur oder akademischer Vorbildung zu einen Lehrgang aufgenommen werden (siehe http://www.donau-uni.ac.at/imperia/md/content/department/bauenumwelt/fm/fm14_teilnehmerliste_web.pdf, immerhin wenn die Angaben 100% stimmen von 12 Teilnehmern 10 ohne akademischer Vorbildung und 6 ohne Matura !) ist aus der akademischen Sicht eher fraglich, auch wenn diese Personen sehr lange Erfahrungen in diesem Fachbereich verfügen sollten. (PS: ein HTL Ingenieur ist kein Akademiker !!!) Der verliehene Master ist nämlich nicht von einem Master einer Universität/Fachhochschule zu unterscheiden! Dadurch stellt sich natürlich genau die von Fr.Kanzler angegebene Frage? Anbei ein paar Artikel in der österreichischen Zeitung der Standard: http://derstandard.at/1375626293463/Donau-Uni-Promotionsrecht-als-wichtiger-Schritt-zu-Volluniversitaet http://derstandard.at/1381370384697/Wir-muessen-als-Uni-nahe-am-Markt-sein http://derstandard.at/1361240636080/Faulhammer-neuer-Rektor-der-Donau-Universitaet-Krems sowie ein Merkblatt der DUK http://www.donau-uni.ac.at/imperia/md/content/studium/umwelt_medizin/zqsg/leadership_and_management/anerkennung_von_abschl__ssen_duk_10.12.09.pdf Meine Meinung zur DUK, ja dann machen, wenn man über eine akademische Vorbildung verfügt und sich außertourlich fortbilden will, aber sonst eher nicht, da man dann sehr schnell in einen Erklärungsnotstand kommt, wie man zu dem Master ohne Bachelor/Diplom gelangt ist. Abschließend ist die Bewertung der dt. Anerkennungsdatenbank sehr interessant: http://anabin.kmk.org/no_cache/filter/institutionen.html Dort ist die DUK mit H+/- bewertet, also "Für diese Institutionen ist auf der Ebene des Institutionstyps eine einheitliche Statusfestlegung nicht möglich. Auch diese Gruppe ist nicht homogen. Unter anderem lassen sich zwei Fallgruppen unterscheiden: - Der Typ umfasst sowohl anerkannte als auch nicht anerkannte Institutionen. - Im Herkunftsland findet im Hinblick auf die Institutionen eine Statusfestlegung nicht statt. Anerkennung (Akkreditierung, Attestierung u.a.) betrifft im Herkunftsland ausschließlich die Studiengänge/Abschlüsse." Das sollte man doch alles berücksichtigen.
  6. Auf Visitenkarten, Briefköpfen etc. kann ich mir alles hinaufschreiben, solange es dem Gesetz genügt und solange nicht irgendwie Betrug herauskommt. Die Nagelprobe eines Titels, akademischen Grades udgl. kommt erst durch die Eintragungsfähigkeit in öffentlich-rechtliche Urkunden. In Lebensläufen kann ich ohne weiteres auch einen Doktor der Universal Life Church schreiben, nur wird mich hiermit nur irgendwie Ernst nehmen ? Eher wohl nicht.
  7. Hallo, alles Gute im neuen Jahr. Ja das mag schon stimmen, dass der Grad vereinfacht wird, also ein PhDr. wird ein Dr. . Aber Richtiger wird es wegen dem trotzdem nicht. Ich gehe von der Eintragung in öffentliche Dokumente aus, dann wird der Grad auf jeden Fall in Österreich so eingetragen wie verliehen, also als PhDr., RNDr. etc. Was ich mir privat auf die die Visitenkarte oder das Briefpapier schreibe ist unerheblich, da kann ich mir auch "Master of the Universe" raufschreiben. Ich nehme an die Regelungen sind in Deutschland ähnlich, ebenso in der Schweiz. Wie es mit der wissenschaflichen Anerkennung aussieht kann ich nicht beantworten, ich gehe davon aus, dass dieser Grad einem ehemaligen Berufsdoktorat oder einem ehemaligen grundständigen Doktorat gleichwertig ist.
  8. Lieber Personalberater, das ist aber nicht korrekt, der PhDr ist so zu führen wie vergeben, also als PhDr.Max MUSTERMANN. Eine Abkürzung mit dem Dr. ist unzulässig, auch wenn dies schon einmal vorkommen kann. Ad Berufsanerkennung, da muss man sich einmal an die EU Richtlinien halten, für Mediziner, Apotheker, Architekten gibt es eine eigene Berufsanerkennungsrichtlinie. Für die Anmeldung eines Gewerbes gelten die Regelungen des jeweiligen Gewerberechtes, d.h. es kann durchaus sein, dass Befähigungsprüfungen, Meisterprüfungen oder Anpassungsprüfungen verlangt werden. Hierbei wird zwischen Handwerken, reglementierten und nicht reglementierten (oder auch freien Gewerben) Gewerben unterschieden. Die Anerkennung eines akademischen Grades als gleichwertig obliegt einzig und alleine der zuständigen Behörde (auch Universitäten), eine allgemeine Anerkennung gibt es nicht (außer für die o.g. Ärzte, Apotheker, Architekten). Die Einstufung der jeweiligen ENIC/NARIC Behörde hilft dabei natürlich. Eine Nostrifizierung (Gleichstellung) im EU Raum ist nicht mehr möglich, es sei denn man kann nachweisen, dass dies für die Berufsausübung unbedingt erforderlich ist. Die Führung eines akademischen Grades steht dazu auf einem anderen Blatt. Guten Rutsch ins Jahr 2015 wünscht Christopher
  9. Prinzipiell ist es so, dass alle akademischen Grade nur so geführt werden dürfen, wie verliehen. Das heißt ein Bachelor of Science, ist dem Namen nachzustellen und mit BSc abzukürzen. Das Berufsdokotorat mit der Abkürzung PhDr ist dem Namen voranzustellen (allerdings in der Form PhDr. Max MUSTERMANN!!). Gemäß der Information von NARIC Austria sind diese Grade auf der Ebene 2/3 einzuordnen, also in etwa wie ein MBA, sind also definitiv nicht auf Ebene 3 des Bolognasystems. (http://wissenschaft.bmwfw.gv.at/fileadmin/user_upload/wissenschaft/naric/akademische_grade_2012.pdf) Ein britischer Bachelor of Science with honours entspricht einem deutschen oder österreichischen Bachelor, die Mindestanforderung ist für alle beiden Grade 180 ECTS Punkte (oder 360 CATS), maximal dürfen für einen Bachelor of Science with honours 240 ECTS vergeben werden, dadurch entsprechen diese einem Diplom einer Fachhochschule. (ein Diplom einer FH ist aber Ebene 2!). Dazwischen liegende Abschlüsse wie 210 ECTS oder 200 ECTS sind durchaus denkbar. Ein undergraduated Master degree (z.B. MEng) ist auf Ebene 2 eingeordnet, auch wenn nur 240 ECTS gemacht werden, die genaue Zusammensetzung ist 180 ECTS undergraduated points und 60 ECTS postgraduated points. Der undergraduated Master berechtigt nicht automatisch zu einer Aufnahme eines Doktoratsstudium, hierzu muss der undergraduated Master noch mit einer individuellen Masterarbeit zum Master of Science (MSc) aufgewertet werden. Bei einem durch eine britische Universität verliehenen Doktorgrad ist es durchaus üblich den PhD nicht hinter dem Namen zu schreiben sondern vor den Namen als Dr. (dies ist im jeweiligen Diploma Supplement beschrieben ob dies möglich ist). Dazu kommen gerade in Österreich sogenannte Universitätslehrgänge der Weiterbildung dazu, die ebenfalls Mastergrade vergeben, dadurch wird die babylonische "Gradverwirrung" noch komplizierter. Diese Mastergrade sind jedoch im Regelfall nicht einem durch eine Universität/Fachhochschule verliehenen Grad vergleichbar und berechtigen im Regelfall auch nicht zur Aufnahme eines Doktoratsstudium. lG Christopher
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