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HolgerSchwarz

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Beiträge von HolgerSchwarz

  1. "....abgeschlossenes Hochschulstudium...", wie würdet Ihr dieses definieren ?

    Bachelor ?

    Bachelor + Master ?

    Hallo,

    ihr wolltet die Personaler-Meinung... da ist sie ;)

    Wir, als fi-User und Stellenanzeigenleser wissen es nicht, denn wie es derjenige gemeint hat, der das Anforderungsprofil für die Stelle erstellt hat, weiß nur er.

    Da es sehr offenen formuliert ist, der Verfasser also keine Einschränkungen macht, zählt für mich darunter der Abschluss, der von einer Hochschule kommt.

    Da auch eine Fachhochschule ein Hochschule ist, wären das die Diplome von Uni und FH, sowie die Bachelor und Master von Uni und FH.

    Wer also einen solchen Abschluss hat, darf sich gerne bewerben.

    Meist werden ohnehin weitere Anforderungen genannt, wonach die erste Vorauswahl erfolgt.

    Die Unterscheidung "Theoretiker" und "Praktiker" zählt bei Berufserfahrenen nicht mehr.

    Es zählt immer das Gesamtbild des Bewerbers, wobei das Studium nur ein Teil von mehreren ist.

  2. Hallo,

    einige Fern-Fachhochschulen mit lockerem Hochschulrecht im Hintergrund machen gezielt Werbung damit, auch ohne Abitur ein Studium zu ermöglichen. Meist erfolgt dies über eine Einschreibung als Gasthörer, studiert rund 2 Semester, legt Klausurprüfungen ab, die dann als Hochschulzugangsberechtigung gewertet werden dürfen.

    Gestern flimmerte beispielsweise die Werbung der Euro-FH über den Bildschirm, die auf ein Studium "auch ohne Abitur" aufmerksam macht.

     

     

     

    Bezüglich der Freizeit kann ich nur sagen: Ich habe nichts "verloren" sondern mit dem Fernstudium etwas "gewonnen". Der Abschluss bringt dich beruflich weiter und ggf. irgendwann in den Genuss deiner Verdienstvorstellungen.

    Ob die 35-40 T€ p.a. zuviel oder zuwenig sind, lässt sich nicht beantworten, denn dies hängt wesentlich von der Position und der Unternehmensgröße ab.

    Beispiel: Bei eine Eingruppierung in den ERA-Tarif (Metall- und Elektroindustrie) fängt die Entgeltgruppe, welche eine 4jährige Hochschulausbildung erfordert bei E9 an. Das sind bei 35 Wochenstunden 3.284,00 EUR mtl. X 13 Gehälter also > 40.000 EUR.

    Als Einstiegsgehalt ohne Berufserfahrung kann es aber durchaus auch bei 30-35 T€ p.a. losgehen.

  3. Hallo,

    ja, Tanja und Stonie haben da schon hervorragende Vorarbeit geleistet. So wie wir es von den beiden schließlich kennen.

    Unter den Schlagwörtern "Berufsausübungsfreiheit" und "Vertragsautonomie" steckt der Schlüssel.

    Jeder kann also zunächst tun was er möchte.

    Jetzt kommt aber die Einschränkung:

    Der schuldrechtliche Arbeitsvertrag, §§ 611 ff. BGB.

    Geschuldet wird von Seiten des Arbeitnehmers (AN) in diesem Schuldverhältnis die Arbeitsleistung, während der Arbeitgeber (AG) diese abnehmen und entlohnen muss.

    Nur dann, wenn aus Gründen, die außerhalb der Haupttätigkeit liegen, ein Einflussfaktor auf die geschuldete Arbeitsleistung derart negativ Einfluss nimmt, dass diese Hauptleistungspflicht nicht wie vertraglich vereinbart erbracht wird, so kann der AG diese externen Einflussfaktoren untersagen um dadurch den AN dazu bringen, seine Hauptleistungspflicht aus dem Arbeitsverhältnis wieder vollständig zu erfüllen.

    Als Größenordnung kann man das Arbeitszeitgesetz heranziehen. Dieses kennt die max. Arbeitszeit von 6x8 Stunden = 48 Std., sogar erweiterbar auf 6x10 Stunden im Falle eines Ausgleichszeitraumen.

    Diesen kann der AN grunsätzlich in Anspruch nehmen.

    Beispiel:

    Arbeit beim Hauptarbeitgeber 40 Wochenstunden.

    Nebenjob 6 Wochenstunden.

    < 48 Stunden = zulässig, da hier vermutetet wird, dass ein zeitl. Umfang innerhalb des ArbZG in der Regel nicht zu einer Beeinträchtigung der Hauptleistungspflicht führt.

    Man muss jedoch alle rechtl. Normen exakt prüfen. Hier kommt beim öffentlich rechtlichen Arbeitgeber ggf. auch der TVöD... in Frage, der eine Aussage treffen könnte. Ggf. kann tatsächlich der Personalrat weiterhelfen. Auch die aktuelle Rechtsprechung zu dem Thema wäre ggf. noch zu Rate zu ziehen.

    Ich würde mich auf jeden Fall zum Studium anmelden und dies wie gefordert anzeigen.

    Soviel von angehenden "Nicht-Hobbyjuristen" ;)

  4. Hallo,

    den Genickbruch erleidet man im Vorstelllungsgespräch, wenn ein Bewerber nicht über das Unternehmen informiert ist.

    Das zeigt mangelndes Interesse und stempelt den Interviewer bzw. dessen Unternehmen zu einer Nummer unter vielen des Bewerbers ab.

    Bei fällt dann schnell die Entscheidung und die Absage ist in meinem Kopf schon geschrieben.

    Gut über das Unternehmen recherchieren und sich Gedanken über die Position machen sind schon die halbe Miete. Authentisch rüberkommen die andere Hälfte. Über die Qualifikation hat sich der Interviewer vorher schon umfassend Gedanken gemacht. Im Interview spielt die Übereinstimmung der Qualifikation zum Anforderungsprofil eine untergeordnete Rolle.

    Wichtig ist auch im Gespräch, wie auch in der Bewerbungsmappe erkennen zu lassen, dass man "irgendwo hin" will und nicht "irgendwo weg".

    Fragen die ich oft stelle könnten so aussehen:

    "Auf welche Ihrer Leistungen in Ihrer letzten Position sind Sie am meisten Stolz"? (Ruhe kehrt ein, denn hier wird in der Fragestellung ein Nein schon unmöglich, man ist also gezwungen zu antworten, aber was?).

    Vor dem Interview also nicht nur über Stärken und Schwächen nachdenken. Ich frage gerne nach den "Erfolgen und Misserfolgen" um die Stärke-Schwäche-Frage mal nicht stellen zu müssen.

    In Vertriebspositionen ist auch das gut:

    "Sie sollen einen neuen Werbeauftritt gestalten. Das Produkt, welches Sie auf dem Markt vertreiben sollen sind SIE, welche Headline geben Sie dem Prospekt und mit welchen Slogans treten sie auf...?"

  5. Hallo Phoenix,

    ich finde Deine Ziele und Deine Engagement super. Ich kenne leider viele ausscheidende SaZ, die ihre Möglichkeiten (oft wegen Bequemlichkeit) nicht ausschöpfen.

    Du machst das richtig. Nutze die Mittel des BfD und deine eigenen.

    Viel Erfolg und noch viel Spaß bei der grünen Truppe von einem ehem. SaZ

    Holger

  6. Bei der Berufsberatung war ich schon oft. Die konnten mir auch alle nicht weiterhelfen. Es hieß immer, "Du musst selbst wissen, was Du willst"...

    kann..

    Natürlich kann die Berufsberatung nur "beraten", also Informationen geben.

    Ich habe das Gefühl, Du möchtest aber deinen Lebensweg von anderen geplant und geebnet bekommen. Am besten noch auf dem "Weg des geringsten Widerstandes".

    Natürlich muss DUUU wissen, was Du willst. Da hat die Berufsberatung ja vollkommen recht. Die Entscheidungen für Dein Leben musst Du schon selbst treffen.

    Ich habe auch das Gefühl, dass Du nur ein Ziel vor Augen hast, den Weg dahin aber nicht gehen willst.

    Das Ziel ist bei Dir aber: €€€€€€€€

    Die vielen wertvollen Tipps und Ratschläge nimmst Du nicht an und beharrst immer wieder auf deiner Meinung. Du scheinst mittlerweile "Beratungsresistent" geworden zu sein.

    Lasse Tipps zu und setze deinen Berufswunsch Heilpraktiker in die Tat um, denn hieran scheinst Du ja ernstes Interesse zu haben.

    Es bringt nichts, nach gut bezahlten Berufen zu suchen, die Dir später keine Freude bereiten und die Du dann vermutlich mit wenig Engagement ausüben wirst.

  7. Nein nicht Schweiz, Österreich!

    Von der Bundeswehr halte ich genau so wenig wie von Bush.

    Ich habe nicht umsonst diesen Blödsinn verweigert.

    Sagen wir mal, ein 35jähriger Mann hat "Kellner" als Lehrberuf gelernt und möchte aber nun in die Büro-Branche wechseln. Dann macht er ja auch nicht wieder eine 3jährige Lehre, oder?

    ....

    Im Zweifelsfall schon - da heist dann eben Umschulung. Der 35jährige Kellner hat sicher im Büro keine Chance. Schau´n wir uns den Arbeitsmarkt doch an. Wer stellt einen 35 jährigen Kellner im Büro an, der die Grundlagen des "Office-Managements" nicht kennt, der im schlimmsten Fall meint, Excel sei eine englische Urlaubsinsel.

    Sorry, aber ich bin nun seit 1992 im Personalwesen, daneben mit einer kleinen Personalberatung selbstständig und kann das ungefähr durch Erfahrungen abschätzen.

    Natürlich hast Du auch das Recht auf freie Meinungsäußerung, doch wer im Jahre 2006 sagt, das Militär sei Blödsinn, der soll sich mal in den Medien darüber informieren, was wir das Militär heute so leistet.

    Ohne die humanitäre Hilfe von Soldaten, ginge es vielen Ländern auf dieser Erde sehr schlecht. Ich möchten die Erfahrungen im Auslandseinsatz nicht missen. Glaub mir, es ist ein schönes Gefühl, armen Menschen und Kindern in einem Kriegsgebiet Nahrungsmittel zu bringen. Ja, wir haben diese mit Panzern dahin gebracht, aber geschossen hat niemand. Auch die Tatsache, dass eine kleine Schule eines von der Außenwelt abgeschnittenen Bergdorfes nach unserer Lieferung von Schulmaterial wieder unterrichten konnte, lässt die Aussage, da das Blödsinn ist relativieren.

    Wie gesagt, Du hast das Recht auf freie Meinungsäußerung - doch bei solchen unqualifizierten Aussagen schwillen mir die Halsschlagadern an.

  8. Auch ich möchte mich kurz zu Wort melden. Wenn ich Dich richtig verstanden habe, dann spielt der Faktor Zeit bei dir eine große Rolle. Wenn Du eine anerkannte Ausbildung machen willst gleichzeitig aber auch Geld verdienen willst, dann solltest Du eine Verpflichtung bei der Bundeswehr Unteroffizierslaufbahn) als Soldat auf Zeit in Erwägung ziehen. Dort wirst Du an Lehrlingsgehältern gemessen gut bezahlt und erhältst eine militärische Ausbildung die als Berufsabschluß anerkannt ist. Ferner kannst Du eine Fachausbildung/Spezialisierung(z.B. zum Informatiker) absolvieren. Zur Wiedereingliederung stehen Dir dann gegen Ende der Dienstzeit verschiedene bezahlte/geförderte Weiterbildungsmöglichkeiten offen (Fachschulausbildung, Meisterprüfung Studium usw.)

    Fragen kostet ja nichts - vielleicht bringt Dich ja mein Tipp ein wenig weiter.

    LG Rudolf:D

    Danke für die sinnvolle Ergänzung. Hieran hatte ich im ersten Moment nicht gedacht.

    Verpflichtung zum Unteroffizier + ZAW (zivile Aus- und Weiterbildung). Das ist in dieser Situation sicher sinnvoll.

    Doch nicht zu vergessen. Man wird Soldat mit allen Rechten und Pflichten und sollte auch hinter dem Soldatenberuf stehen. Wer bei einem Auslandseinsatz dann den Schwanz einzieht, hat in der Uniform nichts zu suchen. Ich war 1997 beim 1. Kontingent SFOR in Bosnien im Auslandseinsatz und hätte "Mitläufer" dort nicht gebrauchen können.

    Empfehlung: Unbedingt einen Termin beim nächsten Wehrdienstberater in der Nähe vereinbaren (i.d.R. beim Kreiswehrersatzamt zu finden).

    Da KnowhowSauger aber immer von der "Matura" schreibt, gehe ich davon aus, dass sein Wohnort in der Schweiz liegt. Richtig?

    Wenn nein, denke mal über diese Möglichkeit nach, die Rodolf hier eingebracht hat.

    Mit einem Gruß von einem ehem. Soldaten auf Zeit

  9. ... und wie schon anderweitig diskutiert:

    Die Praxis ist durch nichts zu ersetzten!

    Berufsausbildung = Praxis + Theorie

    Fernunterricht = Theorie

    Ja, Du hast damit je nach Ausbildung + Prüfung auch eine Ausbildung. Doch ziehe ich als Personalentscheider den Bewerber vor, der seinen Abschluss in einer dualen Ausbildung erworben hat.

    Vergleich es mal mit dem Führerschein. Die Theorie lernt man in der Fahrschule, doch Fahren kann ich nur auf der Straße lernen.

    Sorry, aber als Personaler hättest Du mit einer rein schulischen Ausbildung bei mir keine Chance.

    Sei Realist, absolviere eine Ausbildung und bilde dich dann fort um wettbewerbsfähig zu bleiben.

    Informationen über die vielzähligen Berufe kannst du unter www.berufenet.de nachlesen.

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